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Kindererholungsaktion der Stadt Graz

GZ.: A6-002335/2003/0120


Richtlinie
des Gemeinderates vom 14.03.2019 in der Fassung vom 27.04.2023 für die Kindererholungsaktion der Stadt Graz.

Auf Grund § 45 Abs 2 Z 25 Statut der Landeshauptstadt Graz LGBl. Nr. 130/1967 in der Fassung LGBl. Nr. 114/2021 wurde beschlossen:


1.  Ziel der Förderung:


Gerade in einer Alltagswelt, wo die Freiräume für Kinder immer weniger werden, bringen Erholungsaufenthalte - mit dem Erleben neuer Umgebung, mit genügend Platz für Spiel, Spaß und kreative Betätigung - den Kindern, die oft durch soziale und familiäre Umstände, die Anforderungen in Schule und „Erwachsenenwelt" sehr belastet sind, Rekreation, Aufatmen und neue Kraft.


2.  Zielgruppe:


Das Amt für Jugend und Familie unterstützt Familien, die sich aufgrund der Einkommenssituation die Teilnahme ihrer Kinder an für sie notwendigen Erholungsturnussen nicht leisten können.


3.  Kindererholungsaktion mit Übernachtungen:


Die Stadt Graz unterstützt Eltern bei der Teilnahme von Kindern an Kindererholungsaktionen, welche Übernachtungen beinhalten.

Förderhöhe der Stadt Graz:

Gewichtetes Pro-Kopfeinkommen € 950,00
maximale Förderhöhe für Turnusse bis zu 7 Tagen: € 290,00
maximale Förderhöhe für 8 - bis 14-tägige Turnusse: € 535,00
maximale Förderhöhe für 3-wöchige Turnusse:  € 613,00
90%ige Unterstützung - höchstmöglicher Betrag € 713,00


Die Grazer SozialCard gilt als Nachweis für einen Anspruch finanzieller Förderung.

Die Antragstellung wird nach einer Nummernausgabe durchgeführt. Die Ausgabe der Nummern wird voraussichtlich ab dem 24. April 2023 erfolgen.


4.  Kriterien für die Zuerkennung eines freien Zuschusses:


Das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen übersteigt die Höhe von € 950,00 nicht. 

Zum anrechenbaren Familieneinkommen (Durchschnitt der letzten 3 Monate) zählen: Gehalt, Arbeitslosengeld, Kinderbetreuungsgeld, Sondernotstand, Sozialhilfe, Mindestsicherung, Pension, monatliche Alimente, die erhalten werden bzw. selbst bezahlt werden.

Berechnung des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens:
Das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen ergibt sich, indem das Familieneinkommen durch den Gewichtungsfaktor dividiert wird. 

Der Gewichtungsfaktor wird durch die Addition der Gewichtungsfaktoren der einzelnen Familienmitglieder (Personen im gemeinsamen Haushalt) berechnet:

1. Erwachsene 1,0   Punkte 
2. Erwachsene  0,8   Punkte
AlleinerzieherInnen    1,35 Punkte
Kinder von der Geburt bis zum Eintritt ins Berufsleben 0,5   Punkte
Kinder, deren Einkommen zum Familieneinkommen 0,8   Punkte
gerechnet wird (so lange Familienbeihilfe des
Bundes bezogen wird)


5.  Ferienspaß - Förderung von wochenweiser Betreuung ohne Übernachtung:


Die Stadt Graz fördert im Rahmen der Aktion „Ferienspaß" die wochenweise Betreuung ohne Übernachtung von Grazer Kindern im Großraum Graz. Der Ferienspaß entlastet Grazer Familien und Kinder können so eine ihrem Alter und ihren Bedürfnissen passende Sommer- und Ferienzeit mit anderen Kindern verbringen. Im Mittelpunkt stehen Kreativität, Geschicklichkeit, das Miteinander und natürlich darf auch der Spaß dabei nicht zu kurz kommen. Der Ferienspaß wird von den Kooperationspartner:innen der Grazer Spielmobile bzw. den Kooperationspartner:innen der Feriencamps durchgeführt.

Förderhöhe der Stadt Graz:

Wochenweise Betreuung ohne Übernachtung, Selbstbehalt der Eltern € 115,00
Selbstbehalt von SozialCard-Besitzer:innen € 60,00


6.  Laufzeit:


Die Gültigkeitsdauer dieser Richtlinie richtet sich nach den, in den jeweiligen Budgets reservierten, Mitteln und beginnt ab ca. Anfang April.


7.  Förderungsbeantragung:


Das genaue Datum ab welchem Anträge für Kindererholungszuschüsse eingereicht werden können wird auf der Homepage der Stadt Graz unter Kindererholungszuschuss ersichtlich gemacht. Jede/r Antragsteller/in erhält im Zuge der Antragstellung (persönlich, digital bzw. per Post) zur Reihung des Ansuchens eine Zählkarte.

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