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Livestream: 07.29.0 Bebauungsplan Liebenauer Tangente-Lortzinggasse

07.05.2021

Livestream

Informationsveranstaltung im Livestream zum 07.29.0 Bebauungsplan

Die Eigentümerin der Grundstücke .99, .134, 424, 258/1, 258/2, 260/1, 260/2, 261/2 und 262/1 hat um die Erstellung eines Bebauungsplanes angesucht. Aus diesem Anlass erstellt die Stadt Graz einen Bebauungsplan, der auch die angrenzenden Grundstücke umfasst. Das Bebauungsplangebiet ist ca. 35.032 m² groß und wird durch die Liebenauer Tangente im Nordosten und die Lortzinggasse im Südwesten begrenzt. Die Stadt Graz hat im genannten Gebiet die Pflicht, einen Bebauungsplan zu erstellen.

Das Stadtplanungsamt hat einen Bebauungsplan im Entwurf ausgearbeitet, den wir Ihnen aufgrund des geltenden Verbotes von Präsenzveranstaltungen im Livestream vorstellen möchten.

Wir laden Sie herzlich ein, an der Informationsveranstaltung im Livestream

am 17. Mai 2021 um 18 Uhr teilzunehmen.

Sie finden den Livestream unter www.graz.at/livestream

Mit einem Bebauungsplan

.....werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu den Grundstücken sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden. Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan. Das Bebauungsplangebiet ist als „Aufschließungsgebiet (Nr.VII.19)" mit einer Nutzung als „Allgemeines Wohngebiet" und einer Bebauungsdichte von 0,4 - 0,8 ausgewiesen. Ein Teil des Aufschließungsgebietes ist als „Vorbehaltsfläche für Kommunale Einrichtung (VII.G)" ausgewiesen.

Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis zum 10. Juni 2021 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock auf. Sie müssen jedoch vorab einen Termin vereinbaren. Sie können ihn auch auf der Homepage der Stadt Graz unter: http://www.graz.at/bebauungsplanung anschauen. Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben. Für fachliche Auskünfte steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4710 und Email-Adresse vanessa.bauer@stadt.graz.at die zuständige Mitarbeiterin des Stadtplanungsamtes, DIin Vanessa Bauer zur Verfügung.

Michaela Irschik

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