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Bebauungsplan Anton-Kleinoscheg-Straße 2. Änderung

Informationsveranstaltung

12.05.2022

Die „111 Gröbl Wohnpark Gösting Entwicklungs GmbH" hat die Grundstücke 459/3, 459/11, .1160 und .1161 KG Gösting erworben und möchte dort neue Gebäude errichten. Aus diesem Anlass ändert und erweitert die Stadt Graz einen bestehenden Bebauungsplan, der das Gebiet des jetzigen „Wohnpark Gösting" umfasst. Das Erweiterungsgebiet liegt an der Anton-Kleinoscheg-Straße, Ibererstraße und Grafenbergstraße und umfasst ca. 4.780 m2. Das gesamte Planungsgebiet umfasst nun ca. 22.670 m². Die Stadt Graz hat im genannten Gebiet die Pflicht, einen Bebauungsplan zu erstellen.

Das Stadtplanungsamt hat einen Bebauungsplan im Entwurf ausgearbeitet, den wir Ihnen gerne vorstellen möchten. 

Wir laden Sie daher herzlich ein zur 

Informationsveranstaltung

Wann: Am Dienstag, dem 24. Mai 2022 um 18 Uhr

Wo: Hotel Novapark, Fischeraustraße 22, 8051 Graz

Mit einem Bebauungsplan ....

...werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu den Grundstücken sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden. Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan (rechtskräftig seit 22.03.2018). Gemäß Flächenwidmungsplan liegt das Planungsgebiet im „Kerngebiet mit Einkaufszentren-ausschluss überlagert mit Allgemeinem Wohngebiet" mit einer Bebauungsdichte von 0,5 - 1,2.

Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis 7. Juli 2022 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock auf. Sie können ihn auch auf der Homepage der Stadt Graz unter: http://www.graz.at/bebauungsplanung anschauen. Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben. Für Auskünfte zum Bebauungsplan steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4728 die zuständige Mitarbeiterin des Stadtplanungsamtes, DIin Angelika Lingenhöle-Kohlbach gerne zur Verfügung.

Hinweis zur Veranstaltung: Die Platzanzahl ist begrenzt; eine Anmeldung ist erforderlich (Anmeldefrist 24. Mai 2022, 12.00 Uhr). Sie können sich unter folgender Email-Adresse: buergerinnenbeteiligung@stadt.graz.at oder telefonisch unter + 43 316 872 3531, anmelden.

Nutzen Sie die Möglichkeit einer umfassenden Information!

Hilde Zink

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