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Baumaßnahmen Schönaugasse

15.04.2025

Update 12. Juni 2015

Klarstellung zur geplanten Einbahnregelung Schönaugasse

Die geplante Umkehr der Einbahnführung in der Schönaugasse im Abschnitt zwischen Jakominiplatz und Grazbachgasse hat in den vergangenen Tagen zu einem kritischen Bericht in einer Gratiszeitung geführt. Seitens der Stadt Graz möchten wir zu den Hintergründen, Entscheidungsprozessen und aktuellen Entwicklungen sachlich Stellung nehmen.

1. Teil des Gesamtprojekts „Straßenbahn Innenstadtentflechtung"

Die Drehung der Einbahn in der Schönaugasse ist ein Bestandteil des umfassenden Infrastrukturprojekts „Straßenbahn-Innenstadtentflechtung" und wurde bereits im Jahr 2021 in das eisenbahnrechtliche Einreichprojekt aufgenommen. Diese Einreichung wurde im November 2022 durch einen rechtskräftigen Bescheid der Behörde genehmigt (GZ: ABT16-318897/2022-21) und ist auch so zu vollziehen. Die Maßnahme war zudem Teil des dem Gemeinderat vorgelegten Bauprojekts, das am 28. April 2022 einstimmig beschlossen wurde und entsprechend umgesetzt wird.

2. Fachlich nachvollziehbare verkehrstechnische Entscheidung

Die Umkehr der Einbahnführung basiert auf einer verkehrstechnischen Notwendigkeit zur Entschärfung der hochbelasteten Verkehrssituation rund um den Jakominiplatz. Durch die neue Verkehrsführung wird eine Reduktion der Konfliktpunkte im Bereich Schönaugasse-Jakominiplatz-Schmiedgasse erzielt und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen verbessert.

Ein zentraler Aspekt: In der neuen Führung quert der KFZ-Verkehr nicht mehr die stadteinwärts führende Trasse für Straßenbahn und Busse. Dies verbessert den Verkehrsfluss und verringert das Unfallrisiko signifikant.

3. Prüfung von Alternativen im Vorfeld

Vor der Festlegung auf die Umkehr der Einbahnführung wurden intern mehrere Varianten fachlich geprüft:

  • Variante 1: Sperre der Ausfahrt Schönaugasse
    → Ausgeschlossen, da kein Platz für Zweirichtungsverkehr vorhanden ist.
  • Variante 2: Nur Rechtsabbiegen am Jakominiplatz zulassen
    → Hätte eine verkehrlich hochproblematische Umleitung über die künftige Bushaltestelle (Steinfeldhaus) bedeutet. Diese Lösung wurde aus betrieblichen Gründen verworfen.
  • Variante 3: Vollsignalisierung des gesamten Kreuzungsbereichs
    → Hätte eine umfassende Umgestaltung des westlichen Jakominiplatzes (Bushaltestellenbereich) erfordert. Diese Variante wäre mit hohem technischen und baulichen Aufwand verbunden gewesen und wurde daher nicht weiterverfolgt.

Keine dieser Varianten konnte die verkehrlichen Ziele unter Wahrung der betrieblichen und rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllen.

4. Umsetzung im Einklang mit dem Gesamtprojekt

Die geplante Maßnahme wird voraussichtlich in der letzten Augustwoche 2025 umgesetzt, rechtzeitig vor Beginn des Probebetriebs der neuen Straßenbahnlinie. In der Schönaugasse wird eine Begegnungszone eingerichtet, um die Aufenthaltsqualität und Sicherheit zu erhöhen. Die straßenpolizeiliche Verhandlung dazu fand bereits am 28. Juni 2022 statt. Die Bürger:innen und Geschäftstreibenden werden im Juli 2025 noch einmal über die Änderungen und künftige Verkehrsführung per Postwurf schriftlich informiert.

5. Zur aktuellen Diskussion

Die Stadt Graz nimmt die kritischen Stimmen aus der Bevölkerung, von Anrainer:innen und Unternehmer:innen ernst. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass alle Planungen und Entscheidungen auf Basis fundierter Fachgutachten, intensiver Prüfungen und rechtskonformer Genehmigungsverfahren erfolgt sind.

Eine nachträgliche Änderung der beschlossenen Einbahnregelung würde ein neues eisenbahnrechtliches Verfahren oder eine Genehmigungsänderung erforderlich machen und für Verzögerungen sorgen.
Ohne die geplante Einbahnregelung wäre - aus Sicht der verkehrsplanenden Dienststellen - mit erheblichen Verkehrssicherheitsproblemen zu rechnen. Die bereits genannten Alternativvorschläge, die schon in der Vergangenheit geprüft und verworfen wurden, sind aus Sicht des Grazer Straßenamts nicht genehmigungsfähig, da sie weder die erforderliche Verkehrssicherheit noch die Leichtigkeit und Flüssigkeit vor allem des öffentlichen Verkehrs gewährleisten könnten.

Die geplante Maßnahme ist daher nicht nur verkehrstechnisch sinnvoll, sondern aus Sicht der Stadt Graz notwendig, um Sicherheit, Ordnung und einen funktionierenden öffentlichen Verkehr im Bereich Jakominiplatz langfristig zu gewährleisten.

Das Projekt - Stand April 2025

Die Bauarbeiten für die Gestaltung der Schönaugasse im Bereich Grazbachgasse sind noch vor Ostern fertig.
Die Bauarbeiten für die Gestaltung der Schönaugasse im Bereich Grazbachgasse sind noch vor Ostern fertig.© Stadt Graz

Einbahndrehung in der Schönaugasse

Im Zuge des Projekts „Straßenbahn Innenstadtentlastung-Neutorlinie" wird die Einbahnregelung in der Schönaugasse (zwischen Jakominiplatz und Grazbachgasse) geändert. Der Kfz-Verkehr wird künftig in die entgegengesetzte Richtung geführt.

Zeitplan
Die Umstellung der Einbahn erfolgt voraussichtlich in der ersten Septemberwoche 2025 (KW 36) - rechtzeitig vor Beginn des Probebetriebs für die neuen Straßenbahnstrecke.

*Die Grabungsarbeiten im Ausfahrtsbereich zur Grazbachgasse wurden vor Ostern abgeschlossen. Anschließend standen noch Asphaltierungs- und Pflasterungsarbeiten an. Im südlichen Bereich der Grazbachgasse erfolgte noch ein Tausch des Ampelmasten.*

*Dieser Absatz wurde am 11. Juni 2025 aktualisiert

Warum ist die Einbahndrehung notwendig?

Die Drehung der Einbahn ist für den (Straßenbahn-)Betrieb unumgänglich. Sie wurde bereits im einstimmigen Baubeschluss des Gemeinderats vom 28. April 2022 sowie in der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung festgelegt. Das Drehen der Einbahn und die damit eingehende Reduktion der Kfz-Verkehrs an der Kreuzung Schönaugasse - Radetzkystraße waren Voraussetzung für die eisenbahnrechtliche Bewilligung im Jahr 2021 –und damit auch dafür, dass die Straßenbahn in Betrieb gehen kann. Das ist vergleichbar mit einer Baubewilligung für ein Haus: Nur, wenn das Haus so wie bewilligt gebaut wird, darf es am Ende auch genutzt werden. Das Drehen der Einbahn ist daher eine Voraussetzung dafür, dass die Straßenbahn künftig durch die Radetzkystraße fahren darf.

Welche Vorteile bringt die neue Verkehrsführung?

  • Mehr Verkehrssicherheit im Bereich Jakominiplatz: Kfz-Fahrzeuge kreuzen künftig nicht mehr die stadteinwärtsführende Straßenbahn- und Bustrasse, wodurch auch die Öffis flotter vorankommen
  • Durch die geänderte Zufahrtslogik wird der Schleichverkehr in der Schönaugasse reduziert.

Was ändert sich - was bleibt erhalten?

  • Im Abschnitt Schönaugasse 1 bis 21 gibt es keine baulichen Veränderungen - lediglich neue Bodenmarkierungen folgen noch.
  • Gastgärten, Ladezonen und Kfz-Stellplätze bleiben im Wesentlichen bestehen.
  • Ausnahme: Im Bereich der Ausfahrt in die Grazbachgasse (vor Schönaugasse 23) werden
    7 Kfz-Stellplätze aufgelassen. Die freiwerdende Fläche wird im Mai zur Hälfte mit Schotterrasen und zwei Sitzbänken gestaltet.
  • Ein Teil des Straßenraums vor der Kreuzung Grazbachgasse wird nach Osten verschoben, wodurch Platz für eine Grüninsel und einen Baum entsteht.
  • Die Verkehrsführung im Kreuzungsbereich bleibt grundsätzlich erhalten. Die Druckknopfampel wird leicht westlich versetzt, sodass Kfz aus der Schönaugasse konfliktfrei zur Fußgänger:innenquerung in die Grazbachgasse ausfahren können.
  • Der Parkplatz für Menschen mit Behinderung ist bei den Stellplätzen nahe dem Trafo.

Kontakt während der Bauarbeiten
Für unmittelbare Anliegen auf der Baustelle steht Ihnen der Ombudsmann montags bis donnerstags in der Zeit von 8 bis 15 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr unter+43 676 89 78 22 32 zur Verfügung.

Baustellen-Sprechstunde:
Albrechtgasse 3 / 2. Stock (barrierefrei)
Mittwochs von 16 bis 18 Uhr

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