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Livestream: 11.13.0 Bebauungsplan Mariatroster Straße – Langeggerweg

14.06.2021

Livestream

Informationsveranstaltung im Livestream zum 11.13.0 Bebauungsplan

Der Verein „Kleine Wildtiere in großer Not" ist Eigentümer der Grundstücke 456/1, 510 und 511 (Langeggerweg 80) und hat die Absicht im Rahmen der Sondernutzung im Freiland Zoo und der Sondernutzung im Freiland Wildgehege bauliche Maßnahmen zu setzen. Aus diesem Anlass erstellt die Stadt Graz einen Bebauungsplan, der auch das angrenzende Grundstück 507 umfasst. Das Planungsgebiet für den Bebauungsplan liegt an der Mariatroster Straße - Langeggerweg und ist ca. 14.447 m² groß. Die Stadt Graz hat im genannten Gebiet die Pflicht, einen Bebauungsplan zu erstellen.

Das Stadtplanungsamt hat einen Bebauungsplan im Entwurf ausgearbeitet, den wir Ihnen im Livestream vorstellen möchten.

Wir laden Sie herzlich ein, an der Informationsveranstaltung im Livestream

am 24. Juni 2021 um 18 Uhr teilzunehmen.

Sie finden den Livestream unter www.graz.at/livestream

Mit einem Bebauungsplan

.....werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu den Grundstücken sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden.

Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.04 Flächenwidmungsplan. Die Grundstücke sind im Westen der Mariatroster Straße als „Sondernutzung im Freiland Zoo" und im Osten als „Sondernutzung im Freiland Wildgehege" ausgewiesen.

Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis zum 5. August 2021 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock auf. Sie müssen jedoch vorab einen Termin vereinbaren. Sie können ihn auch auf der Homepage der Stadt Graz unter: http://www.graz.at/bebauungsplanung anschauen. Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben. Für fachliche Auskünfte steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4726 und Email-Adresse nina.marinics-bertovic@stadt.graz.at die zuständige Mitarbeiterin des Stadtplanungsamtes, DIin Nina Marinics-Bertovic zur Verfügung.

Hilde Zink

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