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Fachbeirat für Baukultur

Gründung und Ziele des Fachbeirats

  • Der Fachbeirat für Baukultur (FBR) wurde vom Gemeinderat der Stadt Graz am 9. Juni 2011 als Instrument zur Sicherung der Baukultur beschlossen.
  • Die Geschäftsführende Stelle (GFS) wurde in der Stadtbaudirektion - Referat Hochbau eingerichtet.
  • Der Fachbeirat für Baukultur ist mit externen Fachleuten aus den Bereichen Architektur und Städtebau besetzt und hat sich am 23. November 2011 konstituiert.
  • Der Fachbeirat für Baukultur wird künftig bei Bauprojekten ab einer Projektgröße von 2000m² Bruttogeschoßfläche (BGF) außerhalb der Altstadtschutzzone und des Gewerbegebiets Stellung beziehen

Abgrenzung

Der Fachbeirat ist keine allgemeine Infostelle!
Ohne entsprechende Projektqualität ist keine Behandlung möglich.
Der Fachbeirat wird grundsätzlich vor dem Bauverfahren tätig.

Ansuchen an den Fachbeirat

Um Daten des Projektwerbers (AN) an den Fachbeirat für Baukultur zu übermitteln, eine erforderliche Projektqualität lt. dem "Infoblatt" vorausgesetzt, ist es notwendig das beiliegende Formular Ansuchen FTP Zugang auszufüllen und dieses rechtsgültig vom Antragsteller bzw. dessen Bevollmächtigten unterfertigt an die GFS per E-Mail an fachbeirat.baukultur@stadt.graz.at zu senden.
Von der GFS wird für jedes Projekt ein geschützter FTP-Serverbereich eingerichtet.
Die Zugangsdaten für den FTP-Serverbereich werden per E-Mail an den Projektwerber (AN) übermittelt.

Das Formular Projekt-Deckblatt / Information und die weiteren vom Projektwerber zu liefernden Daten sind digital auf dem FTP-Server abzulegen und in Papierform per Post oder persönlich an die GFS zu übermitteln.

In einem von der GFS eingerichteten Jour fixe, im Beisein von Stadtplanung (A14) und der Bau- und Anlagenbehörde (A17), wird jeweils 3 Wochen vor der nächsten Sitzung anhand der Projektgröße und Projektqualität entschieden, welche Projekte in der nächsten Sitzung behandelt werden.

DieProjektwerber:innen werden über das Ergebnis informiert.

Eine eventuelle Wiedervorlage wird wie ein „neues Projekt" behandelt, es ist die vorher beschriebene Vorgangsweise anzuwenden.

Die Sitzung des Fachbeirates (FBR) findet alle zwei Monate, beginnend mit Jänner 2012, statt. Drei Wochen vor der Fachbeiratssitzung wird die Tagesordnung im Jour fixe festgelegt und per E-Mail an die Antragstellerin übermittelt.

Die Termine für 2023

Ergebnis der Fachbeiratssitzung ist ein Protokoll mit Stellungnahmen zu jedem einzelnen Projekt mit verbindlichem Charakter. Bei Auflagen ist die Wiedervorlage maximal drei mal möglich!

Das gesamte Protokoll ist nicht öffentlich. Die Protokollabschnitte zum jeweiligen Projekt (Stellungnahmen) werden an  Antragsteller:innen/Projektwerber:innen (AN) per E-Mail übermittelt und auf dem zugeordneten Projektordner am FTP-Server gespeichert.

Mit der Unterfertigung des „Ansuchenformulars" bzw. des Formulars „Projekt-Deckblatt / Information" stimmt der/die Antragsteller:in zu, dass die im Formular angegebenen Firmen bzw. persönlichen Daten für die Bearbeitung dieses Ansuchens verarbeitet werden.
Der/die Antragsteller:in ist berechtigt, die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit gegenüber der Stadtbaudirektion einseitig und schriftlich zu widerrufen. Die Verwendung der Daten auf Grund gesetzlicher Bestimmungen bleibt davon unberührt.
Ich stimme zu, dass die Stadtbaudirektion die Richtigkeit der angegebenen Daten in elektronischen Registern
(z.B. Melderegister, Vereinsregister, Firmenbuch, Unternehmensserviceportal) überprüft (§ 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz). Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Stadt Graz, Stadtbaudirektion.
Datenkategorien, Empfänger und Rechtsgrundlage der Verarbeitung sind im Datenverarbeitungsregister registriert und unter dem Link DVR 0051853/262 veröffentlicht.

Allgemeine Informationen zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung der Stadt Graz.

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Zuständige Dienststelle

Video: Aufgaben des Fachbeirates und Wettbewerbe

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