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Strom günstig beziehen: Tipps für niedrigere Stromkosten

24.11.2023
Symbolfoto Stromsparen
© Africa images / Canva

Wie melde ich meinen Strom an und wie finde ich den günstigsten Anbieter? Kann ich meinen Anbieter auch einfach wechseln? Und welche Tipps gibt es, um Strom ganz einfach im Alltag zu sparen? Auf alle diese Fragen finden Sie im Folgenden ausführliche Antworten und Tipps.

Wichtig vorweg: Wenn man Strom bezieht, ist man zweifache:r Energiekund:in!

Denn es besteht einerseits immer ein Vertrag mit dem Netzbetreiber, der das Stromnetz bereitstellt, und anderseits ein Vertrag mit dem Lieferanten, der den Strom liefert. Den Netzbetreiber kann man sich nicht aussuchen, er ist je nach Wohnort vorgegeben. In Graz sind es unter anderem die Stromnetz Graz GmbH & Co KG, die Energie Netze Steiermark oder die E-Werk Gösting Stromversorgungs GmbH. Den Lieferanten hingegen kann man immer selbst wählen.

Wenn man in eine neue Wohnung zieht, besteht meist schon ein Netznutzungsvertrag. Dieser läuft entweder noch auf den Namen der Vormieter:innen oder der Eigentümer:innen. In der Regel bekommt man von den Vormieter:innen eine Kopie der letzten Jahresabrechnung. Diese gibt Ihnen Auskunft über den bisherigen Stromlieferanten, den Jahresverbrauch etc. Diese Infos brauchen Sie dann auch, um den Strom anzumelden. Sollten Sie keine alte Jahresabrechnung erhalten, lassen sich die Daten auch anders erfragen.

Und so geht‘s:

  1. Vergleichen Sie unbedingt vorab die Stromtarife der verschiedenen Anbieter, denn dadurch kann einiges an Geld pro Jahr gespart werden. Das Vergleichen geht ganz einfach mit dem Tarifkalkulator der E-Control. Achtung: Viele Anbieter locken im ersten Vertragsjahr mit hohen Rabatten, die ab dem zweiten Jahr nicht mehr gelten. Die Stromkosten können dann deutlich höher sein als von Ihnen geschätzt wurde. Berücksichtigen Sie dies unbedingt bei Ihrem Vergleich.

  2. Haben Sie einen Anbieter gefunden, melden Sie Ihren Strom dort an. Das geht je nach Lieferanten telefonisch, per E-Mail oder mit einem Online-Formular. Informationen, die Sie für die Anmeldung benötigen:
    1. Den ungefähren Jahresverbrauch: Sie können dafür eine frühere Jahresabrechnung der Vormieter:innen heranziehen oder den eigenen Verbrauch abschätzen.
    2. Die Zählpunktbezeichnung: Das ist eine 33-stellige Zahl, beginnend mit den Buchstaben AT, welche ebenso auf früheren Jahresabrechnungen zu finden ist. Wenn Sie keine alte Abrechnung zur Hand haben, können Sie auch beim Netzbetreiber die Zählpunktbezeichnung anfragen.
    3. Die Art des Stromzählers (Tagstrom-, Nachtstrom-, Heizstromzähler oder Wärmepumpe) und die Anzahl dieser; bei dieser Gelegenheit kann man auch prüfen, ob getrennte Zähler sinnvoll sind.

  3. Informieren Sie den Netzbetreiber über Ihren Wohnungswechsel sowie die Wahl Ihres Lieferanten und schließen Sie einen neuen Vertrag mit dem Netzbetreiber ab.
  4. Zu guter Letzt: Notieren Sie den Zählerstand am Tag der Stromanmeldung, um den Stromverbrauch der Vormieter:innen von ihrem eigenen abgrenzen zu können.

Dann geben Sie Ihrem zuständigen Netzbetreiber einfach Bescheid, dass Sie einen Netzzutritt für die Wohnung oder das Haus benötigen. Die weiteren Schritte sind dann dieselben, wie soeben beschrieben.

Um den Stromverbrauch zu ermitteln, musste der Zählerstand früher (und auch heute noch oft) immer persönlich abgelesen werden. Dank des Smart Meters, der nun immer häufiger zum Einsatz kommt, können die Verbrauchsdaten hingegen laufend und elektronisch ermittelt werden, ein persönliches Ablesen ist nicht mehr nötig.

Es gibt beim Smart Meter drei Möglichkeiten zur Auswahl für Ihr Zuhause:

 

  1. Intelligentes Messgerät in der erweiterten Konfiguration (IME, Opt-in)

    Das Gerät speichert alle 15 Minuten die Verbrauchswerte und übermittelt einmal täglich alle Daten im Nachhinein an den Netzbetreiber. Dieser ermöglicht Ihnen über eine von ihm bereitgestellte Internetplattform, den Stromverbrauch zu beobachten. Dadurch können Sie deutlich leichter herausfinden, bei welchen Tätigkeiten ein hoher Stromverbrauch anfällt und das eigene Verbrauchsverhalten verbessern. Darüber hinaus verfügt das Gerät über eine Einschalt-, Abschalt- und Leistungsbegrenzungsfunktion.

  2. Intelligentes Messgerät in der Standardkonfiguration (IMS)

    Auch dieses Gerät misst die Werte alle 15 Minuten, jedoch wird dann im Nachhinein nur ein Verbrauchswert für den ganzen Tag an den Netzbetreiber übermittelt. Auch in diesem Fall ist eine Einschalt-, Abschalt- und Leistungsbegrenzungsfunktion gegeben.

  3. Digitaler Standardzähler (DSZ, Opt-out)

    Im Gegensatz zu den alten Zählern spart man sich damit lediglich das persönliche Ablesen der Verbrauchsdaten vor Ort. Es werden keine Werte gespeichert, bei Bedarf (z. B., wenn man umzieht) kann jedoch jederzeit der aktuelle Zählerstand abgefragt werden. Es gibt keine Einschalt-, Abschalt- und Leistungsbegrenzungsfunktion.

Die alten Stromzähler werden in den nächsten Jahren nach und nach durch den Smart Meter getauscht werden. Bevor das passiert, muss der Netzbetreiber seine Strombezieher:innen jedoch rechtzeitig über den Zeitpunkt des Tausches und die Funktionsweise informieren - grundsätzlich ist hierfür die Standardkonfiguration (IMS) angedacht.
Möchten Sie die erweiterte Konfiguration (IME) haben oder auf die Opt-out-Variante, also den Standardzähler, wechseln, fordern Sie dies schriftlich bei Ihrem Netzbetreiber an.
Wenn Sie noch keinen Smart Meter haben, aber schon jetzt einen haben möchten, können Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber erkundigen, ob eine frühere Installation in Frage kommt.

Detaillierte Infos zum Smart Meter

Ja, in Österreich haben Sie die Wahl zwischen über 60 Anbietern. Es lohnt sich wirklich, einen Vergleich der Stromtarife vorzunehmen und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Zu beachten ist lediglich, ob beim bestehenden Vertrag mit dem alten Stromlieferanten eine Mindestvertragsdauer vorliegt. Wenn dies nicht der Fall ist, erfolgt die Stromversorgung nach der Kündigungsfrist automatisch durch den neuen Anbieter.

Info: Der Wechsel dauert in der Regel bis zu drei Wochen. Aber keine Sorge - während dieser Zeit werden Sie ganz normal vom bisherigen Anbieter mit Strom versorgt.

Sollte Ihr Stromanbieter die Preise erhöhen, muss er Ihnen dies rechtzeitig in schriftlicher Form mitteilen. Sie haben dann innerhalb einer bestimmten Frist (die im Schreiben des Lieferanten angeführt wird) Zeit, Widerspruch gegen die Erhöhung einzulegen, wenn Sie diese nicht zahlen möchten.

Achtung: Ein Widerspruch kann eventuell auch eine Kündigung des Vertrags bedeuten. Sie müssen sich dann einen anderen Anbieter suchen, um weiter mit Strom versorgt zu werden. Informieren Sie sich vorab bei Ihrem Netzbetreiber darüber.

Typische Stromfresser im Alltag sind unter anderem Geräte im Standby-Modus oder der Einsatz von alten Haushaltsgeräten mit hohem Stromverbrauch. Detaillierte Tipps, um den Stromverbrauch zu senken, gibt Ihnen unsere Energieexpertin Barbara Horst im Blogpost „Strom sparen ist Geld sparen".

Wenden Sie sich an das Team der Wohnungsinformationsstelle (WOIST) der Stadt Graz. Die Expert:innen nehmen sich gerne die Zeit, Ihre Stromrechnung(en) mit Ihnen durchzusehen und Sie für die weiteren Schritte ausführlich zu beraten. Das Angebot der WOIST kann von allen Grazer:innen kostenlos in Anspruch genommen werden.

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