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Innenstadt-Gewinnspiel

#schauvorbei

05.08.2025

Zeig uns deine Sicht auf die Grazer Innenstadt

#schauvorbei ©  Stadt Graz

Mach mit beim großen Innenstadt-Gewinnspiel und sichere dir die Chance auf ein neues Handy. Die Stadt Graz verlost im Rahmen des Social-Media-Gewinnspiels „Innenstadt 🎁 fünf iPhone 17 🎁 

So machst du mit:

Teilnahmezeitraum: 03. September 2025, 07:00 Uhr bis 31. Oktober 2025, 23:59 Uhr

Dein Beitrag zur Grazer Innenstadt zählt!
Zeig uns deinen ganz persönlichen Innenstadt-Moment! Ob stimmungsvoll, kreativ oder überraschend - wir suchen Fotos, die deine individuelle Perspektive auf unsere Innenstadt einfangen. Vielleicht ist es dein Lieblings-Café, ein geheimer Shopping-Tipp oder ein spontaner Schnappschuss beim Bummeln. Was macht die Innenstadt für dich besonders? Erzähl es uns mit deinem Bild und zeig, warum du gerne hier bist!

Teilnahmeoptionen:

  • Poste dein Foto als Kommentar direkt unter dem offizielen Gewinnspiel-Beitrag auf Facebook
  • Poste dein Foto öffentlich mit dem Hashtag #schauvorbei auf Instagram
  • Oder sende es als Direct Message an den Instagram-Account „Stadt Graz"
  • Alle natürlichen Personen ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz in Österreich und einem Facebook- oder Instagram-Account.
  • Mitarbeitende der Stadt Graz sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen.
  • Pro Person ist nur eine Teilnahme erlaubt.

Wichtig:
Mit der Teilnahme erklärst du dich mit den Teilnahmebedingungen und der Veröffentlichung deines Fotos auf den Kanälen der Stadt Graz einverstanden. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram.

Die Gewinner:innen werden nach Ablauf des Gewinnspiels per Zufallsprinzip und unter Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips ermittelt. Die Verständigung erfolgt über eine private Nachricht auf Facebook oder Instagram bzw. per E-Mail. Erfolgt innerhalb von fünf Werktagen keine Rückmeldung, verfällt der Gewinn und wird neu vergeben.

Graz hat die schönste Shoppingmeile - und sie braucht kein Dach. Mit der neuen Kampagne „Graz. Die schönste Shoppingmeile hat kein Dach" lädt die Stadt dazu ein, die Innenstadt neu zu entdecken: Einkaufen, flanieren, genießen, Lieblings-Café besuchen oder ein einzigartiges Geschäft entdecken.

Die Kampagne ist eine gemeinsame Initiative der Stadt Graz, der WKO Regionalstelle Graz und des Vereins „Echt Graz". Ihr Ziel: die Innenstadt als Einkaufs- und Lebensraum zu stärken - mit ihren eigentümergeführten Läden, ihrem bunten Branchenmix, Gastronomie, Kunst und Kultur.

Bürgermeisterin Elke Kahr betont die besondere Bedeutung:
„Unsere Innenstadt ist weit mehr als ein Ort zum Einkaufen, sie ist ein Raum des Miteinanders und ein Stück Lebensqualität für alle Grazerinnen und Grazer. Das Engagement für die Innenstadt soll mit diesen Bemühungen hervorgehoben und sichtbar gemacht werden."

Auch seitens der Wirtschaftspolitik ist die Unterstützung groß. Wirtschaftsstadtrat Günter Riegler erklärt:
„Damit die Grazer Innenstadt in Zukunft wieder vermehrt für positive Schlagzeilen sorgt, braucht es entsprechende Rahmenbedingungen - und das Commitment der gesamten Stadtregierung. Die Kampagne sowie die Neuaufstellung des Citymanagements sind erste wichtige Schritte - weitere müssen folgen."

Für die WKO Regionalstelle Graz ist die Innenstadt ein Aushängeschild. Regionalstellenobmann Bernhard Franz Bauer meint dazu:
„Die Innenstadt ist die Visitenkarte unserer Stadt, die aktuell herausfordernde Zeiten durchlebt. Umso bedeutender ist es, gemeinsam alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Wirtschaftstreibenden zu unterstützen. Mit dieser Kampagne wollen wir die vielen wunderbaren Orte und Geschäfte vor den Vorhang holen."

Auch der Verein „Echt Graz" setzt auf die neue Kooperation. Vorstand Erwin Sacher sagt:
„Wir können mit dieser Kampagne einen starken Impuls für die Grazer Innenstadt erwirken. Gemeinsam sind wir stark und können nachhaltig Akzente setzen."

Plakate, Social Media, Gewinnspiele und Mitmach-Aktionen machen die neue Kampagne für alle Grazer:innen erlebbar. Unter dem Hashtag #schauvorbei sind sie eingeladen, ihren ganz persönlichen „Innenstadt-Moment" zu teilen - ob beim Kaffeehaus-Besuch, beim Shopping-Geheimtipp oder beim Bummeln unter freiem Himmel.

Innenstadt-Gewinnspiel Innenstadt-Gewinnspiel Innenstadt-Gewinnspiel
  1. ALLGEMEINES
  • Das Innenstadt-Gewinnspiel wird von der Stadt Graz, Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung veranstaltet.
  • Mit der Teilnahme am Gewinnspiel bestätigen die Teilnehmer, diese Teilnahmebedingungen gelesen zu haben und sie zu akzeptieren.
  • Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung beide Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche Form verwendet wird.
  • Die Teilnahme ist kostenlos, freiwillig und mit keinen weiteren Verpflichtungen verbunden. Es handelt sich um ein Gewinnspiel (Preisausschreiben) ohne vermögenswerte Leistung gemäß § 58 Abs. 3 Glücksspielgesetz (GSpG).
  • Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass Fotos der Gewinne lediglich als Beispielabbildungen dienen.

 

  1. GEWINNE
  • Unter allen rechtzeitig, richtig und vollständig ausgefüllten Einsendungen verlost die Stadt Graz folgende Preise: Als Hauptpreise gibt es 5x iPhone 17 zu gewinnen.

 

  1. TEILNAHMEZEITRAUM
  • Die Teilnahme am Gewinnspiel ist von 03.09.2025 bis 31.10.2025, 23:59 möglich.
  • Spätere Einträge bzw. Einsendungen werden bei der Auslosung nicht mehr berücksichtigt, unabhängig davon, worauf die Verspätung zurückzuführen ist.

 

  1. TEILNAHMEMÖGLICHKEIT
  • Beim Innenstadt-Gewinnspiel teilnahmeberechtigt sind alle, die innerhalb des Teilnahmezeitraums folgende Aktionen tätigen:
    1. Auf Facebook: Alle, die ein Foto, das passend zum Thema „Grazer Innenstadt" ist, unter dem Beitrag zum Gewinnspiel als Kommentar posten
    2. Auf Instagram gibt es 2 Möglichkeiten:
      1. Alle, die auf ihrem Account (der öffentlich sein muss) ein Foto posten, das passend zum Thema „Grazer Innenstadt" ist, und dieses Posting mit dem #schauvorbei markieren
      2. Alle, die ein Foto, das passend zum Thema „Grazer Innenstadt" ist, als private Nachricht an den Instagram-Account „Stadt Graz" als Direct Message schicken

Das geschickte Foto bzw. gepostete Beitrag darf keine Rechte Dritter verletzen.

  • Für die Teilnahme an der Aktion müssen die Teilnehmer über eine Internetverbindung, eine gültige E-Mail-Adresse und einen Facebook-Account oder Instagram-Account verfügen.
  • Beiträge, die gegen die Facebook/Instagram-Richtlinien, österreichisches bzw. europäisches Recht oder unsere Netiquette verstoßen, werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Die Teilnehmer sind damit von der Verlosung ausgeschlossen.

 

  1. TEILNAHMEBERECHTIGUNG
  • Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die am Beginn des Teilnahmezeitraums das 16. Lebensjahr vollendet haben ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und einen Facebook und/oder Instagram Account haben.
  • Pro Person ist nur eine Teilnahme möglich.
  • Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Stadt Graz.

 

  1. GEWINNERMITTLUNG                              
  • Die Verlosung des Gewinns erfolgt nach Ablauf des Durchführungszeitraums und unter Gewährleistung des Zufallsprinzips und des Vier-Augen-Prinzips.

 

  1. WIE WERDEN DIE GEWINNER VERSTÄNDIGT?
  • Die Gewinner werden via privater Facebook/Instagram-Nachricht oder E-Mail unmittelbar nach Ablauf des Durchführungszeitraums informiert.
  • Sollten sich die Gewinner nicht innerhalb von fünf Werktagen nach dem Versand der Information in Form einer privaten Facebook-/Instagram-Nachricht an die Stadt Graz Facebook/Instagram-Seite unter Angabe ihrer Kontakt- und Adressdaten in Österreich melden, verfällt ihr Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. Es wird in diesem Fall ein Ersatz-Gewinner ermittelt. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinnes besteht nicht.
  • Eine Barablöse der Gewinne findet nicht statt. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten oder gegen andere Preise eingetauscht werden.

 

  1. STÖRUNGEN IM ABLAUF
  • Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der Teilnehmer verantwortlich. Falls die angegebenen Adressen bzw. E-Mailadressen fehlerhaft oder ungültig sein sollten, ist die Stadt Graz nicht verpflichtet richtige Adressen auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmer.
  • Der Gewinn kann nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden, wenn er durch Manipulation oder sonstigen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze, gegen andere rechtliche Bestimmungen oder gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde (z.B. Mehrfachteilnahmen über verschiedene Accounts).

 

  1. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
  • Die Stadt Graz behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Das Gewinnspiel wird insbesondere dann vorzeitig beendet, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen (z. B. Fehler oder Manipulation, die die eingesetzte Hard- und/oder Software betreffen) oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Die Stadt Graz übernimmt keine Gewähr für entgangene Gewinnchancen.
  • Resultiert eine vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels aus einem Verhalten eines Teilnehmers oder sonstiger Dritter, kann die Stadt Graz von diesen den Ersatz des entstandenen Schadens verlangen.
  • Die Stadt Graz haftet nur für durch sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte direkte Schäden. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, außer es handelt sich um Personenschäden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  • Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.
  • Die Stadt Graz haftet nicht für: verspätete, verlorengegangene, unvollständige, falsch zugestellte, unverständliche Einträge; Telefon, elektronische Geräte, Hardware- oder Softwareprogramme, Netzwerkfehler, Internet, oder Computer Störungen, allgemeine Verspätungen, Übermittlungsfehler. Außerdem haftet die Stadt Graz nicht für Nachrichten, die aufgrund technischer Störungen nicht übermittelt wurden oder Antworten der Teilnehmer, die aus technischen Gründen nicht übernommen und nicht sichtbar sind.

 

  1. DATENSCHUTZ
  • Die Stadt Graz ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
  • Details zur Datenverarbeitung durch sowie zu Ihren Rechten als Betroffener finden Sie unter graz.at/datenschutz.
  • Die Teilnehmer des Gewinnspiels stimmen durch die Teilnahme ausdrücklich zu, dass ihre persönlichen Daten, näher Profilbild, Profilname, Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail zum Zwecke der Zusendung von Informationen der Stadt Graz verarbeitet werden können. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
  • Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmer auch einverstanden, dass das gepostete Foto/Bild/Video bzw. der gepostete Kommentar auf der Zeitleiste sowie im Facebook/Instagram-Fotoalbum der Seiten des Haus Graz unter Nennung ihres Namens veröffentlicht werden. Den Teilnehmern ist bekannt, dass gepostete Fotos/Bilder bzw. eingestellte Texte auch über die Website von der Stadt Graz sowie Dritte in sozialen Medien diskutiert und verlinkt werden dürfen. Weiters kann die Stadt Graz die Gewinner unter Angabe von Profilbild, Profilname, Vor- und Nachname und der während der Gewinnübergabe erstellten Fotografien/Videoaufnahmen auf der Website der Stadt Graz, in Printmedien, auf den städtischen Social-Media-Kanälen von Facebook bzw. Instagram veröffentlichen.
  • Die Teilnehmer können diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf hat durch eine E-Mail an gewinnspiel@stadt.graz.at zu erfolgen. Im Falle eines Widerrufs werden die jeweiligen Teilnehmer vom Gewinnspiel ausgeschlossen.
  • Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

 

  1. ÄNDERUNGSVORBEHALT
  • Die Stadt Graz behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen diese Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen oder aus sonstigen Gründen erforderlich ist.
  • Von dieser Möglichkeit macht die Stadt Graz insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Votings nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, behält sich die Stadt Graz von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.

  1. SONSTIGES
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Unter Ausschluss von Kollisionsnormen, findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht der Landeshauptstadt Graz. Die Veranstalterin ist auch berechtigt, den Teilnehmer an einem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
  • Ist der Teilnehmer Verbraucher iSd KSchG und hat er im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so ist für eine Klage gegen ihn die Zuständigkeit des Gerichtes gegeben, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung liegt (§ 14 KSchG).

 

  1. KONTAKT

Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Stadt Graz, Abteilung für Kommunikation

8010 Graz, Hauptplatz 1, Tel: +43 316 872-2401

E-Mail: kommunikation@stadt.graz.at