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Bebauungsplan Herrgottwiesgasse 269ff

31.10.2022

Informationsveranstaltung

Die Eigentümerin des Grundstückes Nr. 26/1, KG Rudersdorf, hat um die Erstellung eines Bebauungsplanes angesucht. Aus diesem Anlass erstellt die Stadt Graz einen Bebauungsplan, der ausschließlich diese Liegenschaft umfasst. Das Planungsgebiet für den Bebauungsplan wird im Norden von der Herrgottwiesgasse (Privatstraße), im Osten von der Bebauung entlang der Puchstraße, im Süden von landwirtschaftlich genutzten Freiflächen sowie im Westen von der Herrgottwiesgasse begrenzt und ist ca. 21.142 m² groß. Die Stadt Graz hat im genannten Gebiet die Pflicht, einen Bebauungsplan zu erstellen.

Das Stadtplanungsamt hat einen Bebauungsplan im Entwurf ausgearbeitet, den wir Ihnen gerne vorstellen möchten.

Wir laden Sie daher herzlich ein zur

Informationsveranstaltung

Wann: Am Mittwoch, dem 9. November 2022 um 18 Uhr

Wo: Pfarre Graz-Puntigam, Pfarrsaal, Gradnerstraße 28, 8055 Graz

 

Mit einem Bebauungsplan ....

.... werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu dem Grundstück sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor.Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden. Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan. Das Grundstück ist als „Aufschließungsgebiet (Nr. XVII.12)" mit einer Bebauungsdichte von 0,4 - 0,8 ausgewiesen.

Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis zum 12. Jänner 2023 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock auf. Sie können ihn auch auf der Homepage der Stadt Graz unter: http://www.graz.at/bebauungsplanung anschauen. Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben. Für fachliche Auskünfte steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872 4715 und Email-Adresse thomas.wagner-bornik@stadt.graz.at der zuständige Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes, DI Thomas Wagner-Bornik zur Verfügung.

Hinweis zur Veranstaltung: Die Platzanzahl ist begrenzt; eine Anmeldung ist erforderlich (Anmeldefrist 9. November 2022, 12 Uhr). Sie können sich unter folgender Email-Adresse: buergerinnenbeteiligung@stadt.graz.at oder telefonisch unter + 43 316 872 3531, anmelden.

Hilde Zink

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