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Graz hilft

Neuer Sozialfonds ist mit 100.000 Euro dotiert

09.06.2020
v.l. Sozialstadtrat Kurt Hohensinner, Günther Feldgrill, FPÖ-Klubobmann Armin Sippel
v.l. Sozialstadtrat Kurt Hohensinner, Günther Feldgrill, FPÖ-Klubobmann Armin Sippel© Stadt Graz/Fischer

 „Die Stadt Graz verfügt über ein sehr dichtes, soziales Netz. Als schwarz-blaue Rathaus-Koalition haben wir uns dazu bekannt, dieses Netz weiter auszubauen und, wo es möglich ist, noch engmaschiger zu knüpfen", sagt Sozialstadtrat Kurt Hohensinner, „in den vergangenen Jahren haben wir zahlreiche Initiativen auf den Weg gebracht, um Graz noch sozialer zu machen. Der neue Sozialfonds ‚Graz hilft‘ ist ein weiterer großer Meilenstein." Mit ein Hintergrund für die Einrichtung eines solchen Fonds waren die Erfahrungen der Sozialsprechstunde, die einmal wöchentlich im Büro des Sozialstadtrats abgehalten wird. „Notsituationen können jeden treffen und sind oft sehr individuell", weiß Hohensinner, „immer wieder gab es deshalb auch Fälle, bei denen das gesetzliche Hilfssystem nicht ausgereicht hat oder eine Hilfestellung aus diversen Gründen erst gar nicht möglich war." Deshalb wurde die Einrichtung eines Hilfsfonds für Grazerinnen und Grazer bereits vor einiger Zeit in der Agenda 22 Plus festgeschrieben.

Unbürokratische Hilfe gerade jetzt

Die aktuellen Ereignisse im Rahmen der Corona-Pandemie haben nun dazu geführt die Umsetzung des Fonds noch weiter zu beschleunigen. „Neben Fragen zur Gesundheit, sind es vor allem Gedanken rund um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Krise, die unseren Alltag prägen", so der Sozialstadtrat. Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit werden das Land noch länger begleiten. Die mittel- und langfristigen Folgen sind noch nicht abzuschätzen. „Gerade jetzt braucht es unbürokratische Hilfe", ist Hohensinner sicher. Auch FPÖ-Klubobmann Armin Sippel ist überzeugt: „Soziale Unterstützung ist der FPÖ ein wichtiges Anliegen. Unser Ziel ist es, freiwillige städtische Leistungen zielsicher jenen Personen zukommen zu lassen, die ihrer wirklich bedürfen. Wir wollen Menschen in Notsituationen Hilfe zur Selbsthilfe geben, sie aber nicht in dauerhafte Abhängigkeit vom Sozialsystem führen. Genau diesen Weg gehen wir mit dem neuen Sozialfonds." So muss die Notsituation nachgewiesenerweise unverschuldet zustande gekommen sein. Außerdem ist eine Unterstützung nur alle fünf Jahre möglich. Für das Jahr 2020 wird der Sozialfonds mit 100.000 Euro gefüllt. In den Folgejahren sollen es jeweils 150.000 Euro sein.

Das ist der Sozialfonds „Graz hilft“

Der Sozialfonds „Graz hilft" ist eine freiwillige Leistung der Stadt ohne Rechtsanspruch und wird vom Sozialamt verwaltet. Die Voraussetzungen sind an die Kriterien für den Bezug der Grazer SozialCard angelehnt:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Hauptwohnsitz in Graz seit zumindest 12 Monaten
  • Österreichische StaatsbürgerInnen oder ausländische/staatenlose Personen, die zu einem mehr als dreimonatigen Aufenthalt in Österreich berechtigt sind
  • Geringes Einkommen muss nachgewiesen werden
  • Nachgewiesene unverschuldete Notsituation
  • Gesetzliche Leistungen (zum Beispiel Mindestsicherung, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Stmk. Behindertengesetz oder Arbeitslosengesetz) müssen vorab in Anspruch genommen werden (Subsidiaritätsprinzip)

Grundsätzliche Ausschlussgründe sind:

  • Asylwerber und andere Personen, denen nach betreuungsrechtlichen Bestimmungen ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Grundversorgung zusteht
  • Ausländische/staatenlose Personen, die nicht zu einem mehr als dreimonatigen Aufenthalt in Österreich berechtigt sind
  • Innerhalb der letzten fünf Jahre wurde bereits eine Zuwendung aus dem Sozialfonds „Graz hilft" bezogen

Vorprüfung durch Kommission

Anträge können unter grazhilft@stadt.graz.at eingereicht werden. Eine Kommission prüft den Fall vorab und gibt eine Empfehlung ab. „Ich freue mich, dass wir für den Vorsitz der Kommission mit Günther Feldgrill eine hervorragend geeignete Persönlichkeit gefunden haben", so Hohensinner, „als langjähriger Leiter der Zweiten Sparkasse kennt er die Nöte der Menschen. Er wird uns mit seiner Expertise bestmöglich unterstützen." Gemäß der Grazer Subventionsordnung werden Unterstützungen bis 1.500 Euro vom zuständigen Sozialstadtrat, Unterstützungen über 1.500 Euro vom Stadtsenat entschieden. Die Auszahlung erfolgt je nach Dringlichkeit als „normale" Überweisung, Postbaranweisung oder Barauszahlung der Stadthauptkassa. Die Einrichtung des Sozialfonds „Graz hilft" wird im kommenden Gemeinderat beschlossen werden. Die erste Kommissionssitzung wird Anfang Juli stattfinden.

Schwarz-blaue Sozial-Agenda

Seit Beginn der schwarz-blauen Rathaus-Koalition setzt diese verstärkt Initiativen im Sozialbereich. Gemeinsam ist es so gelungen in Graz wesentliche Schritte zu setzen, um das soziale Netz weiter auszubauen. So wurde etwa die SozialCard reformiert (Online-Beantragung, Gutscheinsystem, Erhöhung der Schulbeihilfe), der Aktionsplan gegen Vereinsamung ins Leben gerufen, oder etwa eine neue zentrale Infostelle im Sozialamt umgesetzt. Das Wohnungslosenangebot der Stadt wurde verstärkt, etwa durch Einrichtung eines Kältetelefons und Ausweitung der Notschlafbetten und neue Schwerpunkte, wie etwa Unterbringung für pflegebedürftige Obdachlose. In der Behindertenhilfe wurde das Beschäftigungsprojekt Step by Step umgesetzt, der Aktionsplan Barrierefreie Innenstadt oder etwa die Rampe Graz.

Michael Wildling

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