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Bebauungsplan Triester Straße - Grenzgasse 1. Änderung

31.05.2019

Informationsveranstaltung zum 17.09.1 Bebauungsplan

Infoveranstaltung Mitreden
Infoveranstaltung Mitreden© Stadt Graz/Ref. BBet

Die Eigentümerin der Grundstücke 171/2, 171/18, 175/3 und 175/15, KG Straßgang hat die Absicht das vormals gewerbliche genutzte Grundstück (Baustoffhandel/Baufirma) nun mit einer Wohnbebauung mit kleineren Gewerbeflächen zu entwickeln. Um ein möglichst qualitätsvolles Projekt für die zukünftige städtebauliche Entwicklung in diesem Gebiet sicherzustellen wurde ein geladener, einstufiger Realisierungswettbewerb nach dem Grazer Modell durchgeführt. Das Wettbewerbsergebnis ist die Grundlage für den Änderungs-Entwurf. Das Planungsgebiet weist gesamt eine Größe von ca. 19.443 m² auf.

Das Stadtplanungsamt hat einen geänderten Entwurf zum rechtsgültigen Bebauungsplan ausgearbeitet, den wir Ihnen gerne vorstellen möchten.

Wir laden Sie daher herzlich ein zur   

Informationsveranstaltung

Wann: Am Dienstag, dem 11. Juni 2019 um 18 Uhr

Wo: Im Brauhaus Puntigam, Hubertussaal, Triester Straße 361, 8055 Graz

 

Mit einem Bebauungsplan

... werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu den Grundstücken sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden. Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan. Das gesamte Gebiet ist als „Kerngebiet" mit einer Dichte von 0,6 bis 1,5 ausgewiesen.

Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis 25. Juli 2019 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock, auf. Sie können ihn auch auf der Homepage der Stadt Graz unter: http://www.graz.at/bebauungsplanung anschauen. Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben. Für Auskünfte zum Bebauungsplan steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4705 die zuständige Mitarbeiterin des Stadtplanungsamtes, DIin Eva Maria Traschler, gerne zur Verfügung.

Nutzen Sie die Möglichkeit einer umfassenden Information!

Petra Gradwohl

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