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Bebauungsplan Feldgasse - Amselgasse - Payer-Weyprecht-Str.

30.07.2020

Information zum 05.37.0 Bebauungsplan

Das Stadtplanungsamt beabsichtigt für das bebauungsplanpflichtige Gebiet in der „Feldgasse - Amselgasse - Payer-Weyprecht-Straße - Adalbert-Stifter-Gasse - Weißenhofgasse - Kapellenstraße" einen Bebauungsplan zu erstellen. Das Planungsgebiet für den Bebauungsplan ist ca. 150.884 m² groß. Die Stadt Graz hat im genannten Gebiet die Pflicht, einen Bebauungsplan zu erstellen.

Mit einem Bebauungsplan werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu den Grundstücken sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden.
Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan. Die Grundstücke sind als „Reines Wohngebiet" mit einer Bebauungsdichte von 0,3 - 0,4 ausgewiesen

Wir möchten sie herzlich einladen, folgende Informationsangebote zu nutzen:

Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis zum 8. Oktober 2020 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock, in der Zeit von 9 bis 13 Uhr auf.

Sie können alle Unterlagen auf der Homepage der Stadt Graz unter: http://www.graz.at/bebauungsplanung anschauen. Für Auskünfte zum Bebauungsplan steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4715 und unter der Email-Adresse: thomas.wagner3@stadt.graz.at der zuständige Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes, DI Thomas Wagner gerne zur Verfügung. Es besteht zudem die Möglichkeit zur Vereinbarung eines individuellen Termins zur Klärung Ihrer Fragen. 

Wichtig: Innerhalb der Auflagefrist bis zum 8. Oktober 2020 können Sie Einwendungen zum Bebauungsplan-Entwurf schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben.

Petra Gradwohl

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