
Mit Schulbeginn gelten neue Parktarife für die mehr als 24.000 Kfz-Stellplätze in den grünen und blauen Zonen im Grazer Stadtgebiet. Die Tarifanpassung wurde im heurigen Juli-Gemeinderat beschlossen und tritt mit 11. September 2023 in Kraft. Zu Schulbeginn gibt es nicht nur bei den 899 Parkscheinautomaten sondern auch beim Handyparken eine Neuerung. Zu den drei bestehenden gibt es dann mit der Firma Prestoparking einen weitere Anbieter, der eine minutengenaue Abrechnung der Parkzeit möglich macht. Wie das Handparken funktionert, findet man unter www.handyparken.graz.at
Seit 20 Juli 2023 fiel die Parkgebührenbefreiung für E-Kfz und Wasserstoff-Kfz sowohl in der blauen wie auch der grünen Zone.
Blaue Zonen:
Stundentarif: 2,60 Euro
Anwohner-, Unternehmer-, Dienstnehmer:innentarife: 14 Euro pro Monat bzw. 336 Euro für max. 24 Monate
5-Stunden-Pauschalkarte für „fahrende Werkstätten": 9 Euro
Grüne Zonen
Stundentarif: 2 Euro -> Tageshöchsttarif 11 Euro
Anwohner-, Unternehmer-, Dienstnehmer:innentarife: 12 Euro pro Monat bzw. Euro 288 Euro für max. 24 Monate
Pauschaltarife: 65 Euro pro Monat bzw. 621 Euro für 12 Monate
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Ihre Kommentare (2)
Diesen Beitrag kommentierenParkgebührenreferat, 04.07.2024, Elektroautos
Da mit Gemeinderatsbeschluss vom 06.07.2023 die Befreiung von der Entrichtung der Parkgebühr in der Landeshauptstadt Graz für ausschließlich elektrisch angetriebene Fahrzeuge und Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb nach § 3 Z 7 der Grazer Parkgebührenverordnung 2006 idgF aufgehoben wurde, gilt der Tarif für das Parken:
- in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen: Mindestgebühr (30 Minuten) 1,30 Euro zahlbar in 10-Cent-Schritten bis zur max. Parkdauer und
- in den Grünen Zonen: Mindestgebühr (halbe Stunde) 1 Euro zahlbar in 10-Cent-Schritten bis zur gewünschten Parkdauer
Tagesticket: 11 Euro, 2-Tagesticket: 22 Euro, im Voraus für bis zu 5 Tage (in großen Münzeinheiten)
Die Kundmachung der „Zweiten Parkgebühren-Verordnungs-Novelle 2023“ erfolgte im Amtsblatt der Landeshauptstadt Graz Nr. 7 vom 19. Juli 2023, sodass diese Änderung mit 20. Juli 2023 in Kraft getreten ist.
Freundliche Grüße
Ihr Parkgebührenreferat