- Grünflächenfaktor Verordnung
- Grünflächenfaktor Formular
- Anlage 1 Bereichungstypenplan
- Anlage 2 Definition der Erhaltungswürdigkeit Klassen von Bestandsbäumen
- Anlage 3 Liste anrechenbarer Baumarten für Neupflanzungen
- Erläuterungsbericht zur 1. Änderung der Grünflächenfaktor-Verordnung
- Hinweise zu Abständen und Baumbonus
Die Stadt Graz fördert mit dem Grünflächenfaktor eine nachhaltige Entwicklung des Stadtgebiets. Die Verordnung verpflichtet Bauherren, bei Bauprojekten auf ausreichend naturhaushaltswirksame Flächen zu achten. Dazu zählen beispielsweise begrünte Dächer, Fassadenbegrünungen, unversiegelte Böden mit Pflanzen und Bäume. Ziel ist die Verbesserung des Stadtklimas, die Sicherstellung des Grundwasserhaushalts und die Erhöhung der Lebensqualität.
Der Grünflächenfaktor wird für das gesamte Stadtgebiet als Bauland angewendet, wobei die Anforderungen je nach Bebauungsdichte variieren. Bauwerber können den Faktor durch die Anlage von Grünflächen oder die Neupflanzung von Bäumen positiv beeinflussen. Die Verordnung basiert auf steiermärkischem Baugesetz und ist ein wichtiger Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur Schaffung einer nachhaltigen und lebenswerten Stadt.
Was ist der Grünflächenfaktor?
Die Stadt Graz hat eine eigene Verordnung eingeführt, die sicherstellen soll, dass bei Bauvorhaben genügend Grünflächen bzw. naturhaushaltswirksame Flächen erhalten bleiben oder neu geschaffen werden. Dieses Instrument nennt sich Grünflächenfaktor. Er soll das Stadtklima verbessern, die Lebensqualität erhöhen und einen nachhaltigen Umgang mit Niederschlagswasser ermöglichen.
Der Grünflächenfaktor gibt das Verhältnis zwischen naturhaushaltswirksamen Flächen und der gesamten Bauplatzfläche an.
Je höher dieser Faktor ist, desto mehr natürliche Grünflächen, sickerfähige Oberflächenbefestigungen, bepflanzte oder begrünbare Flächen gibt es auf einem Grundstück.
Beispiele für anrechenbare Elemente am Grundstück sind u. a.:
- unversiegelter Boden mit Pflanzenbewuchs
- begrünte Dachflächen
- Fassadenbegrünungen
- natürliche Wasserflächen
- Bestandsbäume bzw. Neupflanzung von Bäumen
- Sickerfähige Oberflächenbefestigungen
All diese Flächen tragen dazu bei, Hitze zu reduzieren, Wasser versickern zu lassen und die Luftqualität zu verbessern.
Warum gibt es diese Verordnung?
Die rechtliche Grundlage liegt im Steiermärkischen Baugesetz, das den Gemeinden erlaubt, zur Verbesserung des Stadtklimas und zur Sicherstellung des Grundwasserhaushalts einen Grünflächenfaktor festzulegen.
Graz nutzt diese Möglichkeit, weil:
- Vegetation und Bäume für Abkühlung sorgen
- Grünflächen die Luftqualität und das Kleinklima verbessern
- Pflanzen Regenwasser aufnehmen und Verdunstung fördern
- naturnahe Flächen die Lebensqualität sowie die Biodiversität in dicht bebauten Gebieten erhöhen
Für welche Bereiche gilt der Grünflächenfaktor?
Die Verordnung gilt für das gesamte Stadtgebiet, das als Bauland ausgewiesen ist.
Dabei wird das Stadtgebiet in verschiedene Bereichstypen eingeteilt, die jeweils einen Mindestwert für den Grünflächenfaktor vorgeben.
Wozu führt das in der Praxis?
Für Bauwerber bedeutet das:
- Bei Neubauten oder größeren Umbauten muss ein bestimmter Anteil an naturhaushaltswirksamen Flächen nachgewiesen werden.
- Versiegelte Flächen - etwa asphaltierte Höfe - können nicht oder nur eingeschränkt angerechnet werden.
- Dach- und Fassadenbegrünungen oder der Erhalt bzw. Neupflanzung von Bäumen (Baumbonus) helfen, den geforderten Faktor zu erreichen.
- Ziel ist es, dass Bauplätze langfristig grüner, klimafreundlicher und ökologisch wirksamer werden.
Fazit
Der Grünflächenfaktor ist ein wichtiges Instrument, um Graz an die Herausforderungen des Klimawandels anzupassen. Er stellt sicher, dass bei Bautätigkeiten in Graz gleichzeitig auch mehr Natur in der Stadt erhalten und geschaffen wird. Damit wird Graz lebenswerter, kühler und nachhaltiger gestaltet.







