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Neue Regelung des Landes kostet Stadt Graz Millionen

25 Millionen Euro jährlicher Mehraufwand im Bereich der Sozial- und Pflegeleistungen

14.07.2023

Update vom 14. Juli, 10:30 Uhr: Stellungnahme an Städtebund und Landesregierung

Im Stadtsenat wurde am 14. Juli 2023 einstimmig beschlossen, eine gemeinsame Stellungnahme an den Österreichischen Städtebund sowie das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 7, Referat Gemeindeaufsicht und Wirtschaftliche Angelegenheiten zu richten. Die durch den Gesetzesentwurf betroffenen städtischen Abteilungen sind: die Finanz- und Vermögensdirektion, die Abteilung für Bildung und Integration, das Sozialamt sowie das Amt für Jugend und Familie.

In der Stellungnahme weist die Stadt Graz darauf hin, dass die besondere finanzielle Mehrbelastung für die Landeshauptstadt durch den Gesetzesentwurf bereits länger abzusehen war und die Stadt Graz nicht rechtzeitig und in ausreichender Art eingebunden wurde.

Die Stadt Graz steht einer Neuregelung der Lastenverteilung durch den Gesetzgeber nicht generell negativ gegenüber. Jedoch lässt sich die aktuelle Gesetzesvorlage und die dadurch in besonderem Maße entstehende Mehrbelastung nicht sachlich rechtfertigen. Es bedarf einer stärkeren Berücksichtigung der besonderen Aufgabenstellung als Landeshauptstadt und angesichts der hohen finanziellen Lasten eine längere Übergangsfrist.

Aus diesem Grund fordert die Stadt Graz, das Gesetz neu zu überarbeiten, um die finanzielle Last gleichmäßiger und gerechter zu verteilen. In der vollständigen Stellungnahme sind konkrete Änderungsvorschläge zu diversen Teilbereichen des Gesetzes ausformuliert.

Update vom 26. Juni, 19.30 Uhr: Gemeinsames Statement der Stadtregierung

Grazer Stadtregierung fordert Städte- und Gemeindebund sowie das Land Steiermark auf: Zurück an den Start beim Sozial- und Pflegeleistungsfinanzierungsgesetz

In einer von Bürgermeisterin Elke Kahr einberufenen außerordentlichen Sitzung der Grazer Stadtregierung wurde am 26. Juni 2023 über den neuen Gesetzesentwurf des Landes Steiermark zur Finanzierung der Sozial- und Pflegeleistungen informiert. Dieser Entwurf lässt für die Stadt Graz jährlich Mehrkosten von 25 Millionen Euro befürchten - Tendenz steigend.

Stadtregierung fordert Neuverhandlung

Die gesamte Stadtregierung sowie Vertreter:innen sämtlicher Klubs und Fraktionen im Gemeinderat waren bei der heutigen Sitzung im Grazer Stadtsenatssitzungssaal anwesend. Sie fordern über sämtliche Fraktionsgrenzen einheitlich das Land Steiermark mit Nachdruck dazu auf, vom neuen Gesetzesentwurf Abstand zu nehmen und gemeinsam mit der Stadt Graz in Verhandlung zu treten, um eine faire und für alle Gemeinden tragbare Lösung zu finden. Ziel muss es sein, einen fairen Finanzausgleich zwischen den steirischen Gemeinden und Städten sowie dem Land unter Berücksichtigung aller Gemeindeaufgaben zustande zu bringen.

Ursprüngliche Meldung vom 23. Juni:

Die Stadt Graz schüttet jährlich rund 100 Millionen Euro für Sozialleistungen wie Sozialhilfe, Sozialunterstützung, Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe und Pflegeheimkosten für die Grazer Bevölkerung aus. Durch einen Gesetzesentwurf des Landes Steiermark sollen nun Sozialhilfeverbände abgeschafft und die Sozial- und Pflegeleistungsumlage neu geregelt werden. Der Stadt Graz wird durch diese neue Regelung ein immenser finanzieller Schaden zugefügt. Die Mehrkosten für die Landeshauptstadt würden sich dabei im kommenden Jahr auf rund 25 Millionen Euro belaufen. In den kommenden Jahren würde die Mehrbelastung sogar noch höher werden.

Ein Schaden für die Grazer Bevölkerung

Derzeit sind die Pflichtleistungen im Sozialbereich in der Steiermark nach dem Schlüssel 40 zu 60 aufgeteilt. Die Stadt Graz, sowie alle anderen steirischen Gemeinden, zahlen 40 Prozent, während das Land die übrigen 60 Prozent der Kosten übernimmt. Da Graz jedoch deutlich mehr Angebote im Sozialbereich anbietet und als urbaner Raum besondere Herausforderungen bewältigen muss, wird das Grazer Budget schon jetzt über Gebühr strapaziert:

  • Netto-Last im Bereich Soziales
    • Stadt Graz: 430 Euro pro Einwohner
    • Übrige Steirische Gemeinden: 230-370 Euro pro Einwohner
  • Funktionsspezifische Nettolasten
    • Stadt Graz: 1.800 Euro pro Einwohner
    • Übrige Steirische Gemeinden: 650-980 Euro pro Einwohner
  • Anteil der Sozialausgaben an den Operativen Ausgaben im Budget
    • Stadt Graz: 33 Prozent
    • Übrige Steirische Gemeinden: 15 Prozent
  • Quelle: Studie der TU Graz im Auftrag des Landes Steiermark

Blind an den Aufgaben der Gemeinden vorbei

Nach der neu geregelten Sozialhilfe-Regelung soll der 40:60-Schlüssel bestehen bleiben, dieser aber künftig nicht mehr je Sozialhilfeverband auf die Gemeinden verteilt bzw. in der Stadt Graz einfach entsprechend der tatsächlichen Ausgaben in der Stadt abgerechnet werden. Beabsichtigt ist, diesen 40-prozentigen Anteil künftig über das gesamte Land hinweg auf die Gemeinden zu verteilen. Orientieren soll sich diese Verteilung an den Einnahmen der Gemeinden, sodass Gemeinden mit hohen Einnahmen mehr und Gemeinden mit geringen Einnahmen weniger beitragen. Was auf den ersten Blick vernünftig klingt, berücksichtig aber nicht die sehr unterschiedlichen Leistungsverpflichtungen der Gemeinden, eben die oben dargestellten Nettoausgaben. Damit wird faktisch (und auch juristisch) ein neuer Finanzausgleich geschaffen, der wieder einmal blind gegenüber den tatsächlichen Aufgaben der Gemeinden ist.

„Es wirkt sich bei dieser Berechnung extrem negativ für die Stadt Graz aus, dass sie als Landeshauptstadt mit ihren unzähligen zentralen Funktionen hohe Einnahmen hat", ist Finanzstadtrat Manfred Eber empört. „Dabei wird aber nicht berücksichtigt, dass diesen Einnahmen viele zentrale Aufgaben wie Verkehr oder Kultur gegenüberstehen, die andere Gemeinden nicht finanzieren müssen." Das Ergebnis: Künftig soll Graz nicht nur seine ohnehin im Verhältnis hohen Sozialausgaben stemmen, sondern auch noch weniger finanzstarke Gemeinden im Sozialsektor mitfinanzieren. Die Mehrkosten von 25 Millionen Euro gehen in weiterer Folge aber zulasten der Grazer Bevölkerung.

Jede Gemeinde soll das zahlen, was sie ausgibt

„Hier wird über die Hintertür einer scheinbar unbedeutenden Umlage ein komplett neuer Finanzausgleich zulasten der Grazer Bevölkerung versucht - und das, ohne jemals mit der Stadt Graz verhandelt zu haben.", ist Bürgermeisterin Elke Kahr fassungslos. Dabei wird dem Vernehmen nach seit Monaten und Jahren hinter verschlossenen Türen darüber verhandelt, wie der Stadt Graz trotz ihrer bekannten Finanzprobleme weiterhin finanziell geschadet werden kann. Vom Land Steiermark und dem Gemeindebund wurde sogar mehrere Gutachten in Auftrag gegeben, um herauszufinden, wie sehr die Stadt Graz ohne eine Einbindung in Verhandlungen finanziell belastet werden darf. In einem Gutachten wurde Verhandlungen mit der Stadt Graz sogar explizit empfohlen, passiert ist bis heute nichts. „Seit ich in der Grazer Politik tätig bin, gab es kein einziges Gesetzesvorhaben mit so großen finanziellen Auswirkungen auf die Stadt Graz. Dennoch wurde ich bis heute nicht einmal dazu kontaktiert, fast so, als wäre der Landespolitik die Grazerin und Grazer nichts mehr wert", so Kahr.

Sie fordert, beim bisherigen System zu bleiben: „Das Land Steiermark beruft sich bei ihrem Vorhaben auf einen Rechnungshofbericht. Dabei hat sich der Rechnungshof die Stadt Graz in diesem Bericht gar nicht angesehen und daher auch an dem bestehenden Grazer System nichts auszusetzen gehabt. Wir sind in unserer Budgetsituation nicht glücklich mit den hohen Kosten, die das derzeitige System für die Stadt mit sich bringt. Wir können aber auf keinen Fall auch noch die Ausgaben in den Landgemeinden mitfinanzieren."

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