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Sachprogramme zum STEK

Allgemein

Die sachbereichsbezogenen Ziele und Maßnahmen stellen im Stadtentwicklungskonzept ein generelles Bekenntnis der Stadt Graz zur qualitätsvollen Stadtentwicklung dar. Die Raumordnungsgrundsätze gemäß § 3 StROG 2010 sind jedenfalls zu beachten.

Sachbereichskonzept Energie (SKE) der Stadt Graz

Wärmeenergie in Graz

Das Sachbereichskonzept Energie SKE - ein Beitrag zum Örtlichen Entwicklungskonzept vom Land Steiermark verpflichtet Kommunen zur Erstellung eines kommunalen Energiekonzeptes, das insbesondere die Entwicklungsmöglichkeiten einer Fernwärmeversorgung in Form eines Fernwärmeausbauplanes darzustellen hat, besteht gemäß Steiermärkischen Raumordnungsgesetz (StROG 2010) § 22 (8) nur für einzelne Gemeinden in Vorranggebieten zur lufthygienischen Sanierung gemäß dem Entwicklungsprogramm für die Reinhaltung der Luft. Dies trifft für die Landeshauptstadt Graz zu.

Im Rahmen der 4.09 Stadtentwicklungskonzept - 9. Änderung erfolgte der Beschluss zum Sachbereichskonzept (SKE) Energie der Stadt Graz und ist seit dem 4. Juni 2026 rechtswirksam.

Inhalte

Im Rahmen der Erstellung des Sachbereichskonzepts Energie für die Landeshauptstadt Graz (SKE, verpflichtend lt. § 22 Abs. 8 StROG, idF. 26.01.2023) erfolgten in Zusammenarbeit zwischen dem Stadtplanungsamt, der Stadtbaudirektion, dem Stadtvermessungsamt, der Grazer Energieagentur und dem Stadt Graz Umweltamt detaillierte Betrachtungen zur Entwicklung des Wärmebedarfs im Grazer Stadtgebiet.

Basis für diese Modellierungen war der im Rahmen des Forschungsprojekts „FFG VE Spatial Energy Planning for Energy Transition I" (Vorzeigeregion Energie VE/Green Energy Lab/Energieraumplanung I) erstellte -Wärme- und (in Erweiterung) Energieatlas der Landeshauptstadt Graz.


Ergänzt um Daten zur städtischen Entwicklung (insbesondere städtische Verdichtung und Neubau), Effekte der thermischen Sanierung, Klimawandel und Umstellungsraten von Heizungssystemen mit fossilen Energieträgern auf Fernwärme erfolgten ebenfalls Hochrechnungen auf den potenziellen Fernwärmebedarf im Stadtgebiet. Dies stellt einen „Idealzustand aus städtischer Sicht" dar, die technisch-wirtschaftliche Machbarkeit von Anschlüssen und Versorgungen aus dem Fernwärmenetz konnte im Rahmen des Sachbereichskonzepts Energie nicht geprüft werden.


Dadurch ergibt sich aus städtischer Sicht bei mittlerer bis hoher Ausschöpfung des städtischen Verdichtungs- und Neubaupotenzials, einer Sanierungsrate von 1 bis 2 %/a, einer Berücksichtigung des Klimawandels lt. RCP4.5 („Mittelweg") und einer hohen Umstiegsrate auf die Fernwärme eine erforderliche Aufbringung für leitungsgebundene Wärmeversorgung für den Großraum Graz zwischen 1.500 und 1.800 GWh/a.

Aus städtischer Sicht ist anzumerken, dass die Nachfrage nach Heizungsumstellungen auf Fernwärme derzeit sehr groß ist und die Effekte Klimawandel und thermische Sanierung „zeitverzögert hinterherhinken". D.h., es wird in naher Zukunft eventuell ein stärkerer Anstieg des Fernwärmebedarfs angenommen, als im verbindlichen Dekarbonisierungsplan vom Juni 2024 hinterlegt ist.

Ziel der Landeshauptstadt Graz ist es jedenfalls, möglichst viele Heizungen auf Fernwärmeversorgung umzustellen.

Weiterführende Informationen

Das Sachbereichskonzept Energie besteht aus einem Bericht und insgesamt drei Plänen.

Fernwärmeanschlussbereiche

Die Stadt Graz ist im Entwicklungsprogramm für die Reinhaltung der Luft (LGBl. Nr. 53/2011) als Vorranggebiet zur lufthygienischen Sanierung in Bezug auf die Luftschadstoffemissionen von Raumheizungen ausgewiesen. Im Jahr 2017 hat der Gemeinderat, Gemeinderatsbeschluss vom 20.10.2017 (GZ.: A14-060360/2016/0001 bzw. GZ.: A23-028645/2013/0015), zudem das Kommunale Energiekonzept 2017 gem. StROG (KEK 2017) gem. StROG 2010 beschlossen.

In diesem werden die Entwicklungsmöglichkeiten einer Fernwärmeversorgung für das Grazer Gemeindegebiet dargestellt (Fernwärmeausbauplan). Darüber hinaus sind im KEK 2017 keine weiteren Maßnahmen zur lufthygienischen Sanierung vorgesehen.

Gemäß § 22 (9) StROG 2010 hat jede Gemeinde für das Gemeindegebiet oder für Teile desselben die Verpflichtung zum Anschluss an ein Fernwärmesystem (Fernwärmeanschlussbereich) festzulegen, wenn

a) sie in einem Vorranggebiet für lufthygienische Sanierung liegt
b) sie ein kommunales Energiekonzept erlassen hat
c) für die Errichtung und den Ausbau der Fernwärmeversorgung eine verbindliche Zusage des Fernwärmeversorgungsunternehmens vorliegt.

Inhalt
Der Fernwärmeanschlussbereich besteht aus der Verordnung, dem Erläuterungsbericht und der "planlichen Darstellung".

Das Stadtplanungsamt und das Umweltamt der Stadt Graz haben in Abstimmung mit dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik, und der Energie Graz GmbH & Co KG (EGG) als Fernwärmeversorger eine Gebietsauswahl für den verpflichtenden Fernwärmeanschlussbereich in nunmehr 41 Teilgebieten der Stadt Graz getroffen.

Planliche Darstellung
Eine Übersicht der verpflichtenden Fernwärmeanschlussbereiche der 41 Teilgebiete der Stadt Graz finden Sie hier:

Sachprogramm Grünraum

Das beschlossene Sachprogramm Grünraum fließt in Form zahlreicher konkreter Grünflächenfestlegungen auch in das vorliegende STEK ein.

Eine wertvolle Aktualisierung und Vertiefung stellt die für das 4.0 STEK im Jahr 2010 erstellte Studie „Freiflächenausstattung Graz" dar, welche - aufbauend auf einer aktuellen Analyse der tatsächlich verfügbaren Grünräume - Handlungsempfehlungen formuliert, welche ebenfalls Berücksichtigung fanden.

Nicht zuletzt wurde bereits am 19. April 2007 das „Grüne Netz Graz" im Gemeinderat beschlossen, welches sich vor allem mit bestehenden und anzustrebenden Grünverbindungen durch das Stadtgebiet befasst.

Sachprogramm Grazer Bäche

Das in Zusammenarbeit von Land Steiermark und Stadt Graz erstellte Sachprogramm Grazer Bäche (2006) bildet die Basis für alle laufenden und künftigen Detailplanungen und Umsetzungen von Hochwasserschutzmaßnahmen und insofern auch für das STEK.

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