Wichtig zu wissen
Das Umweltamt der Stadt Graz gewährt für, überwiegend auf ihrem Stadtgebiet unternehmerisch tätigen Taxiunternehmen, Mietwagen im Taxibetrieb, ErbringerInnen von gewissen Diensten und gewerblichen Carsharing-Anbietern beim Ankauf von Elektro-, "plug-in-hybrid-elektrischen"- Autos, E-Roller und E-Mopeds oder Gasautos eine Förderung für Neufahrzeuge.
Die Förderhöhe ist abhängig von der Fahrzeugart, der verwendeten Antriebsart und der Anzahl der Fahrzeuge. Sie beträgt für:
- Elektro-, "plug-in-hybrid-elektrische"-Autos bis zu 1.500,- Euro
- E-Roller und E-Mopeds bis zu 350,- Euro
- Gasautos bis zu 500,- Euro.
Diese Förderung gilt nicht für Privatpersonen, die sich umweltfreundliche Fahrzeuge kaufen!
Richtlinie für die Förderung von umweltfreundlichen Fahrzeugflotten vom 15.12.2022
Diese Förderung ist zeitlich begrenzt gültig bzw. nach Maßgabe der finanziellen Mittel (gem. § 4 der ggst. Förderrichtlinie).
So funktioniert es + Formular
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung ihres Förderantrages per E-Gov nur nach Vorlage aller dafür notwendigen Unterlagen möglich ist:
Ist die Förderung genehmigt, so ist noch vor der Auszahlung der Förderung ein fotografischer Nachweis zu erbringen, dass der Aufkleber der Stadt Graz nach deren Vorgaben am geförderten Fahrzeug angebracht ist.
Notwendige Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Alle zur Bearbeitung ihres Förderantrages erforderlichen Dokumente
- Mit einem Förderantrag müssen Sie als Förderwerber:in auch Ihre Bankverbindung bekannt geben.
- Für die Bearbeitung des Förderantrages sind die Registrierungsdaten der Förderwerberin/des Förderwerbers anzugeben.
Ansuchen als Unternehmen: KUR (gemäß Firmenbuchnummer FBN, Zentrales Vereinsregister)
Fristen und Termine:
Beim Antrag auf Förderung von umweltfreundlichen Fahrzeugflotten darf u.a. der Abschluss des Kauf- oder Leasingvertrages NICHT länger als 12 Monate zurückliegen.
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at