Wichtig zu wissen
Der Kautionsbeitrag ist eine finanzielle Unterstützung für die Anmietung einer Wohnung am freien Wohnungsmarkt im Stadtgebiet von Graz.
Die Höhe des Kautionsbeitrages ist mit der Höhe der vereinbarten Bruttokaution bemessen, beträgt jedoch maximal 1.000,00 Euro.
Sie haben bereits einmal einen Kautionsbeitrag erhalten? Dann ist die Gewährung eines weiteren Kautionsbeitrages erst möglich, wenn der geleistete Beitrag zur Gänze zurückbezahlt wurde.
Bei der Gewährung eines Kautionsbeitrages handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Graz. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Zu den Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen.
Hinweis:
Auch für Wohnungen eines gemeinnützigen Wohnbauträgers, die aus dem Bereich der "ausgewählten freien Wohnungen" vom Eigenbetrieb Wohnen Graz zugewiesen werden, kann um diese Unterstützung angesucht werden.
So funktioniert es + Formular
Wie reichen Sie Ihr Ansuchen ein?
- Verwenden Sie das Online Formular und senden Sie das Ansuchen ab
- Oder kommen Sie zum Schillerplatz 4, 8011 Graz und geben am Infopoint Wohnen das Ansuchen persönlich ab oder werfen dieses einfach in unseren Hausbriefkasten ein
- Öffnungszeiten: Mo - Do 8.00 - 15.00 Uhr und Freitag 8.00 - 12.30 Uhr
Notwendige Unterlagen
Zusätzlich zum ausgefüllten Formular benötigen wir folgende Unterlagen in Farbkopie:
- Österreicher:innen, EU-Bürger:innen, EWR-Bürger:innen, Schweizer:innen: Reisepass oder Staatsbürgerschaftsnachweis und Foto aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben werden
- EU-Daueraufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige: Reisepass und Daueraufenthaltskarte aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben werden, Integrationserklärung des:der Ansuchenden
- Unbefristet Asylberechtigte: Konventionspass und Asylbescheid aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben werden, Integrationserklärung des:der Ansuchenden
- Subsidiär Schutzberechtigte: Reisepass und Aufenthaltskarte aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben werden; Integrationserklärung des:der Ansuchenden
- Mietangebot bzw. Mietvertrag des zukünftigen Mietverhältnisses (mit Angabe des:der Vermieters:in bzw. dessen:deren Vertretung)
- Einkommensnachweise aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben werden:
- Lohn- oder Gehaltszettel der letzten 3 Monate
- Lehrlingsentschädigungsnachweis
- letzter Einkommenssteuerbescheid bei Selbständigkeit
- Pensionsnachweis
- Bezugsbestätigung für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung, Wochengeld, Krankengeld, Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe
- Alimentations- und Unterhaltsleistungen, etc.
- Mietvertrag bzw. sonstigen Nachweis über das derzeitige Miet- oder Benützungsverhältnis mit Angabe der Gesamtnutzfläche in m²
- gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Vergleichsausfertigung
- für außerhalb von Graz wohnhafte und in Graz berufstätige Ansuchende - Versicherungsdatenauszug der österreichischen Sozialversicherung
- gegebenenfalls Schwangerschaftsbestätigung (Mutter-Kind-Pass)
Fristen + Termine
Wenn Sie einen Kautionsbeitrag von uns erhalten haben, können Sie frühestens ein Jahr später um eine Gemeindewohnung ansuchen. Eine Gemeindewohnung kann Ihnen nur zugewiesen werden, wenn Sie den Kautionsbeitrag vorher zurückzahlen.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der ausbezahlte Betrag innerhalb von 4 Wochen vom:von der Mieter:in an die Stadt Graz zurückzuzahlen.
Kontakt
8010 Graz, Schillerplatz 4
Tel: +43 316 872-5417
E-Mail: wohnungsmanagement@stadt.graz.at
Erreichbarkeit, Parken, Barrierefreier Zugang
Tel.: +43 316 872-5414 (Frau Löscher)
Ort: Schillerplatz 4, 8011 Graz
ÖV: 3, 60, 63, 64 (Haltestelle/n Schillerplatz, Krenngasse)
Parken: Gebührenpflichtige Kurzparkzone, Behinderten-Parkplätze in der Herrandgasse
Barrierefreier Zugang: über Eingang Lift Herrandgasse (bitte läuten)
Voraussetzungen
Folgende Personen können um einen Kautionsbeitrag ansuchen:
- Österreichische Staatsbürger:innen
- EU-Bürger:innen
- EWR-Bürger:innen
- Schweizer:innen
- EU-Daueraufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige
- Unbefristet Asylberechtigte
- Subsidiär Schutzberechtigte
Diese Kriterien müssen Sie noch erfüllen:
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt
- oder mündige minderjährige Mutter und/oder Vater eines Kindes mit dem Sie im gemeinsamen Haushalt leben
- Sie sind seit mindestens 1 Jahr ununterbrochen in Graz wohnhaft bzw. berufstätig oder
- Sie waren in Summe 15 Jahre in Graz wohnhaft bzw. berufstätig
Wie hoch darf das jährliche Nettohaushaltseinkommen sein?
1 Person | 49.600 | Euro | |
2 Personen | 74.400 | Euro | |
3 Personen | 80.970 | Euro | |
4 Personen | 87.540 | Euro | |
5 Personen | 94.110 | Euro | |
für jede weitere Person | + 6.570 | Euro |
Was zählt zum Nettohaushaltseinkommen?
Das Nettohaushaltseinkommen ist die Summe der Einkommen (inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) aller, die im gemeinsamen Haushalt leben werden.
Zum Einkommen gehören:
- Arbeitseinkommen (Lohn, Gehalt)
- Einkommen bei Selbständigkeit
- Pension
- Lehrlingsentschädigung
- Arbeitslosengeld
- Notstandshilfe
- Mindestsicherung
- Wochengeld
- Krankengeld
- Kinderbetreuungsgeld
- Familienbeihilfe
- Unterhaltsleistungen
- Alimentationszahlungen
- sonstige Beihilfen
Unberücksichtigt bleiben Pflegegelder nach dem Bundes- und Steiermärkischen Pflegegeldgesetz und die erhöhte Familienbeihilfe.
Die Überweisung des Kautionsbeitrages erfolgt ausschließlich an den:die Vermieter:in.