Wichtig zu wissen
Sie brauchen eine Gemeindewohnung und sind erheblich oder dauernd gehbehindert?
Wir bieten barrierefreie Wohnungen zu leistbaren Mieten - provisionsfrei und unbefristet.
Zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Unterlagen.
So funktioniert es + Formular
Wie reichen Sie Ihr Ansuchen ein?
- Verwenden Sie das Online Formular und senden Sie das Ansuchen ab
- Oder kommen Sie zum Schillerplatz 4, 8011 Graz und geben am Infopoint Wohnen das Ansuchen persönlich ab oder werfen dieses einfach in unseren Hausbriefkasten ein
- Öffnungszeiten: Mo - Do 8.00 - 15.00 Uhr und Freitag 8.00 - 12.30 Uhr
Notwendige Unterlagen
- Zusätzlich zum ausgefüllten Formular benötigen wir folgende Unterlagen in Farbkopie:
- Österreicher:innen, EU-Bürger:innen, EWR-Bürger:innen, Schweizer:innen: Reisepass oder Staatsbürgerschaftsnachweis und Foto aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben werden
- EU-Daueraufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige: Reisepass und Daueraufenthaltskarte aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben werden; Integrationserklärung des:der Ansuchenden
- Unbefristet Asylberechtigte: Konventionspass und Asylbescheid aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben werden; Integrationserklärung des:der Ansuchenden
- Einkommensnachweise aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben werden:
- Lohn- oder Gehaltszettel der letzten 3 Monate
- Lehrlingsentschädigungsnachweis
- letzter Einkommenssteuerbescheid bei Selbständigkeit
- Pensionsnachweis
- Bezugsbestätigung für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung, Wochengeld, Krankengeld, Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe
- Alimentations- und Unterhaltsleistungen, etc. - gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Vergleichsausfertigung
- gegebenenfalls Schwangerschaftsbestätigung (Mutter‐Kind‐Pass)
- Behindertenpass und Gutachten des Bundessozialamtes; sollte noch kein Behindertenpass vorliegen, ist eine ärztl. Stellungnahme bezügl. Gehbehinderung erforderlich
- Nachweis über Mietzinsbeihilfe nach § 20 Stmk. Behindertengesetz (Bescheid des Sozialamtes)
- Nachweis über Zuschuss Wohnungsaufwand in Verbindung mit dem Lebensunterhalt nach § 9 StBHG (Bescheid des Sozialamtes)
- Vollmacht bei Vertretung
- Beschluss bei Erwachsenenvertretung
Hinweis:
Bitte achten Sie darauf, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen innerhalb von 4 Wochen nach Einlangen Ihres Ansuchens an den Eigenbetrieb Wohnen Graz/Wohnungsmanagement übermitteln und allfällige Änderungen wie z.B. Adresse, Personenanzahl, Familienstand, Wohnungsverhältnisse, Einkommen, ebenfalls innerhalb von 4 Wochen bekanntgeben.
Fristen + Termine
Was passiert mit Ihrem Ansuchen?
Ihr Ansuchen wird nach Vorliegen aller Unterlagen geprüft. Wir verständigen Sie schriftlich, ob Sie für die Zuweisung einer barrierefreien Gemeindewohnung vorgemerkt werden können.
Im Falle einer positiven Erledigung informieren wir Sie, wenn entsprechende Wohnungen frei sind.
Achtung: Sollten Sie nicht alle erforderlichen Unterlagen vorlegen oder fünf Ihren Verhältnissen entsprechend zumutbare Wohnungen ablehnen, ist erst nach 1 Jahr ein neuerliches Ansuchen um eine barrierefreie Gemeindewohnung möglich.
Erreichbarkeit, Parken, barrierefreier Zugang
Kontakt
Tel.: +43 316 872-5408 - Claudia Paulewicz
E-Mail: wohnungsmanagement@stadt.graz.at
Ort: Schillerplatz 4, 8011 Graz
ÖV: 3, 60, 63, 64 (Haltestelle/n Schillerplatz, Krenngasse)
Parken: Gebührenpflichtige Kurzparkzone, Behinderten-Parkplätze in der Herrandgasse
Barrierefreier Zugang: über Eingang Lift Herrandgasse (bitte läuten)
Voraussetzungen
Folgende Personen können um eine barrierefreie Gemeindewohnung ansuchen:
- Österreichische Staatsbürger:innen
- EU-Bürger:innen
- EWR-Bürger:innen
- Schweizer:innen
- EU-Daueraufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige
- Unbefristet Asylberechtigte
Diese Kriterien müssen Sie noch erfüllen:
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt oder gesetzliche Vertretung der:des Ansuchenden
- Sie besitzen kein Vermögen, mit dem Sie sich selbst eine Wohnung leisten könnten
Wie hoch darf das jährliche Nettohaushaltseinkommen sein?
1 Person | 49.600 | Euro | |
2 Personen | 74.400 | Euro | |
3 Personen | 80.970 | Euro | |
4 Personen | 87.540 | Euro | |
5 Personen | 94.110 | Euro | |
für jede weitere Person | + 6.570 | Euro |
Was zählt zum Nettohaushaltseinkommen?
Das Nettohaushaltseinkommen ist die Summe der Einkommen (inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben werden.
Zum Einkommen gehören:
- Arbeitseinkommen (Lohn, Gehalt)
- Einkommen bei Selbständigkeit
- Pension
- Lehrlingsentschädigung
- Arbeitslosengeld
- Notstandshilfe
- Mindestsicherung
- Wochengeld
- Krankengeld
- Kinderbetreuungsgeld
- Familienbeihilfe
- Unterhaltsleistungen
- Alimentationszahlungen
- sonstige Beihilfen
Unberücksichtigt bleiben Pflegegelder nach dem Bundes- und Steiermärkischen Pflegegeldgesetz und die erhöhte Familienbeihilfe.