Beschreibung
Sie wollen bauen? Bei uns bekommen Sie eine städtebauliche Erstberatung. Wir beraten Sie schon ganz am Beginn zu Ihren Planungen und Rahmenbedingungen für Ihr Projekt. Sie erfahren mehr zur rechtlichen Situation Ihres Grundstückes und in welchem Ausmaß die Liegenschaft bebaut werden kann. Die Erstauskunft und bei Bedarf laufende Begleitung ermöglicht Ihnen eine effiziente Planung ohne "leere Kilometer".
Für Ihr Projekt erfahren Sie von uns zu folgenden Themen eine Auskunft:
- das Grundstück und seine Bebauung
- Grundstücksteilungen im Bauland
- Vorgaben aus der Raumplanung (zum Beispiel: Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan)
- Städtebauliche Vorgaben (zum Beispiel Gebäudeanordnung, Höhe, Räumliches Leitbild, Aussenanlagen)
- Ortbildfragen
- Grünflächenfaktor: Verordnung und Formular
Neu-, Um- und Zubauten werden durch die Bau- und Anlagenbehörde baurechtlich geprüft. Wir beurteilen im Baubewilligungsverfahren, wie sich das geplante Bauvorhaben in das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild einfügt und weitere architektonische Kriterien.
Wir beurteilen auch hinsichtlich dieser Thematiken:
- Bebauungsgrundlagen gemäß §18 Steiermärkisches Baugesetz
- Grundstücksbeurteilungen nach dem Wohnbauförderungsgesetz (WBF9)
- Grundstücksteilungen/Grundstücksvereinigungen
Unsere Aufgaben: Wir beraten Sie bei Bauvorhaben, geben außerdem Studien in Auftrag und schreiben Architekturleistungen aus.