Informationsveranstaltung zum 06.27.0 Bebauungsplan

Im Bereich der Neuholdaugasse, Am Langedelwehr und Genossenschaftsweg bestehen ältere Gemeindewohnbauten die schrittweise in den kommenden Jahren durch Neubauten ersetzen werden sollen. Das Planungsgebiet ist ca. 1,9 ha groß. Die Stadt Graz hat im genannten Gebiet die Pflicht, einen Bebauungsplan zu erstellen.
Das Stadtplanungsamt hat einen Bebauungsplan im Entwurf ausgearbeitet, den wir Ihnen gerne vorstellen möchten. Wir laden Sie daher herzlich ein zur
Informationsveranstaltung
Wann: Am Dienstag, dem 10. September 2019 um 18 Uhr
Wo: Im Raiffeisen-Sportpark, 1. Obergeschoss, Hüttenbrennergasse 31
Mit einem Bebauungsplan
...werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft neue Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu den Grundstücken sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden. Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan. Der gesamte Bereich ist als „Allgemeines Wohngebiet" mit einer Bebauungsdichte von 0,6 - 1,2 ausgewiesen.
Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis 19. September 2019 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock, auf. Sie können ihn auch auf der Homepage der Stadt Graz unter: http://www.graz.at/bebauungsplanung anschauen. Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben. Für Auskünfte zum Bebauungsplan steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4723 der zuständige Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes, DI Markus Dröscher, gerne zur Verfügung.