Der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz hat in seiner Sitzung am 19. September 2025 zwei wichtige Beschlüsse gefasst. Zum einen wurde eine Förderung für den Harry-Krenn-Preis in Höhe von 4.000 Euro beschlossen. Der Harry-Krenn-Preis würdigt mutiges soziales Handeln und wird in zwei Kategorien vergeben: für innovative Projektideen und für bereits umgesetzte Projekte, die den Kriterien von Harry Krenn entsprechen. Die Preisverleihung ist für den 10. Oktober 2025 geplant.
Des Weiteren wurde eine Ausnahmegenehmigung für die Veranstaltung „Klanglicht 2025“ erteilt. Diese findet vom 24. bis 27. Oktober 2025 auf verschiedenen Plätzen in der Innenstadt statt. Die Genehmigung ermöglicht die Durchführung der Veranstaltung auch außerhalb der regulären Zeiten für Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen, da „Klanglicht“ im Interesse der Stadt liegt. Die genauen Bedingungen werden in einem Vertrag mit dem Veranstalter festgelegt, welcher die Einhaltung der Richtlinien für Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen sicherstellt.
Harry-Krenn-Preis
Der Harry-Krenn-Preis ist ein Preis für sozial mutiges Handeln und wurde erstmals von der Caritas 2020 vergeben. Er ist mit einem Preisgeld von EUR 5.000,00 dotiert und es werden grundsätzlich zwei Kategorien ausgezeichnet. Kategorie 1 sind neue innovative Projektideen, die noch vor der Umsetzung sind. Kategorie 2 sind bereits bestehende Projekte, die den vier Bewertungskriterien von Harry Krenn entsprechen. Die gesamte administrative Abwicklung erfolgt über die Caritas. Die Preisverleihung findet am 10. Oktober 2025 statt.
Eine Förderung in der Höhe von 4.000 Euro wurde gestern vom Stadtsenat (im Rahmen der GR-Sitzung) beschlossen.
Ausnahmegenehmigung für Klanglicht 2025
Die Bühnen Graz GmbH, vertreten durch die Art+Event / Theaterservice Graz GmbH, Kaiser-Josef-Platz 10, 8010 Graz, diese wiederum vertreten durch Herrn Ingo Reinhardt, beabsichtigt den Karmeliterplatz, Opernring, Schlossbergplatz, Freiheitsplatz und Ella-Flesch-Platz, im Zeitraum vom 24.10.2025 bis 27.10.2025, jeweils von 18 Uhr bis 23 Uhr, für die Veranstaltung „Klanglicht 2025" zu bespielen.
Mit dem:der Veranstalter:in wird ein Vertrag ausgearbeitet, welcher mit entsprechenden Auflagen versehen ist. Demnach verpflichtet sich der:die Veranstalter:in unter anderem auch zur Einhaltung der am 15.11.2007 vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien für die Erteilung der Zustimmung zur Durchführung von Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen.
- 2 Z 2 Veranstaltungen dürfen nur in der Zeit zwischen 8 und 22 Uhr stattfinden mit Ausnahme solcher, die am 31.12. und am Faschingsdienstag des jeweiligen Jahres abgehalten werden.
Entsprechend der angeführten Richtlinien besteht gem § 2 Z 5 die Möglichkeit, für Veranstaltungen, die im Interesse der Stadt gelegen sind, vom Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz eine Ausnahme zu § 2 Z 2 zu erwirken.