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Veranstaltungen: Ansuchen für Veranstaltungen

Wichtig zu wissen

Aufgabengebiet:

Öffentlich beworbene und öffentlich zugängliche Veranstaltungen unterliegen dem Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz 2012 und sind je nach Umfang melde-, anzeige- oder bewilligungspflichtig.

Weitere Zuständigkeiten des Veranstaltungsreferates:

Notwendige Unterlagen

  • Das vollständig ausgefüllte Formular
  • Die schriftliche Zustimmungserklärung Eigentümer/innen oder der verfügungsberechtigten Person/en der Liegenschaft
  • Weitere Beilagen je nach Verfahren

Fristen + Termine

  • meldepflichtige Veranstaltungen: 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
  • anzeigepflichtige Veranstaltungen: 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
  • bewilligungspflichtige Veranstaltungen: 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn

Kosten

Die Kosten richten sich nach den jeweiligen Verfahren.

Kontakt

Referat für Veranstaltungen
8020 Graz, Europaplatz 20
Tel: +43 316 872-5974
E-Mail: veranstaltungen@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Persönlicher Parteienverkehr nur nach Terminvereinbarung. Sie erreichen uns telefonisch und per E-Mail.

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