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Von 27. bis 30. Oktober 2025: Reinigung im Plabutschtunnel

20.10.2025

Wie die ASFINAG informiert, findet ab 20. Oktober 2025 die Herbstreinigung in den beiden langen steirischen Autobahntunneln Gleinalm und Plabutsch statt, die einen nächtlichen Großeinsatz der Mitarbeiter von vier Autobahnmeistereien sowie der Betriebstechnik erfordert.

Jeweils vier Nächte sind erforderlich, um den acht Kilometer langen Gleinalmtunnel sowie den zehn Kilometer langen Plabutschtunnel auf der A 9 Pyhrnautobahn der alljährlichen gründlichen Reinigung nach den Sommermonaten zu unterziehen. Tunnelwände, Beleuchtung und alle Sicherheitseinrichtungen wie Videokameras und Sensoren, die Notrufnischen und die Verkehrszeichen müssen gereinigt und gewartet werden.

Beim Plabutschtunnel wird am Montag, 27. Oktober, sowie Dienstag, 28. Oktober, jeweils von 20 bis spätestens 5 Uhr früh die Richtungsfahrbahn Graz/Spielfeld gesperrt. In den beiden Nächten von Mittwoch und Donnerstag, 29. sowie 30. Oktober, ist die Richtungsfahrbahn Linz/Voralpenkreuz jeweils zwischen 20 Uhr und 5 Uhr früh an der Reihe. Der Verkehr wird jeweils über das Grazer Stadtgebiet umgeleitet.

Davor, von 20. bis 24. Oktober, starten die Nachtschichten im Gleinalmtunnel: In den ersten beiden Nächten, von Montagabend bis Mittwochfrüh, ist der Tunnel ab 20 Uhr bis jeweils 5 Uhr früh in Fahrtrichtung Süden/Spielfeld gesperrt, in den zwei Nächten ab Mittwoch, 22. Oktober, wird die Tunnelröhre in Fahrtrichtung Norden/Voralpenkreuz gereinigt. Der Verkehr wird beim Knoten St. Michael beziehungsweise beim Knoten Peggau/Deutschfeistritz über die S 35 Brucker Schnellstraße und die S 6 Semmering Schnellstraße umgeleitet.

Um alle Arbeiten durchführen zu können - zusätzlich zur maschinellen Reinigung werden zahlreiche Einrichtungen händisch gewaschen sowie von der ASFINAG-Betriebstechnik auch gewartet - zieht die ASFINAG Mitarbeiter von drei Autobahnmeistereien (Guggenbach, Graz-Raaba, Unterwald) zusammen. ASFINAG-Betriebstechniker sind zusätzlich für Wartungsarbeiten unter anderem an Beleuchtung, Funk, elektronischen Verkehrszeichen und Ampeln, der Höhenkontrolle sowie Notrufeinrichtungen und Beschallung eingeteilt. Verkehrszeichen oder wichtige Sicherheitseinrichtungen müssen händisch demontiert, gereinigt und wieder angebracht werden.

Quelle: ASFINAG

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