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Parkgebührenreferat: Eingeschränkter Parteienverkehr

Neue Regelungen ab 4. November

04.11.2020

1. Die Servicestelle für Organstrafverfügungen und der allgemeine Parteienverkehr für Verwaltungsstrafen im Parkgebührenreferat wird bis auf weiteres geschlossen. Wir sind jedoch telefonisch und auf elektronischem Wege für Sie erreichbar. Mündliche Einsprüche, Eingaben und Anbringen sind nur gegen elektronische oder telefonische Voranmeldung möglich.

2. Für die Beantragung Ihrer Parkberechtigung  als BewohnerIn oder einer Monats- und Jahrespauschalkarte für die Grünen Parkzonen nutzen Sie bitte - zu Ihrem eigenen Schutz, aber auch zum Schutz unserer MitarbeiterInnen - die Online-Antragstellung (e-Government). So können Sie mit Online- Banking (österreichische Bank erforderlich) unter egov.graz.gv.at (Menüpunkt E-Formulare, Mobilität + Verkehr) Ihre neue Ausnahmebewilligung/Parkkarte bestellen und direkt online bezahlen. Sie erhalten die Ausnahmebewilligung/Parkkarte bequem mit der Post direkt nach Hause zugestellt.

3. Sollten Sie über keine  Möglichkeit der Online-Antragstellung mit Online-Banking verfügen, besteht für Sie ab 4. November 2020 von 8 bis 12:30 Uhr sehr eingeschränkt und unter allen gebotenen Sicherheitsmaßnahmen die Möglichkeit gegen Online- oder telefonischer Voranmeldung, Zahlung vor Ort und Mitnahme der Parkberechtigung direkt in der Keesgasse 6/1.Stock die Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Der Zutritt wird  nur mit einem selbst mitgebrachten Mund- und Nasenschutz ohne Begleitung und nur mit einem  ausgefüllten, unterschriebenen Formular möglich sein.
Die Online-Buchung oder die telefonische Vereinbarung der Termine  können Sie unter Tel: 0043316 872/6502 durchführen. Nähere Infos entnehmen Sie dann bitte der Homepage.

Kontakt

Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr
Telefon: +43 316/872 DW 6502
E-Mail: parkgebuehrenreferat@stadt.graz.at

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