- Gemeindewohnungen Zuweisung - Richtlinie
- Startwohnung Zuweisung - Richtlinie
- Startwohnung Mietzinszuzahlung - Richtlinie
- Zusammenleben in Graz - Integrationserklärung
- Ansuchen Gemeindewohnung (PDF Download) (2 MB!)
- Folder Wohnen allgemein (1 MB!)
Über städtisches Wohnen in Graz
Die Gemeindewohnungen der Stadt Graz bieten höchste Wohnqualität zu leistbaren Mieten - provisionsfrei und unbefristet!
Haben Sie gewusst, dass ...
Interesse an einer Gemeindewohnung? Dann haben Sie zwei Möglichkeiten:
Wie reichen Sie Ihr Ansuchen ein?
Hinweis:
Bitte achten Sie darauf, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen innerhalb von 4 Wochen nach Einlangen Ihres Ansuchens an den Eigenbetrieb Wohnen Graz/Wohnungsmanagement übermitteln und Änderungen wie z.B. Adresse, Personenanzahl, Familienstand, Wohnungsverhältnisse, Einkommen, ebenfalls innerhalb von 4 Wochen bekanntgeben.
Prüfung des Ansuchens und Terminvereinbarung:
Wenn Sie alle Unterlagen vorgelegt haben, wird Ihr Ansuchen geprüft. Sie erhalten eine schriftliche Verständigung, ob Sie für die Zuweisung einer Gemeindewohnung vorgemerkt werden können.
Bezüglich Wohnungsangebote nehmen Sie bitte innerhalb der nächsten 3 Monate mit uns Kontakt auf.
Zwecks Terminvereinbarung bitten wir um telefonische Rückmeldung unter der Tel.Nr. Tel: +43 316 872-5417.
Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich.
Achtung:
Sollten Sie nicht alle erforderlichen Unterlagen vorlegen oder fünf Ihren Verhältnissen entsprechend zumutbare Wohnungen ablehnen, ist erst nach 1 Jahr ein neuerliches Ansuchen um eine Gemeindewohnung möglich.
Ort: Schillerplatz 4, 8011 Graz
ÖV: 3, 60, 63, 64 (Haltestelle/n Schillerplatz, Krenngasse)
Parken: Gebührenpflichtige Kurzparkzone, Behinderten-Parkplätze in der Herrandgasse
Barrierefreier Zugang: über Eingang Lift Herrandgasse (bitte läuten)
Folgende Personen können um eine Gemeindewohnung ansuchen:
Diese Kriterien müssen Sie noch erfüllen:
1 Person | 49.600 | Euro | |
2 Personen | 74.400 | Euro | |
3 Personen | 80.970 | Euro | |
4 Personen | 87.540 | Euro | |
5 Personen | 94.110 | Euro | |
für jede weitere Person | + 6.570 | Euro | |
Was zählt zum Nettohaushaltseinkommen?
Das Nettohaushaltseinkommen ist die Summe der Einkommen (inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben werden.
Zum Einkommen gehören:
Unberücksichtigt bleiben Pflegegelder nach dem Bundes- und Steiermärkischen Pflegegeldgesetz und die erhöhte Familienbeihilfe.
In bestimmten Notsituationen wird vom Eigenbetrieb Wohnen Graz/Wohnungsmanagement eine Einzelfallprüfung vorgenommen.
Das Vorliegen der Notlage wird nach genau festgelegten Kriterien geprüft, jedoch darf das jährliche Gesamtnettohaushaltseinkommen das 1,5‐fache des ausgleichszulagenfähigen Einkommens nicht überschreiten.
Das ist derzeit für
1 Person | 25.577 | Euro |
2 Personen | 40.351 | Euro |
3 Personen | 44.297 | Euro |
4 Personen | 48.244 | Euro |
für jede weitere Person | + 3.947 | Euro |
Mögliche Notsituationen sind:
Hinweis: Ein Wohnungsverlust nach Beendigung eines befristeten Mietverhältnisses oder durch einen Räumungsvergleich kann im Regelfall nicht als drohender Wohnungsverlust bzw. Notsituation gewertet werden