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Bebauungsplan 17.24.0 Tiergartenweg – Herrgottwiesgasse – Hochleitenweg – Dr.-Theodor-Pfeiffer-Straße 2. Entwurf

21.05.2024

Informationsveranstaltung

Die vier Eigentümer der Grundstücke Gst. Nr. 2018/25, 2018/26 und 2018/138; Gst. Nr. 2017/9 und 2017/20; Gst. Nr. 2018/53 und 2018/115 sowie Gst. Nr. 2018/41 der KG 63105 Gries haben die Absicht auf ihren jeweiligen Grundstücken neue Gebäude zu errichten. Aus diesem Anlass erstellt die Stadt Graz einen Bebauungsplan, der neben diesen Grundstücken alle weiteren Liegenschaften im Bereich Tiergartenweg - Herrgottwiesgasse (westlich) - Hochleitenweg (nördlich) - Dr.-Theodor-Pfeiffer-Straße und Josef-Lanner-Straße umfasst. Das Planungsgebiet hat eine Größe von ca. 75.140 m².

Das Stadtplanungsamt hat einen 2. Entwurf zum Bebauungsplan aufgrund von Einwendungen u.a. hinsichtlich der möglichen Dachformen und Baugrenzlinien ausgearbeitet. Diesen überarbeiteten Entwurf möchten wir Ihnen gerne vorstellen.
Wir laden Sie daher herzlich ein zur

Informationsveranstaltung

  • Wann: Am Montag, den 3. Juni 2024 um 18:00 Uhr
  • Wo: Stadtbibliothek Graz Süd, Lauzilgasse 21, 8020 Graz
 

Mit einem Bebauungsplan ...

...werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft neue Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu den Grundstücken sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor.

Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden. Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan: Sämtliche Grundstücke sind als „Allgemeines Wohngebiet" mit einer Bebauungsdichte von 0,3 - 0,6 festgelegt.

Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis zum 11. Juli 2024 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8011 Graz, 6. Stock auf. Sie können ihn auch auf der Homepage der Stadt Graz unter: http://www.graz.at/bebauungsplanung anschauen. Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben.

Für fachliche Auskünfte steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4726 und E-Mail-Adresse nina-marinics-bertovic@stadt.graz.at die zuständige Mitarbeiterin des Stadtplanungsamtes, DIin Nina Marinics-Bertovic, zur Verfügung.

Nutzen Sie die Möglichkeit einer umfassenden Information!

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