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Menschenrechtspreis 2021: Die Bewerbung läuft

21.09.2021

Die Stadt Graz schreibt einen Preis für außergewöhnliche Leistungen für Menschenrechte auf kommunaler Ebene aus.

Bewerbungen für den zweijährlich verliehenen Menschenrechtspreis 2021 können ab sofort eingereicht werden. Die Ausschreibungsfrist läuft bis 10. Oktober 2021.

  1. Vorschlagsberechtigung: Jede Person/Organisation ist berechtigt, Vorschläge für mögliche Preisträger*innen zu machen, Eigenbewerbungen sind nicht zulässig. Vorgeschlagen werden können Einzelpersonen, Gruppen von Einzelpersonen oder Vereine und andere Rechtspersonen in Österreich und im europäischen Ausland, die Leistungen für Menschenrechte auf kommunaler Ebene durchgeführt haben.

  2. Gegenstand: Leistungen für Menschenrechte auf kommunaler Ebene

    Besonderes Anliegen der Menschenrechtsstadt Graz ist die Förderung des friedlichen Zusammenlebens aller Menschen innerhalb der Kommune.

    Eingereichte Leistungen werden in Hinblick auf die Förderung von Toleranz, Dialog und Versöhnung und auf ihre Wirkung im kommunalen Leben von Graz und anderen europäischen Städten bewertet.

    Einreichungen sind sowohl für aktuelles Engagement wie auch für das Lebenswerk möglich.

  3. Der von der Stadt Graz bereitgestellte Preis hat eine Gesamthöhe von € 7.000,-. Bei mehreren Preisträger*innen kann der Preis geteilt werden.

    Die Bewerbungen müssen der Satzung des Grazer Menschenrechtspreises entsprechen, die zusammen mit dem Einreichformular beim Grazer Büro für Frieden und Entwicklung angefordert oder im Internet unter friedensbuero-graz.at heruntergeladen werden können.

  4. Die Bewerbungsunterlagen umfassen ein vollständig ausgefülltes Einreichformular und allfällige ergänzende Dokumente oder Materialien.

    Die Einreichunterlagen in deutscher, englischer oder französischer Sprache müssen spätestens am 10. Oktober 2021 im Grazer Büro für Frieden und Entwicklung vorliegen (Keesgasse 6/P, A-8010 Graz) oder können auch per E-Mail eingereicht werden unter: jutta.dier@friedensbuero-graz.at.

  5. Verfahren: Die Auswahl erfolgt durch eine Jury, die von einem Beirat beraten wird. Die feierliche Preisverleihung durch die Bürgermeisterin findet am 13. Dezember 2021 in Graz statt.

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Ihre Kommentare (2)

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  • Joachim Hainzl , 04.12.2021,
    Bürgermeisterin

    Bitte die korrekte weibliche Form verwenden, da der Preis dieses Jahr von Frau Bürgermeisterin Kahr überreicht wird.
    Danke!
  • Abteilung für Kommunikation06.12.2021,

    Vielen Dank für diesen berechtigten Hinweis, wir haben das korrigiert. Die Ausschreibung war vor der Gemeinderatswahl verfasst worden und wir hatten die Änderung dieses Passus übersehen, daher danke, dass Sie sich gemeldet haben.