Erfolgreicher Mix aus verschiedenen Betreuungsangeboten
„Soviel Pflicht wie notwendig, soviel Flexibilität wie möglich“
Mehr Flexibilität wünscht sich der Stadtrat aber auch in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Nachmittagsbetreuung. „Bis dato ist diese für alle Schultypen gleich geregelt. Das heißt es wird in keiner Weise auf die unterschiedliche Pflichtunterrichtszeit von Volksschulen und Neuen Mittelschulen Rücksicht genommen", so Hohensinner. Durch die kürzere Pflichtunterrichtszeit an Volksschulen (20-25 Stunden lt. Lehrplan) im Vergleich zur NMS (28-32 Stunden lt. Lehrplan), endet der Unterricht früher. Für den Betreuungsteil bedeutet dies an Volksschulen eine Stundenanzahl von mindestens 15-20 Stunden, an Neuen Mittelschulen von 8-12 Stunden. „Unser Ziel ist klar: Soviel Pflicht wie notwendig, um ein werthaltiges pädagogisches Konzept umzusetzen, aber auch so viel Flexibilität wie möglich, um ein attraktives Angebot für die Grazer Eltern zu gewährleisten", fordert der Grazer Bildungsstadtrat. Unterstützung für diese Forderung kommt nun auch von der Familienministerin: „Wir von der Bundesregierung sollten alles tun um Städten und Gemeinden die Schaffung von Nachmittagsbetreuungsplätzen zu erleichtern. Deswegen werde ich diesen Vorschlag von Kurt Hohensinner mit nach Wien nehmen und mit der Bildungsministerin besprechen. Gemeinsam sollten wir im Sinne der Eltern hier tätig werden", so Karmasin.
Die Forderung ist das Ergebnis eines Runden Tisches, zu dem Hohensinner ins Grazer Rathaus geladen hatte. Ziel war es in einem Forum der Schulpartner (Direktoren-Vertreter, Eltern-Vertreter, Landesschulrat) die wesentlichen Rahmenbedingungen der schulischen Tagesbetreuung zu konkretisieren. Alle Schulpartner waren sich darüber einig, dass eine Differenzierung zwischen den Schultypen im Gesetz vorgenommen werden muss. Die Grazer ÖVP hat daraufhin einen entsprechenden Antrag in den Gemeinderat eingebracht, der von den Rathausparteien einstimmig beschlossen wurde.