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Personalentscheidungen: Mehr Transparenz, weniger Politik

Die Stadt Graz ändert die Objektivierungsrichtlinien

11.03.2022

Die Stadt Graz wird die Objektivierungsrichtlinien für Postenvergaben ändern. Personalstadtrat Manfred Eber betont: „Es soll sichergestellt werden, dass der oder die Beste die Stelle erhält. Das ist gut für die Stadt und somit auch für Grazer Bevölkerung."

Mit der Gemeinderatssitzung am 24. März 2022 werden die Objektivierungsrichtlinien der Stadt Graz dahingehend geändert, dass ein Augenmerk auf die Trennung zwischen Verwaltung und Politik sowie einer Steigerung der Transparenz bei Aufnahmen und Weiterbestellungen bei Leitungspositionen gelegt wird.
Entwurf der neuen Objektivierungsrichtlinien

„Mit uns wird es keinen politischen Postenschacher mehr geben. Uns war es wichtig, dass wir die Objektivierungsrichtlinien dahingehend ändern, dass sie auch ihren Namen gerecht werden. Es soll sichergestellt werden, dass der oder die Beste die Stelle erhält. Das ist gut für die Stadt und somit auch für Grazer Bevölkerung", so Personalstadtrat Manfred Eber.

Insbesondere bei Bestellungen von Leitungspositionen wurden Mechanismen eingeführt, die dafür Sorge tragen, dass allen Bewerber:innen dieselben Chancen eingeräumt werden. Dazu Grünen-Klubobmann Karl Dreisiebner: „Mit den Verpflichtungen einer öffentlichen Ausschreibung sowie der Beiziehung einer externen Personalberatung stellen wir ein objektives Verfahren sicher, das allen Bewerber:innen dieselbe faire Chance einräumt."

Zudem wird der Personalvertretung wieder ein Stimmrecht eingeräumt. „Uns war es wichtig, wieder lebbare und umsetzbare Objektivierungsrichtlinien zu entwickeln: Personalentscheidungen müssen transparent und nachvollziehbar sein. Gerade im Sinne der Transparenz sind wir zum Beispiel auch zur guten Tradition zurückgekehrt, die Personalvertretung wieder stärker in die Entscheidungsprozesse mit einzubinden", SPÖ-Klubobmann Michael Ehmann.

Besonders Frauen sollten von den Objektivierungsrichtlinien 2022 profitieren. „Wir hoffen, mit den Richtlinien mehr Frauen* zur Bewerbung motivieren zu können. Denn für leitende Positionen fehlt es ihnen selten an Qualifikation, sondern an den nötigen ‚Freunderln`", so KPÖ-Klubobfrau Christine Braunersreuther.

 

Sie präsentierten die neuen Regelungen erstmals der Öffentlichkeit: Klubobmann Michael Ehmann (SPÖ), Klubobfrau Christine Braunersreuther (KPÖ), Personalstadtrat Manfred Eber (KPÖ) sowie Klubobmann Karl Dreisiebner (Grüne)Personalstadtrat Manfred EberKlubobmann Karl Dreisiebner (Grüne)Klubobfrau Christine Braunersreuther (KPÖ)Klubobmann Michael Ehmann (SPÖ)Die Pressekonferenz fand im Mediacenter des Rathauses statt.

Änderungen im Überblick

Zusammensetzung der Hearingskommission für die Bereiche A und B:

Die Auswahlkommission bestehend aus betroffenen Abteilungsleiter:in, betrauten Abteilungsleiter:in sowie der Leitung des Personalamtes wird um die/den Vorsitzende:n des Dienststellenausschusses (Personalvertretung) erweitert.

Besetzung Leitungspositionen Alt Neu
Ausschreibung Intern oder extern Verpflichtende öffentliche Ausschreibung
Externes Personalberatungs-unternehmen Wahlweise Verpflichtend
Vorprüfungsverfahren bei Besetzung Magistrats-, Finanz-, Stadtbau- und Rechnungshofdirektor:in Personalreferent In Abstimmung mit Bürgermeister:in bzw. Stadtrechnungshofdirektors in Einvernahme Kontrollausschuss
Hearing Stadtsenat Magistratsdirektor, Leiter:in der Abteilung bzw. GF:in Eigenbetrieb, Leiter:in Personalamt, Vorsitzender Zentralausschuss (PV)
Entscheidung Personalreferent Personalreferent hat aufgrund eines Besetzungsvorschlages der Hearingskommission die Entscheidung zu treffen.

Weiterbestellung Leitungspositionen Alt Neu
Weiterbestellung nach 5 und 10 Jahren Personalreferent Weiterbestellungsgutachten durch Magistratsdirektor:in, Leiter:in Personalamt sowie des Dienststellenausschusses

Eigenbetriebe GGZ (im Bereich der Verwaltung) und Wohnen Graz unterliegen nun auch den Objektivierungsrichtlinien 2022.

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