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Bebauungsplan Eggenberger Gürtel 94-98

Informationsveranstaltung

12.05.2022

Die Eigentümer:innen der Liegenschaften 938/2 und 940/2, KG Gries haben die Absicht dort neue Gebäude zu errichten. Das gesamte Planungsgebiet ist ca. 3.758 m² groß. Die Stadt Graz hat im genannten Gebiet die Pflicht, einen Bebauungsplan zu erstellen.

Das Stadtplanungsamt hat einen Bebauungsplan im Entwurf ausgearbeitet, den wir Ihnen gerne vorstellen möchten.

Wir laden wir Sie daher herzlich ein zur

Informationsveranstaltung

Wann: Am Montag, dem 23. Mai 2022 um 18:30 Uhr,

Wo: Jugend- und Familiengästehaus (JUFA), Idlhofgasse 74, 8020 Graz

Mit einem Bebauungsplan ....

... werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft neue Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu den Grundstücken sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden. Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan (rechtskräftig seit 22.03.2018): Gemäß dem Flächenwidmungsplan liegt das Planungsgebiet im „Kerngebiet" mit einer Bebauungsdichte von 0,8 - 2,5.

Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis zum 7. Juli 2022 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock, auf. Sie können ihn auch auf der Homepage der Stadt Graz unter: http://www.graz.at/bebauungsplanung anschauen. Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben. Für Auskünfte zum Bebauungsplan steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4711 die zuständige Mitarbeiterin des Stadtplanungsamtes, DIin Elisabeth Mahr gerne zur Verfügung.

Hinweis zur Veranstaltung: Die Platzanzahl ist begrenzt; eine Anmeldung ist erforderlich (Anmeldefrist 23. Mai 2022, 12.00 Uhr). Sie können sich unter folgender Email-Adresse: buergerinnenbeteiligung@stadt.graz.at oder telefonisch unter + 43 316 872 3531, anmelden.

Nutzen Sie die Möglichkeit einer umfassenden Information!

Hilde Zink

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