Informationsveranstaltung
Der Eigentümer der Liegenschaft 121/16, KG 63116 Neudorf hat um die Erstellung eines Bebauungsplanes angesucht. Aus diesem Anlass erstellt die Stadt Graz einen Bebauungsplan, der auch weiter Grundstücke umfasst. Das Planungsgebiet ist ca. 13.012 m2 groß und wird über den Alfafarweg erschlossen.
Das Stadtplanungsamt hat einen Bebauungsplan im Entwurf ausgearbeitet, den wir Ihnen gerne vorstellen möchten. Wir laden Sie daher herzlich ein zur
Informationsveranstaltung
- Wann: Am Montag, dem 30. Juni 2025 um 18 Uhr
- Wo: Pfarre Graz - St. Christoph in Thondorf, Liebenauer Hauptstraße 291, 8041 Liebenau
Mit einem Bebauungsplan ...
... werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu den Grundstücken sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden.
Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan. Der Bereich ist als Aufschließungsgebiet VII.25 „Allgemeines Wohngebiet" mit einer Bebauungsdichte von 0,3 - 0,4 ausgewiesen.
Der Bebauungsplan-Entwurf liegt vom 19. Juni 2025 bis 14. August 2025 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8011 Graz, 6. Stock auf. Sie können ihn auch auf der Homepage der Stadt Graz unter www.graz.at/bebauungsplanung anschauen. Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben.
Für fachliche Auskünfte steht Ihnen die zuständige Mitarbeiterin des Stadtplanungsamtes DI Martina Weinzettl unter der Telefonnummer +43 316 872-4714 und E-Mail-Adresse martina.weinzettl@stadt.graz.at zur Verfügung.