Wichtig zu wissen
Aufgabengebiet:
Öffentlich beworbene und öffentlich zugängliche Veranstaltungen unterliegen dem Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz 2012 und sind je nach Umfang melde-, anzeige- oder bewilligungspflichtig.
Weitere Zuständigkeiten des Veranstaltungsreferates:
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Einzelne Verfahren nach dem Steiermärkischen Lichtspielgesetz 1983
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Einzelne Verfahren nach dem Steiermärkischen Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetzes 2014
So funktioniert es + Formulare
- Veranstaltung-Meldung
- Kleinveranstaltung-Meldung
- Veranstaltung-Anzeige
- Großveranstaltung-Antrag
- Veranstaltungsstätte-Antrag
- Beschreibung der Veranstaltungsstätte
- mobile Veranstaltung/mobiler Veranstaltungsbetrieb-Meldung
- Spielstuben Bewilligung - Antrag
- Anträge nach dem Steiermärkischen Lichtspielgesetz 1983 sind formlos zu stellen
Notwendige Unterlagen
- Das vollständig ausgefüllte Formular
- Die schriftliche Zustimmungserklärung Eigentümer/innen oder der verfügungsberechtigten Person/en der Liegenschaft
- Weitere Beilagen je nach Verfahren
Fristen + Termine
- meldepflichtige Veranstaltungen: 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
- anzeigepflichtige Veranstaltungen: 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
- bewilligungspflichtige Veranstaltungen: 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn
Kontakt
8020 Graz, Europaplatz 20
Tel: +43 316 872-5974
E-Mail: veranstaltungen@stadt.graz.at
Persönlicher Parteienverkehr nur nach Terminvereinbarung.
Sie erreichen uns telefonisch und per E-Mail.
Rechtsvorschriften
Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz 2012 - StVAG (Antrag mittels Formular)
Steiermärkische Veranstaltungssicherheitsverordnung 2014 - VSVO
Steiermärkische Veranstaltungsformularverordnung 2012 - VFVO
Steiermärkisches Lichtspielgesetz 1983 (Antrag ist formlos einzubringen)
Steiermärkisches Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz 2014 (Antrag ist formlos einzubringen)