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Wohnstraßen

Die Stadt Graz setzt seit dem Jahr 2010 wieder Wohnstraßen als ein Mittel der Verkehrsplanung ein, um in Straßenzügen mit vorwiegend Wohnnutzung eine Steigerung der Lebensqualität für Anrainer:innen erreichen zu können.

Wie wird eine Straße eine Wohnstraße

Seit 2014 ist für die Beantragung einer Wohnstraße seitens der Antragsteller:innen eine Unterschriftenliste mit Unterschriften der Anrainer:innen vorzulegen, um schon vorab zu sehen, ob eine Wohnstraße von mehreren Personen, die in der Straße leben, befürwortet wird. Damit wird ein breiteres Interesse dokumentiert, bevor weitere Planungsaufwendungen erforderlich werden; der niederschwellige Zugang zum Verfahren für die Anrainenden bliebt aber gewahrt:

- Die Unterschriftenliste kann von den jeweiligen Antragsteller:innen mit einem formlosen Schreiben an die Abteilung für Verkehrsplanung übermittelt werden. Es sind dazu weder Formulare noch Nachweise zu erbringen. Es geht dabei rein um die Bekundung des Interesses von mehreren Personen. Wichtig dabei ist, dass die Straße, bzw. der Straßenabschnitt auf der Unterschriftenliste vermerkt ist.

- Damit ist der Kontakt zur Fachabteilung hergestellt und die Antragsteller:innen erkundigen sich vorab über graz.at und/oder telefonisch sowie per E-Mail über die Vorgangsweise zur Beantragung einer Wohnstraße. Bereits in diesem Stadium kann in der Regel abgeklärt werden, was der Hintergrund für den Wohnstraßenwunsch ist, welche (rechtlichen) Konsequenzen die Verordnung einer Wohnstraße hat und ob generell unter den gegebenen Voraussetzungen die Möglichkeit einer Wohnstraße besteht. Seitens der Abteilung für Verkehrsplanung erfolgt im Zuge dieses Gesprächs eine erste Überprüfung, ob die Straße von ihrer Anlage her überhaupt als Wohnstraße geeignet ist. So kann im Vorfeld ausgelotet werden, ob weitere Schritte seitens der Antragsteller:innen notwendig sind, verbunden mit dem Hinweis, ob das Sammeln von Unterschriften hinsichtlich der Aussicht auf eine Umsetzung sinnvoll ist.

- Mit Vorliegen der Unterschriftenliste prüft die Abteilung für Verkehrsplanung anhand von bestimmten Kriterien, ob die Straße als Wohnstraße grundsätzlich geeignet ist. Wesentlichste Kriterien dabei sind die Kfz-Verkehrsmengen, der Lkw-Anteil und die Verkehrssicherheit, sowie die Funktion der Straße, ihre aktuelle Ausgestaltung (Gehsteige, Fahrbahnbreite usw.) und die Altersstruktur der Anrainer:innen.

- Sind diese Voraussetzungen für eine Wohnstraße erfüllt, erfolgt eine Befragung der Bewohner:innen seitens der Abteilung für Verkehrsplanung, ob eine Wohnstraße in ihrer Straße errichtet werden soll. Mittels Fragebogen wird allen anrainenden Haushalten die Möglichkeit geboten, schriftlich ihre Meinung zur Einrichtung einer Wohnstraße in ihrer Straße mitzuteilen. Neben dem Befragungsblatt liegt der Befragung auch ein Informationsblatt bei, um darüber zu informieren, welche Veränderungen mit der Umwandlung einer Straße in eine Wohnstraße verbunden sind. Nur wenn sich eine eindeutige Mehrheit der Anrainerschaft für eine Wohnstraße ausspricht, wird auch eine errichtet.

Gestaltung

Wesentlich für Wohnstraßen ist, dass sie als solche eindeutig vom fließenden Verkehr erkannt werden. Sie sollen sich daher gestalterisch (mit einfachen und kostengünstigen Mitteln) vom Straßenbild des übrigen Verkehrsraumes abheben, um die Kfz-Lenker:innen auf die geänderte Situation aufmerksam zu machen.
Im Sinne einer raschen und kosteneffizienten Umsetzung wird in Graz bei der Planung eine neuen Wohnstraßen eine einfache, standardisierte Straßenraumgestaltung angewendet, die auf die Bedürfnisse der BewohnerInnen vor Ort Rücksicht nimmt, allerdings ohne Beteiligungsmöglichkeit bei der Gestaltung.
Mit einfachen Mitteln wie Bodenmarkierungen und Pollern werden so die bestehenden Straßen ohne wesentliche Umbaumaßnahmen in Wohnstraßen umgewandelt. Die Gestaltung erfolgt nach einer Schemaplanung, die bei allen Wohnstraßen eingesetzt wird: Wohnstraßen-Piktogramm und Poller im Eingangsbereich als Torelement, wenn es die Straßenbreite zulässt versetzt markierte Parkplätze und Spielbereiche, wodurch ein Erscheinungsbild erzielt wird, das sich deutlich von den „normalen" Straßen unterscheidet. Durch das Markieren der Parkplätze und Einrichten von Spielbereichen kann es sein, dass Parkplätze verloren gehen.

Die Wohnstraße in Schuss halten und bespielen

Wie viele Einrichtungen der Infrastruktur kommen auch Wohnstraßen in die Jahre. Daher ist es auch notwendig, neben der ohnehin regelmäßig erfolgenden Erneuerung der Bodenmarkierung auch auf die Erhaltung etwaiger Einbauten, Spielgeräte etc. zu achten und gegebenenfalls der Fachabteilung oder dem Straßenerhalter (Holding Graz) zu melden. 2021 wurde diesem Umstand auch mit der Aufbringung von großen Boden-Piktogrammen mit den Symbolen des Wohnstraßenschildes an den Zufahrten Rechnung getragen. Diese optische Akzentuierung soll die Wohnstraßen und die damit verbundenen Vorschriften - Schritttempo, kein Durchfahren - wieder ins Bewusstsein rücken. Dass selbstverständlich auch eine entsprechende Nutzung bzw. Bespielung der Wohnstraße wesentlichen Einfluss darauf hat, ob eine Wohnstraße funktioniert und als solche wahrgenommen wird, erklärt sich von selbst.

Wohnstraße - was bedeutet das?

  • Das Befahren zum Zwecke der Zu- und Abfahrt ist erlaubt, jedoch nicht das Durchfahren. Weiters erlaubt sind der Fahrradverkehr, das Befahren mit Fahrzeugen des Straßenerhalters und der Einsatzorganisationen
     
  • Kraftfahrer:innen und Radler:innen dürfen in der Wohnstraße maximal Schrittgeschwindigkeit fahren.
     
  • Fußgänger:innen dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen
     
  • Kinder dürfen im gesamten Straßenbereich, also ausdrücklich auch im Bereich der Fahrgasse, spielen.
     
  • Fahrzeuge - auch Fahrräder - dürfen Fußgänger:innen nicht behindern und müssen notfalls warten. Allerdings dürfen Fußgänger:innen den Fahrverkehr ebenfalls nicht absichtlich oder unnötig einschränken bzw. behindern.
     
  • Parken ist grundsätzlich nur auf den vorgesehenen Flächen erlaubt. Das Aus- und Einsteigen sowie das Ent- und Beladen von Fahrzeugen sind davon ausgenommen.
     
  • Wer mit einem Fahrzeug die Wohnstraße verlässt, muss beachten, dass, wie bei Grundstücksausfahrten, andere Fahrzeuge und querende Fußgänger:innen Vorrang haben.

Mit Stand Dezember 2022 gibt es in Graz 27 Wohnstraßen (öffentlich):

  • Absengerstraße (zwischen Handelstraße und Burgenlandstraße)
  • Am Fröbelpark
  • Andreas-Hofer-Straße 13 bis 26
  • Burenstraße/Josef-Posch-Straße
  • Burgenlandstraße
  • Doktor-Emperger-Weg/Steinriegelgasse
  • Eichenweg 30
  • Eppensteinerweg / Thaddäus-Stammel-Straße / Josef-Poestion-Straße
  • Feldgasse 18-24
  • Gaisbacherweg
  • Herbersteinstraße (zwischen Handelstraße und Wetzelsdorfer Straße)
  • Josef-Poestion-Straße / Burenstraße
  • Karl-Morre-Straße / Koschatgasse
  • Kozennweg
  • Loewegasse / Burenstraße
  • Muchargasse
  • Nepomukgasse
  • Paracelsusgasse / Semmelweisgasse
  • Petrifelderstraße 75a bis 79a
  • Petrifelderstraße 91 bis 98
  • Pommergasse (zwischen Laudongasse und Starhemberggasse)
  • Rettenbacher Straße 3c bis 3f
  • Steinriegelgasse
  • Stiftingbachweg
  • Straßganger Straße (zwischen Handelstraße und Villenstraße)
  • Thaddäus-Stammel-Straße 32 bis 38
  • Villenstraße

Kontakt

DIin Barbara Urban

Abteilung für Verkehrsplanung
Europaplatz 20 | 8020 Graz
Tel.: +43 316 872-2891
E-Mail: barbara.urban@stadt.graz.at

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