Steiermärkische Organstrafverfügunsverordnung
Das Land Steiermark beabsichtigt mit der neuen Steiermärkischen Organstrafverfügungsverordnung (StOrgVO), die Strafhöhe für Übertretungen nach dem Steiermärkischen Parkgebührengesetz 2006 einheitlich mit 25 Euro festzulegen. Diese Höhe orientiert sich an der derzeitigen Praxis in der Stadt Graz, wo Parkstrafen in gleicher Höhe eingehoben werden. In der bisherigen Grazer Verordnung waren jedoch 35 Euro vorgesehen. Das Straßenamt der Stadt Graz regt daher an, den Strafbetrag auf zumindest 33 Euro anzuheben. Begründet wird diese Anhebung mit der Kostenentwicklung der letzten Jahre: Während die Ausgaben für die Parkraumüberwachung laufend gestiegen sind, wurde der Strafbetrag seit 2011 nur einmal geringfügig angepasst. Zudem soll durch die Erhöhung die Verhältnismäßigkeit zwischen Organstrafverfügungen und Anonymverfügungen gewahrt bleiben. Ein Vergleich mit anderen Städten zeigt, dass Wien derzeit 36 Euro und Linz 35 Euro einhebt. Die von Graz vorgeschlagene Anpassung wäre daher weiterhin moderat.
Rechtlich stellt die Organstrafverfügungsverordnung des Landes keine verpflichtende Festsetzung eines fixen Betrages dar, sondern schafft eine Ermächtigungsgrundlage, innerhalb derer die Behörden, etwa die Stadt Graz oder die Bezirksverwaltungsbehörden, Strafbeträge bis zur in der Verordnung festgelegten Höhe festsetzen können. Für den Erlass einer bundeseinheitlichen Verordnung über Organ- und Anonymverfügungen ist allerdings das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zuständig. Bis eine solche Regelung bundesweit in Kraft tritt, können die Länder weiterhin eigene Strafhöhen festlegen. Vorarlberg hat in diesem Zusammenhang 2024 angeregt, das Übergangsrecht (§ 69 Abs. 20 Z 3 VStG) zu ergänzen, damit die Länder ihre bestehenden Verordnungen anpassen dürfen, bis der Bund von seiner Verordnungsermächtigung tatsächlich Gebrauch macht. Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt hat diese Initiative grundsätzlich befürwortet.
Für die Stadt Graz bedeutet dies, dass derzeit maximal 25 Euro zulässig sind, solange das Land die StOrgVO in dieser Höhe erlässt. Eine Erhöhung auf 33 Euro wäre erst dann möglich, wenn das Land den Betrag in der Verordnung entsprechend anpasst oder der Bund künftig höhere Strafhöhen bundesweit festlegt. Sollte eine solche bundeseinheitliche Erhöhung erfolgen, müsste die Stadt Graz ihre Strafbeträge erneut anpassen, um die Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung zu wahren. Aus Sicht der Stadt Graz ist daher eine moderate Anhebung der Strafbeträge auf 33 Euro sachlich gerechtfertigt, um den gestiegenen Verwaltungsaufwand abzudecken, eine Gleichstellung mit anderen Städten zu erreichen und eine faire Relation zwischen Organ- und Anonymverfügungen sicherzustellen.
Der Stadtsenat musste die vom Straßenamt erstellte Stellungnahme zur StOrgVO freigeben. Das Thema wurde vorgelegt, weil das Land um eine Begutachtung ersucht hatte und die Stadt Graz wollte ihre Position (Erhöhung der Parkstrafen) offiziell festlegen. Am 24. Oktober 2025 hat der Stadtsenat diese Stellungnahme mehrheitlich (gegen die Stimmen von Stadtrat Hohensinner und von Stadträtinen Unger und Schönbacher) beschlossen.
Verein Fensterplatz
Der Grazer Stadtsenat hat einstimmig eine Förderung in Höhe von 6.000 Euro für den Verein „Fensterplatz - Initiative für Arbeitssuchende" beschlossen. Grund dafür ist die notwendige Umstellung von Windows 10 auf Windows 11, die eine technische Erneuerung bestehender Computerarbeitsplätze erfordert. Um den laufenden Betrieb zu sichern und moderne Arbeitsbedingungen für arbeitssuchende Menschen zu ermöglichen, werden gebrauchte, aber voll funktionsfähige Geräte angeschafft. Die Stadt Graz hatte den Verein bereits mit einer Basisförderung von 44.500 Euro unterstützt, die nun durch diese einmalige Zusatzförderung ergänzt wird.
Soziallots:innen-Dienst der erfa GmbH
Das Projekt „erfa*Soziallots:innen" wird mit einer Nachförderung in Höhe von 30.000 Euro unterstützt. Bereits im Laufe des Jahres 2025 hatte die erfa GmbH für dieses Projekt eine Basisförderung in Höhe von 76.500 Euro vom Sozialamt erhalten. Die Soziallots:innen bieten niederschwellige Hilfe, Unterstützung und Begleitung im Alltag für ältere, pflegebedürftige oder von Vereinsamung betroffene Menschen in Graz. Das Angebot umfasst unter anderem Besuchsdienste, Begleitungen zu Behörden, Ärzt:innen oder Geschäften sowie Unterstützung nach Krankenhausaufenthalten, etwa durch Hilfe bei der Versorgung mit Lebensmitteln oder Medikamenten. Mit der zusätzlichen Förderung sollen vor allem gestiegene Personalkosten abgedeckt werden, um das Angebot auch weiterhin in gewohntem Umfang und Qualität aufrechterhalten zu können.
Humanitäre Hilfe in Gaza
Die Stadt Graz unterstützt das Rote Kreuz mit einer Spende in Höhe von 15.000 Euro. Die Mittel sind für humanitäre Hilfe im Gazastreifen bestimmt, wo das Rote Kreuz gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) ein Feldspital betreibt. Seit Mai 2024 versorgt das Spital im Süden Gazas täglich Menschen, die unter schweren Verletzungen, Infektionskrankheiten oder chronischen Erkrankungen leiden. Neben lebensrettender medizinischer Versorgung bietet das Team auch Behandlungen in Bereichen wie Notfallchirurgie, Geburtshilfe, Versorgung von Neugeborenen, ambulanter Medizin und bei Massenunfällen an. Bis August 2025 wurden rund 141.000 Behandlungen durchgeführt und über 3.300 Menschen stationär aufgenommen. Das Rote Kreuz betreibt zusätzlich eine Wasseraufbereitungsanlage, um die Versorgung mit Trinkwasser sicherzustellen. Die Situation vor Ort ist angesichts der humanitären Lage weiterhin äußerst angespannt.
