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Bebauungsplan 17.26.0 Triester Straße – Mälzerweg – Feldkirchner Weg - 2. Entwurf

Informationsveranstaltung

18.03.2024

Die Eigentümer der Grundstücke Gst. Nr. .81, 171/4, .85/1, .85/2, 171/5 und 171/9, alle KG 63112 Rudersdorf, haben die Absicht auf diesen Grundstücken neue Gebäude zu errichten. Aus diesem Anlass erstellt die Stadt Graz hat im genannten Gebiet einen Bebauungsplan. Das Planungsgebiet spannt sich zwischen der Triester Straße und dem Feldkirchner Weg fast bis zur Stadtgrenze auf und weist eine Fläche von 65.520 m2 auf. Das Stadtplanungsamt hat einen 2. Entwurf zum Bebauungsplan aufgrund von Einwendungsbehandlungen, u.a. hinsichtlich der Geh- und Radwege, erhaltenswerter Bäume und der Baugrenzlinien zum Feldkirchner Weg, ausgearbeitet. Diesen überarbeiteten Entwurf möchten wir Ihnen gerne vorstellen.

Wir laden Sie daher herzlich ein zur

Informationsveranstaltung

  • Wann: Am Mittwoch, dem 03. April 2024 um 18:00 Uhr
  • Wo: Volksschule Puntigam, Aula, Gradnerstraße 24, 8055 Graz
 

Mit einem Bebauungsplan ...

... werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu dem Grundstück sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden. Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan. Die Grundstücke sind als „Nutzungsüberlagerung Kerngebiet mit Gewerbegebiet und Einkaufszentrenausschluss" mit einer Bebauungsdichte von 0,5 - 1,0 und ein kleiner Teil im Süden als „Gewerbegebiet" mit einer Bebauungsdichte von 0,5 - 1,0 ausgewiesen.

Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis zum 02. Mai 2024 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock auf. Sie können ihn auch auf der Homepage der Stadt Graz unter: http://www.graz.at/bebauungsplanung anschauen.

Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben. Für fachliche Auskünfte steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4705 und Email-Adresse evamaria.traschler@stadt.graz.at die zuständige Mitarbeiterin des Stadtplanungsamtes, DIin Eva Maria Traschler zur Verfügung.

Nutzen Sie die Möglichkeit einer umfassenden Information!

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