Anzeigepflicht

Wer in Graz innerhalb der Baumschutzzone einen Baum entfernen oder den pflanzlichen Lebensraum des Baumes beeinträchtigen will, muss dies im Vorhinein der Abteilung für Grünraum und Gewässer schriftlich anzeigen. Gemäß der Grazer Baumschutzverordnung ist der Baumbestand in der Landeshauptstadt Graz innerhalb der Baumschutzzone - auf öffentlichen und privaten Grundstücken geschützt. Ziel ist die heimische Artenvielfalt, das örtliche Kleinklima sowie eine gesunde Wohnumwelt für die Bevölkerung aufrechtzuerhalten und zu verbessern.
Gemäß der Grazer Baumschutzverordnung ist der Baumbestand in der Landeshauptstadt Graz innerhalb der Baumschutzzone - auf öffentlichen und privaten Grundstücken geschützt.
Ziel ist es, die heimische Artenvielfalt, das örtliche Kleinklima sowie ein gesundes Wohnumfeld für die Bevölkerung aufrecht zu erhalten und zu verbessern.
Seit 29.12.2007 gilt die Novelle der Grazer Baumschutzverordnung, in der die Ausweitung der Baumschutzzone auf die als Bauflächen ausgewiesenen Gebiete im Grüngürtel beschlossen wurde.
Verfahren nach der Grazer Baumschutzverordnung (VO-Text) I. Instanz
Entfernung (Fällen) eines Baumes und Arbeiten im Kronen- und Wurzelbereich:
Sämtliche Informationen zur Baumschutz-Anzeige finden Sie hier...
Folgende Bäume sind von der Baumschutzverordnung ausgenommen:
- Obstbäume (außer Nuss, Edelkastanie, Maulbeerbaum)
- Bäume auf Dachgärten und in Friedhöfen
- Wälder im Sinne der forstrechtlichen Bestimmungen
Ansprechpartner:innen:
Fachliche Zuständigkeit: Dipl. Landschaftsökologe Peter Bohn (Grünraum und Gewässer)
Referat für Baumschutz und Baumschutzverordnung
Tel.: +43 316 872-4035
E-Mail: peter.bohn@stadt.graz.at
Geoinformation - Online Service: Dipl.-Ing. Marc Diehold (Stadtvermessungsamt)
WebGIS, WebOffice, Onlineaufbereitung, Navigation
Tel.: +43 316 872-4126
E-Mail: stadtvermessung.geoportal@stadt.graz.at
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