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Livestream: Bebauungsplan Seidenhofstraße

15.02.2021

Informationsveranstaltung im Livestream

Zeit: 23. Februar 2021 um 18 Uhr
Thema: 14.33.0 Bebauungsplan Seidenhofstraße - Absengerstraße - Johann-Haiden-Str. - Herbersteinstr.

 

Die Eigentümerin des Grundstücks Gst. Nr. 257/21, KG Baierdorf (Seidenhofstraße 75), hat um die Erstellung eines Bebauungsplanes angesucht. Aus diesem Anlass erstellt die Stadt Graz einen Bebauungsplan, der auch die angrenzenden Grundstücke umfasst. Das Planungsgebiet für den Bebauungsplan wird umfasst von der Seidenhofstraße, der Absengerstraße, der Johann-Haiden-Straße und der Herbersteinstraße und ist 18.318 m² groß.
Die Stadt Graz hat im genannten Gebiet die Pflicht, einen Bebauungsplan zu erstellen.

Das Stadtplanungsamt hat einen Bebauungsplan im Entwurf ausgearbeitet, den wir Ihnen aufgrund des geltenden Verbotes von Präsenzveranstaltungen im Livestream vorstellen möchten. 

Wir laden Sie herzlich ein, an der Informationsveranstaltung im Livestream

am 23. Februar 2021 um 18 Uhr teilzunehmen.

Sie finden den Livestream unter www.graz.at/livestream.

Mit einem Bebauungsplan ...

... werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu den Grundstücken sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden.

Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan. Die Grundstücke sind als „Allgemeines Wohngebiet" mit einer Bebauungsdichte von 0,3 - 0,6 ausgewiesen.

Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis zum 4. März 2021 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock auf. Sie müssen jedoch vorab einen Termin vereinbaren. Sie können ihn auch auf der Homepage der Stadt Graz unter: http://www.graz.at/bebauungsplanung anschauen. Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben.

Für fachliche Auskünfte steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4715 und Email-Adresse thomas.wagner3@stadt.graz.at der zuständige Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes, DI Thomas Wagner zur Verfügung.

Petra Gradwohl

 

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