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Umzug geplant? Tipps für stressfreies Siedeln

21.02.2024
Gut geplant ist halb gesiedelt! Eine strukturierte Vorgehensweise erleichtert den Umzug in eine neue Wohnung.
Gut geplant ist halb gesiedelt! Eine strukturierte Vorgehensweise erleichtert den Umzug in eine neue Wohnung.© Dejan Marjanovic von Getty Images via Canva.com

Ein Umzug in eine neue Wohnung oder in ein eigenes Haus ist meist von großer Vorfreude begleitet, gleichzeitig aber auch mit vielen Herausforderungen verbunden. Vor allem dann, wenn man noch nicht so oft gesiedelt ist, sollte man rechtzeitig mit der Planung anfangen und sich gegebenenfalls auch Hilfe von Familie, Freund:innen oder Profis holen. Um nicht im Chaos zu versinken, geben wir Ihnen hier Tipps, was rund ums Siedeln alles beachtet werden muss.

Wichtig vorab: bestehenden Mietvertrag rechtzeitig kündigen

Damit Sie nicht zu lange doppelt Miete zahlen, sollten Sie Ihren alten Mietvertrag rechtzeitig kündigen. Zu beachten ist vor allem die im Mietvertrag vereinbarte Kündigungsfrist, welche den Zeitraum zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Mietverhältnisses vorgibt.

Je nachdem, ob Sie einen befristeten oder unbefristeten Mietvertrag haben, und ob er in den Voll- oder Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) fällt, gibt es unterschiedliche Regelungen.

Kündigung eines befristeten Mietvertrages

Fällt das Mietverhältnis in den Voll- oder Teilanwendungsbereich des MRG, kann der Mietvertrag nach Ablauf eines Jahres der vereinbarten oder verlängerten Dauer des Mietverhältnisses unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsletzten gekündigt werden.

Ist der befristete Mietvertrag zur Gänze vom MRG ausgenommen, endet das Mietverhältnis grundsätzlich mit dem Ablauf der Befristung; wenn nicht vertraglich eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart wird, muss für eine vorzeitige Beendigung ein wichtiger Grund vorliegen - beispielsweise bei Unbewohnbarkeit der Wohnung.

Kündigung eines unbefristeten Mietvertrages

Bei einem unbefristeten Mietvertrag können die Kündigungsfristen und -termine individuell festgelegt werden, demnach ist in jedem Fall der Mietvertrag vorab zu prüfen. Wurde nichts vereinbart, kann in der Regel unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten gekündigt werden.

Form der Kündigung

In allen Fällen hat die Kündigung des Mietverhältnisses schriftlich mit Unterschrift zu erfolgen, die Versendung per eingeschriebenen Brief wird dabei unbedingt empfohlen. Eine Kündigung per Mail oder in mündlicher Form ist nicht gültig.

Gut geplant ist halb gesiedelt

  • Wie viele Möbel werden gesiedelt? Legen Sie vor dem Umzugstag fest, welche Möbel mit in die neue Wohnung kommen. Im Idealfall zeichnen Sie einen Raumplan, auf dem Sie eintragen, wo die Möbel hinkommen sollen - das hilft später den Umzugshelfer:innen.
  • Wie viele Ressourcen sind vorhanden? Wenn Sie wissen, wie viele Möbel und Umzugskartons transportiert werden müssen, können Sie festlegen, wie viele Tage und Personen Sie zum Siedeln brauchen werden. Überlegen Sie auch, ob Sie einen Kleintransporter zur Verfügung haben oder ein Umzugswagen gemietet werden muss.
  • Abbauen und Ausräumen nach Plan: Beachten Sie beim Abbauen großer Möbel, dass die dazugehörigen Teile, Schrauben und Anleitungen zusammenbleiben. Das erleichtert das erneute Aufbauen. Kaufen Sie außerdem genügend Umzugskartons und achten Sie bei der Befüllung darauf, dass diese nicht zu schwer werden. Zerbrechliche Dinge wie Gläser und Geschirr wickelt man am besten mit Zeitungspapier ein und legt sie zusammen mit Kleidung in die Kartons, um sie gut zu schützen. Anschließend beschriften Sie die Kartons möglichst genau, damit die Helfer:innen am Umzugstag wissen, in welchen Raum die Kartons kommen.

Tipps für die Rückgabe der alten Wohnung

Die alte Wohnung muss besenrein an die Vermieter:innen übergeben werden, d. h. es muss eine Grundreinigung vorgenommen werden und die Wohnung muss frei von beweglichen Gegenständen sein. Damit Sie die beim Einzug gezahlte Kaution zur Gänze zurückbekommen, darf die Wohnung keine Schäden oder Mängel aufweisen, die über die übliche Abnützung hinausgehen. Was das genau bedeutet, erfahren Sie in diesem Blogpost.

Unbedingt zu empfehlen ist bei einem Umzug die Erstellung eines sogenannten Übergabeprotokolls - sowohl beim Auszug als auch dann beim Einzug in die neue Wohnung. Im Protokoll, das von der mietenden sowie der vermietenden Partei unterschrieben wird, werden vorhandene Schäden im Mietobjekt dokumentiert. Im Idealfall werden die Schäden zur Dokumentation auch fotografiert.

Was bei einem Umzug noch beachtet werden sollte

Neben dem Siedeln an sich fallen noch weitere To-dos an, unter anderem:

  • Übermäßiger Abfall, der beim Siedeln und Kauf von neuen Möbeln entsteht, darf nicht neben den Mülltonnen abgestellt werden. Dieser kann von der Müllabfuhr nicht mitgenommen werden und wird dann gesondert entsorgt. Die gesonderte Entsorgung führt zu zusätzlichen Kosten, die dann von allen Bewohner:innen des Wohnhauses übernommen werden müssen bzw. Ihnen unter Umständen auch zur Gänze weiterverrechnet werden können. Das gleiche gilt für abgestellten Sperrmüll.
  • (Verpackungs-)Kartons müssen immer gefaltet im Altpapier entsorgt werden - sonst wird die Mülltonne zu schnell zu voll.
  • Beim Kauf von neuen Möbeln: Aufbauanleitungen nicht wegwerfen!
  • Wohnsitz ummelden - es gilt eine dreitätige Frist beim Anmelden eines neuen Haupt- oder Nebenwohnsitzes. Falls Sie einen Hund haben, muss auch dieser am neuen Wohnort gemeldet werden.
  • Ab-/Ummeldung von Strom, Gas, Fernwärme etc.: Lesen Sie dafür die Zählerstände sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung ab und notieren Sie diese!
  • Die neue Adresse muss bei Arbeitgeber:innen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen, Arztpraxen, Versicherungen (z. B. Haushaltsversicherung), Internetanbietern, Abos, beim Finanzamt etc. bekanntgegeben werden.
  • Wenn Sie ein Auto haben, muss dieses auch umgemeldet und falls nötig, eine neue Parkgenehmigung beantragt werden.
  • Beschriften Sie Ihren neuen Postkasten und die Klingel.
  • Richten Sie bei der Post einen Nachsendeauftrag ein. Es kann immer wieder vorkommen, dass Sie noch Post auf die alte Adresse geschickt bekommen.

Fragen zu neuem Mietvertrag und Co.?

In diesem Blogpost finden Sie gesammelt, was beim Abschluss eines Mietvertrags beachtet werden muss. Oder Sie wenden sich direkt an das Team der Wohnungsinformationsstelle (WOIST) der Stadt Graz. Die Expert:innen beantworten Ihre Fragen rund ums Thema Wohnen gerne ausführlich. Das Angebot der WOIST kann von allen Grazer:innen kostenlos in Anspruch genommen werden.

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