Wichtig zu wissen
Mieter bzw. Mieterinnen, die von Wohnen Graz eine Gemeindewohnung zugewiesen bekommen haben, können um Mietzinszuzahlung ansuchen.
Bei der Mietzinszuzahlung handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Graz. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Zu den Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen.
So funktioniert es + Formular
Wie reichen Sie Ihr Ansuchen ein?
- Verwenden Sie das Formular und senden Sie das Ansuchen ab
- Oder kommen Sie zum Schillerplatz 4, 8011 Graz und geben am Infopoint Wohnen das Ansuchen persönlich aber oder werfen dieses einfach in unseren Hausbriefkasten ein
- Öffnungszeiten: Mo - Do 8.00 - 15.00 Uhr und Freitag 8.00 - 12.30 Uhr
Notwendige Unterlagen
Zusätzlich zum ausgefüllten Formular benötigen wir folgende Unterlagen in Farbkopie:
- Mietvertrag
- Einkommensnachweise aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben:
- Lohn- oder Gehaltszettel der letzten 3 Monate
- Lehrlingsentschädigungsnachweis
- letzter Einkommenssteuerbescheid bei Selbständigkeit
- Pensionsnachweis
- Bezugsbestätigung für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung, Wochengeld, Krankengeld, Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe
- Alimentations- und Unterhaltsleistungen
- Studienbeihilfe
- bei Kindern ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, Lohnzettel oder eine Schulbesuchsbestätigung bzw. bei studierenden Kindern eine entsprechende Bestätigung der Universität
- Bestätigung der Hausverwaltung über die Miete, die Betriebs- und Heizkosten
- Bestätigung über den Bezug und die Höhe der Wohnunterstützung des Landes Steiermark (Abteilung 11), Mietzinsbeihilfe oder anderer Zuschüsse für die Wohnungskosten
Fristen + Termine
Die Bewilligung der Mietzinszuzahlung erfolgt höchstens auf die Dauer eines Jahres ab Einlangen des Ansuchens mit allen erforderlichen Unterlagen.
Stellen Sie bitte spätestens zwei Monate vor Auslauf der Mietzinszuzahlung das Ansuchen auf Weitergewährung.
Kontakt
8010 Graz, Schillerplatz 4
Tel: +43 316 872-5423
E-Mail: mietzinszuzahlung@stadt.graz.at
Erreichbarkeit, Parken, Barrierefreier Zugang
ÖV: 3, 60, 63, 64 (Haltestelle/n Schillerplatz, Krenngasse)
Parken: Gebührenpflichtige Kurzparkzone, Behinderten-Parkplätze in der Herrandgasse
Barrierefreier Zugang: über Eingang Lift Herrandgasse (bitte läuten)
Voraussetzungen
Grundvoraussetzungen für die Gewährung einer Mietzinszuzahlung:
- Sie sind Mieter:in einer Gemeindewohnung
- Sie haben bereits Wohnunterstützung beim Land Steiermark beantragt
- Sie haben alle gesetzlich vorgesehenen Beihilfen in Anspruch genommen
- Ihre Monatsmiete (inkl. Betriebs-, Heizkosten und Umsatzsteuer) ist höher als 33 % Ihres Nettohaushaltseinkommens
Was zählt zum Nettohaushaltseinkommen?
Das Nettohaushaltseinkommen ist die Summe der Einkommen (inkl. Urlaubs und Weihnachtsgeld) aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben.
Als monatliches "Nettoeinkommen" gilt 1/12 des Nettohaushaltseinkommens.
Zum Einkommen gehören:
- Arbeitseinkommen (Lohn, Gehalt)
- Einkommen bei Selbständigkeit
- Pension
- Lehrlingsentschädigung
- Arbeitslosengeld
- Notstandshilfe
- Mindestsicherung
- Wochengeld
- Krankengeld
- Kinderbetreuungsgeld
- Familienbeihilfe
- Unterhaltsleistungen
- Alimentationszahlungen
- sonstige Beihilfen
Unberücksichtigt bleiben Pflegegelder nach dem Bundes- und Steiermärkischen Pflegegeldgesetz sowie die erhöhte Familienbeihilfe.
Keine Mietzinszuzahlung wird gewährt, wenn Sie oder einer Ihrer MitbewohnerInnen über Immobilieneigentum bzw. sonstiges Vermögen verfügen.
Die Überweisung der Zuzahlung erfolgt ausschließlich an die zuständige Hausverwaltung.