• Seite vorlesen
  • Feedback an Autor
  • Seite drucken

Gemeinderatssitzung vom 3. Juli 2025

Ausgewählte Beschlüsse

03.07.2025

Livestream: Die Gemeinderatssitzung wird im Internet übertragen. Der Livestream steht 7 Tage lang zum Nachschauen zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Datenschutz: Die Videoaufzeichnung darf ohne explizite Zustimmung der Stadt Graz aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weiterverwendet werden. Bitte um Verständnis.

Die volle Tagesordnung sowie die Fragestunde und findet man hier. Dort findet man auch alle Abstimmungsergebnisse der Sitzung.

TO 1: Ferialermächtigung

Vom 4. Juli bis 17. September werden keine Sitzungen des Gemeinderates stattfinden. Deshalb sollen nach den entsprechenden Bestimmungen des Statutes der Landeshauptstadt Graz sowie der Betriebsstatute der städtischen Eigenbetriebe der Stadtsenat bzw. die jeweiligen Verwaltungsausschüsse für diese Zeit zur Beschlussfassung über dringende Angelegenheiten, die an sich dem Gemeinderat vorbehalten sind, ermächtigt werden. Der Gemeinderat ist nachträglich zu informieren.

Dies wurde einstimmig angenommen.

TO 5: Sozialfonds "Graz hilft"

Mit Beschluss des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 18. Juni 2020 wurde der Sozialfonds „Graz hilft" für Grazer Bürger:innen in Notlagen eingeführt. Dieser stellt als freiwillige Leistung der Stadt ohne Rechtsanspruch eine
finanzielle, nicht rückzahlbare Unterstützung für Grazer Bürger:innen in einer unverschuldeten Notlage dar. Die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung aus dem Sozialfonds „Graz hilft" sind angelehnt an die Kriterien für den Bezug einer SozialCard der Stadt Graz und wird beim Sozialamt beantragt. Aufgrund der Teuerungen der letzten Jahre sowie der konkreten praktischen Erfahrungen mit dem Sozialfonds sollen die Richtlinien nun wie folgt angepasst werden:

  • Erhöhung des Entscheidungsrahmens der Sozialarbeit gemäß der in der Geschäftsordnung für den Stadtsenat der Stadt Graz festgelegten Wertgrenze.
  • Es soll künftig möglich sein, auch mehrere Anträge pro Jahr zu stellen.

Durch die Möglichkeit, auch mehrere Anträge in einem Jahr zu stellen - bei gleichbleibender Gesamtsumme, die im Sozialamt entschieden werden kann - kann Bürger:innen damit auch mit kleineren Beträgen geholfen werden, ohne dass ihnen die Möglichkeit genommen wird, sich bei Bedarf und in einer Notsituation im restlichen Kalenderjahr an den Sozialfonds „Graz hilft" zu wenden.

Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

TO 17: Notwendige Investitionen Stadtbibliotheken

Die Stadtbibliothek Graz bietet allen Menschen in unserer Stadt freien Zugang zu analogen und digitalen Medien. Sie ist ein sozialer und kultureller Ort sowie Medien- und Informationskompetenzzentrum (Teaching Library). Zielgruppenorientierte Veranstaltungen wie Lesungen beliebter Autor:innen, Workshops zur Stärkung der eigenen Fähigkeiten und zu aktuellen gesellschaftspolitischen Themen, Initiativen zur Leseförderung und Unterstützung bei vorwissenschaftlichen Arbeiten werden angeboten. Im Rahmen der präventivdienstlichen Besichtigungen der Zweigstellen der Stadtbibliothek Graz durch Evaluierungsteams wurden einige Mängel festgestellt, welche die Qualität der Stadtbibliothek als wichtiger Ort des sozialen und kulturellen Austausches sowie als niederschwelliger Aufenthalts- und Begegnungsplatz gefährdet und bei Nicht-Anpassung die Gesundheit der Mitarbeiter:innen der Stadtbibliothek nicht mehr gewährleisten würden. In den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten werden die mangelnden Deckenbeleuchtungen, die nicht-ergonomischen Ausleihtheken und Arbeitstische sowie die unzureichenden Kühlungsmöglichkeiten in mehreren Zweigstellen kritisiert. 

Die Projektkosten für die notwendigen Investitionen der Stadtbibliothek Graz werden auf insgesamt 268.400 Euro prognostiziert, die Aufwandgenehmigung wurde einstimmig erteilt.

TO 29: 4.08B Flächenwidmungsplan, 8. Änderung Teil B

Der 4.08 Flächenwidmungsplan war innerhalb der Auflagefrist vom 30. Dezember 2023 bis 8. März 2024 öffentlich aufgelegt. In dieser Zeit gingen insgesamt rund 330 Einwendungen bzw. Stellungnahmen im Stadtplanungsamt ein. Der Teil A zum 4.08 Flächenwidmungsplan wurde bereits in den Sitzungen des Gemeinderats am 14. November 2024 und am 15. Mai 2025 beschlossen. Nach Genehmigung durch das Land Steiermark erfolgte die Kundmachung im Amtsblatt vom 18. Juni, die 4.08A Änderung Teil A ist somit seit 19. Juni 2025 rechtskräftig.

Nunmehr erfolgte der Endbeschluss zum Teil B. Die wesentlichen Inhalte des Beschlusses Teil B auf einen Blick:
Der neue Gefahrenzonenplan wurde eingearbeitet. Es erfolgte somit die Aktualisierung der Ersichtlichmachung der Roten und Gelben Gefahrenzonen sowie kleinräumige Anpassungen des Baulandes. Weiters wurden auf Basis der Bodengrundkarte von ansteigenden Starkregenereignissen betroffene Flächen, die nicht gut sickerfähig sind, in Aufschließungsgebiete rückgeführt - heißt, für die betroffenen Bereiche ist künftig im Zuge des Bauverfahrens ein Nachweis zu erbringen, wie mit den anfallenden Hang- und Oberflächengewässern umgegangen wird. Zudem kam es unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus dem Klimainformationssystem (Stichwort Hitzeinseln) und der Evaluierung des Räumlichen Leitbildes zu einer Ausweitung der Bebauungsplanpflichten zum einen in Kerngebieten mit hohem Entwicklungsbedarf wie dem Messeareal oder dem Gebiet des Landeskrankenhauses Süd und zum anderen in Bereichen wie etwa dem Umfeld Rosengasse im Bezirk St. Peter zur Fortführung der städtebaulichen Struktur.

Die 8. Änderung Teil B des 4.08B Flächenwidmungsplanes der Landeshauptstadt Graz wurde mehrheitlich beschlossen.

TO 38: Neubenennung Annemarie-Zdarsky-Park

Es ist vorgesehen, einen Park im Bezirk Puntigam, der bis jetzt salopp als "Park in der Hafnerstraße" bezeichnet wurde, in "Annemarie-Zdarsky-Park" zu benennen. Dazu holte man vorab die Stellungnahmen des Bezirksrates Puntigam sowie des Kulturamtes ein, von beiden Seiten gibt es keine Einwendungen. Annemarie Zdarsky (1928 bis 2021) war eine sozialdemokratische Politikerin. Neben ihrer Arbeit als Diplomkrankenschwester engagierte sie sich für die Gewerkschaft und die Sozialdemokratie, insbesondere deren Frauenbewegung, seit 1976 war sie Abgeordnete und zuletzt zweite Präsidentin des Landtags Steiermark. Die Erstellung der Texte für die Erläuterungstafeln erfolgt durch das Kulturamt, im Laufe der Sommermonate wird dann die Holding Graz die Tafeln in der rund 7.400 m2 großen Parkanlage aufstellen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).

Ihre Kommentare

Diesen Beitrag kommentieren