Die Stadt Graz hat eine Reform der Bezirksdemokratie beschlossen, die darauf abzielt, die Rechte und die Sichtbarkeit der Bezirksräte zu stärken. Kernpunkte der Reform sind ein Anfragerecht der Bezirksratsmitglieder an den Bezirksvorsteher und an Mitglieder des Stadtsenats. Zudem soll die Arbeit der Bezirksräte durch Veröffentlichungen auf der Website der Stadt, öffentliche Anschlagtafeln und Podcasts verstärkt kommuniziert werden. In kleineren Bezirken wird eine Aufstockung der Mandate geprüft, um eine bessere Repräsentation der Wähler zu gewährleisten.
Die Reform sieht außerdem eine stärkere Einbindung der Bezirksräte in kommunale Entscheidungsprozesse vor, beispielsweise bei der Erstellung von Stadtteilleitbildern. Eine Überprüfung der Bezirksbudgets, die seit längerem nicht angepasst wurden, ist ebenfalls geplant. Die politischen Fraktionen im Grazer Gemeinderat betonten die Bedeutung der Bezirke als erste Anlaufstelle für die Bürger und die Notwendigkeit einer transparenten und partizipativen Stadtpolitik. Einigungen über die Kosten der Reform konnten erzielt werden, indem beispielsweise Erhöhungen der Bezüge für Bezirksvorsteher oder Sitzungsgelder ausgeschlossen wurden.
Trotz zuletzt schwieriger Ausgangslage ist es den Grazer Gemeinderatsfraktionen gelungen, Einigkeit über die Reform der Bezirksdemokratie herzustellen. Im Verfassungsausschuss am Mittwoch wurde die Bezirksdemokratie-Reform einstimmig auf den Weg in den Gemeinderat geschickt.
Mit der Reform werden die Rechte der Bezirksratsmitglieder ausgebaut. So soll beispielsweise ein Anfragerecht an den Bezirksvorsteher, aber auch an Stadtsenatsmitglieder etabliert werden. Weiters soll die Arbeit der Bezirksräte besser sichtbar gemacht werden, u.a. durch Informationen auf der Website der Stadt Graz, auf öffentlichen Anschlagtafeln aber auch durch Podcasts, die die Stadt betreut. Da die Bezirksräte in den kleinen Bezirken nur aus wenigen Mandaten bestehen und dadurch fast ein Viertel aller Wähler:innenstimmen zu keinem Mandat im Bezirksrat führen, wird eine Mandatsaufstockung in diesen Bezirken geprüft.
„Dass in manchen Bezirken fast ein Viertel der Wähler:innen keine Vertretung im Bezirksrat hat, weil dieser zu klein ist, ist ein unhaltbarer Zustand. Ich bin froh, dass dieses Problem in Angriff genommen wird und freue mich sehr darüber, dass nach anfänglichen Schwierigkeiten nun alle Parteien zueinander gefunden haben und wir diese Reform gemeinsam auf den Weg bringen", meint Tristan Ammerer, der für die Grünen den Bezirksdemokratieprozess begleitet.
„Es war kein einfacher Prozess, aber wir haben es geschafft, die unterschiedlichen Positionen zusammenzuführen und tragfähige Lösungen zu finden. Bezirke sind die erste demokratische Anlaufstelle für die Menschen vor Ort. Ihre Aufwertung ist entscheidend für mehr Mitbestimmung, Nähe und Transparenz in der Stadtpolitik. Demokratische Prozesse brauchen Zeit, aber sie lohnen sich", so SPÖ-Klubvorsitzende Daniela Schlüsselberger.
Hanno Wisiak, Vertreter der KPÖ im Konvent und selbst Bezirksvorsteher in Geidorf, freut, dass „die Vorschläge schon in der Vorbereitung sachlich und ohne Parteien-Hickhack beraten wurden". Eine klare Absage erteilt die Koalition aus KPÖ, Grünen und SPÖ kostenintensiven Ideen wie der Anhebung der Bezüge für die Bezirksvorstehungen oder einem Sitzungsgeld. „Gerade in Zeiten, in denen auf allen Ebenen gespart werden muss, kommt es für uns nicht infrage, die Kosten für den politischen Betrieb in die Höhe zu schrauben", hält Wisiak fest.
Markus Huber, Gemeinderat der ÖVP: „Wir haben uns nach intensiven Gesprächen auf eine gemeinsame Reform der Bezirksdemokratie geeinigt und das freut uns im Sinne stärkerer Bezirke. Die Bezirkspolitik ist das Rückgrat unserer Stadt, und es war uns wichtig, dass die Reform nicht im Stillstand endet. Gleichzeitig bleibt klar: Diese Reform ist ein erster Schritt nach vorne, aber noch nicht das Ziel. Unser Anspruch war und bleibt, die Bezirke mit echten Kompetenzen auszustatten, insbesondere dort, wo Entscheidungen der Stadt direkten Einfluss auf die Menschen im Bezirk haben. Daher brauchen die Bezirke mehr Entscheidungsrechte und Mitsprache in bezirksbezogenen Themen, dazu müssen wir uns als Gemeinderat bekennen."
Weitere Punkte der Reform betreffen die stärkere Einbindung von Bezirksräten in kommunale Entscheidungen, wie etwa der Erstellung von Stadtteilleitbildern. Ebenso soll eine Anpassung der Bezirksbudgets geprüft werden, die seit Jahren nicht valorisiert wurden.
