Die Eigentümerin des Grundstückes 348/1 der KG Baierdorf, hat die Absicht auf diesem Grundstück
neue Gebäude zu errichten. Aus diesem Anlass erstellt die Stadt Graz im genannten Gebiet einen
Bebauungsplan. Das Planungsgebiet ist ca. 2,1 ha groß.
Wir laden Sie daher herzlich ein zur
Informationsveranstaltung
Wann: Am Montag, dem 22. Mai 2023 um 18:00 Uhr
Wo: Pfarre Don Bosco, Pfarrsaal, Südbahnstraße 100, 8020 Graz
Mit einem Bebauungsplan ...
... werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung
festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen
Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft neue Gebäude stehen? Wie hoch
dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu den Grundstücken sein? Antworten zu
diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom
Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden. Es
gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan. Der Bereich ist als
„Aufschließungsgebiet Kerngebiet" mit einer Bebauungsdichte von 0,6 - 1,2 ausgewiesen.
Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis zum 15. Juni 2023 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt,
Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock, auf. Sie können ihn auch auf der Homepage der Stadt Graz unter:
http://www.graz.at/bebauungsplanung abrufen.
Innerhalb der Auflagefrist können Sie
Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben. Für fachliche
Auskünfte steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4723 und Email-Adresse
markus.droescher-mentil@stadt.graz.at der zuständige Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes,
DI Markus Dröscher-Mentil, zur Verfügung.
Nutzen Sie die Möglichkeit einer umfassenden Information!