Der Energieausweis beschreibt die Energieeffizienz eines Gebäudes und muss in Österreich bei Vermietung oder Verkauf vorgelegt werden. Er informiert über den Energiebedarf für Heizung, Kühlung, Warmwasser und Beleuchtung und enthält Kennzahlen wie HWB, PEB und CO₂-Emissionen, eingeteilt in Effizienzklassen von A++ bis G. Bei Vertragsverhandlungen ist er zur Einsicht vorzulegen und innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen. Für Wohnungen kann der Ausweis für die einzelne Einheit, ein vergleichbares Objekt oder das gesamte Gebäude erstellt werden. Bei unterlassener Aushändigung kann ein Gericht eingreifen oder der Ausweis auf Kosten des Vertragspartners eingeholt werden. Die WOIST bietet Grazer:innen kostenlose Beratung zum Energieausweis.

In Österreich sind Vermieter:innen und Verkäufer:innen verpflichtet, potenziellen Mieter:innen oder Käufer:innen einen Energieausweis für das betreffende Wohnobjekt vorzulegen. Dieses Dokument beschreibt den energietechnischen Zustand eines Gebäudes und gibt Auskunft über den „Normverbrauch" des Objektes. Doch was genau steckt hinter dem Energieausweis, welche Informationen enthält er - und wann gibt es Ausnahmen von der Vorlagepflicht? Diese Fragen und mehr werden im folgenden Beitrag beantwortet.
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis ist ein Dokument, das Auskunft darüber gibt, wie energieeffizient ein Gebäude insgesamt ist. Er beschreibt dabei die berechnete Energiemenge, die erforderlich ist, um den Energiebedarf des Gebäudes zu decken - dazu zählen unter anderem Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser und Beleuchtung.
- Berechnete Energiemenge: Eine Vorausschau, basierend auf den baulichen Eigenschaften eines Gebäudes und der Standardnutzung.
- Durch diese standardisierte Berechnung können verschiedene Gebäude österreichweit einfach miteinander verglichen werden (Referenzwerte).
- Die Standortwerte geben Auskunft über den Verbrauch am Standort - ein „gleich gutes Gebäude", das in Tirol steht, braucht aufgrund der klimatischen Bedingungen real mehr Energie als „das gleiche" Gebäude in der Südsteiermark.
- Bei bestehenden Gebäuden müssen im Energieausweis Sanierungsempfehlungen für die Gebäudehülle, Haustechnik und Energieversorgung enthalten sein, um sinnvolle Gesamtmaßnahmen anzuregen.
Ein Energieausweis ist in Österreich 10 Jahre lang gültig. Nach Ablauf muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden, wenn das Wohnobjekt weitervermietet oder verkauft werden soll.
Was genau beinhaltet ein Energieausweis?
Bei Energieausweisen für Wohngebäude finden sich auf der ersten Seite die Gebäudestammdaten (z. B. Typ, Nutzung, Standort) sowie die Werte für Heizwärmebedarf, Primärenergiebedarf, CO₂-Emissionen und Gesamtenergieeffizienz, eingeteilt in den Klassen A++ bis G. Klasse A++ beschreibt die höchste und Klasse G die niedrigste Energieeffizienz.
Die zweite Seite enthält detaillierte Gebäudekenndaten (z. B. Bruttogrundfläche, Klimaregion) sowie Angaben zum Wärme- und Energiebedarf, etwa für Heizung und Warmwasser.
Wichtig: Bei Neubau oder Sanierung eines Gebäudes gilt es, baurechtliche Vorgaben einzuhalten; gleiches gilt für viele Förderungen.
Die wichtigen Kennzahlen kurz erklärt:
- Heizwärmebedarf (HWB): Gibt die Wärmemenge an, die zur Beheizung der Räume notwendig ist. Von dieser Kennzahl können Rückschlüsse auf den allgemeinen Wärmeschutz des Gebäudes gezogen werden. Je niedriger diese ist, desto besser.
- Primärenergiebedarf (PEB): Umfasst den Energiebedarf für das gesamte Gebäude inkl. des Aufwandes für die Energieaufbringung (Herstellung, Transport) und wird in einen erneuerbaren und einen nicht erneuerbaren Anteil getrennt.
- Kohlendioxidemissionen (CO2): Stellen die Auswirkung des erforderlichen Energiebedarfs des betreffenden Gebäudes auf die Klimasituation dar. Von Vorteil sind emissionsarme Energieträger, da damit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird.
- Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE): Beschreibt die Gebäudeeffizienz inkl. der haustechnischen Anlagen. Das Gebäude wird verglichen mit einem Referenzobjekt aus dem Gebäudestand von 2007. Bei einem (fGEE) < 1 handelt es sich um ein energetisch besseres Objekt, bei einem (fGEE) > 1 um ein energetisch schlechteres Objekt.
Wichtig: Der Energieausweis stellt keine Garantie für einen bestimmten Energieverbrauch dar, da dieser maßgeblich vom individuellen Nutzungsverhalten abhängt!
Wann muss der Energieausweis vorgelegt werden und wann nicht?
Wird ein Wohnobjekt in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen (Inserate) angeboten, muss in der Anzeige der Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) angeführt sein.
Während der Miet- oder Kaufvertragsverhandlungen müssen schließlich Vermieter:innen bzw. Verkäufer:innen den Energieausweis zur Einsicht vorlegen. Erst nach Vertragsabschluss muss der Energieausweis (oder eine vollständige Kopie davon) innerhalb von 14 Tagen an die Mieter:innen bzw. Käufer:innen ausgehändigt werden.
Bei Wohnungen kann der:die Vermieter:in bzw. Verkäufer:in frei entscheiden, ob der Energieausweis über die Gesamtenergieeffizienz
- der betreffenden Wohnung selbst,
- eines vergleichbaren Nutzungsobjekts im selben Gebäude oder
- des gesamten Gebäudes vorgelegt wird.
Wichtig: Bei Wohnungen kann die Pflicht zur Vorlage und Aushändigung des Energieausweises nicht vertraglich ausgeschlossen werden.
Was tun, wenn der Energieausweis nicht ausgehändigt wird?
Wird bis spätestens zur Abgabe der Vertragserklärung kein Energieausweis vorgelegt, so gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Weigert sich trotz Aufforderung der:die Vermieter:in bzw. der:die Verkäufer:in zur Aushändigung, kann man sein Recht auf Ausweisaushändigung auch gerichtlich geltend machen oder selbst einen Energieausweis auf Kosten der Vertragspartner:innen einholen.
Sie haben Fragen zu Ihrem Energieausweis?
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