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Erste Befragung: Vorgestellte Maßnahmen

Folgende Maßnahmen können Schleichverkehr (gebietsfremder Kraftfahrzeug-Verkehr) im Gebiet Harmsdorf-ORF-Viertel reduzieren. Die Maßnahmen wurden in der ersten Befragung einzeln dargestellt und die Anrainer:innen konnten die Maßnahmen kommentieren und bewerten.

Diagonalfilter
Diagonalfilter© PLANUM Fallast & Partner GmbH

Die Kreuzung wird baulich diagonal unterbrochen. Mehrspurige Kfz können nicht mehr geradeaus fahren. Das Abbiegen in eine Richtung bleibt weiterhin möglich. Es ist somit weniger attraktiv durch das Gebiet zu fahren.

Vorteile: Weniger Schleichverkehr, langsamere Geschwindigkeiten, neue Freiflächen zur Gestaltung,
der Fuß- und Radverkehr sind nicht eingeschränkt.
Nachteile: Umwege für Kfz, schwierig bei ÖV-Linien (hoher Aufwand)

Modalfilter
Modalfilter© PLANUM Fallast & Partner GmbH

Die Straße oder Kreuzung wird für Kfz gesperrt, nur Fuß- und Radverkehr kommen durch. Die Ausführung ist z.B. durch Blumentröge (o.ä.) oder die Verordnung als Wohnstraße möglich.

Vorteile: Weniger Schleichverkehr, langsamere Geschwindigkeiten, neue Freiflächen zur Gestaltung, der Fuß- und Radverkehr sind nicht eingeschränkt
Nachteile: Umwege für Kfz, schwierig bei ÖV-Linien (hoher Aufwand)

Abbiegegebot und -verbot
Abbiegegebot und -verbot© PLANUM Fallast & Partner GmbH

Abbiegemöglichkeiten werden reduziert, der Kfz-Verkehr ist dadurch eingeschränkt. Der Radverkehr kann davon ausgenommen sein.

Vorteile: Weniger Schleichverkehr, Verkehr wird gezielt gelenkt, Ausnahmen (z.B. für ÖV oder Fahrrad) möglich
Nachteile: Umwege für Kfz, Gefahr, dass Verbote missachtet werden

Einbahnstraße
Einbahnstraße© PLANUM Fallast & Partner GmbH

Verkehr ist nur in eine Richtung erlaubt, der Radverkehr kann ausgenommen werden, wenn genug Platz ist.

Vorteile: Die Durchfahrt durch ein Gebiet wird unattraktiv, weniger Schleichverkehr, Verkehr wird gezielt gelenkt, weniger Unfallrisiko durch fehlenden Gegenverkehr, mehr Platz für Grünflächen oder Parkplätze oder Gehsteige, Ausnahmen (z.B. für ÖV oder Fahrrad) möglich
Nachteile: Umwege für Kfz, oft höhere Geschwindigkeiten (wenn die Fahrbahn nicht verschmälert wird)

Einfahrtsverbot
Einfahrtsverbot© PLANUM Fallast & Partner GmbH

Die Einfahrt in eine Straße wird von einer Seite verboten. Innerhalb der Straße bleibt das Fahren in beide Richtungen möglich.

Vorteile: Die Durchfahrt durch ein Gebiet wird unattraktiv, weniger Schleichverkehr, Verkehr wird gezielt gelenkt, weniger Unfallrisiko durch fehlenden Gegenverkehr, Ausnahmen (z.B. für ÖV oder Fahrrad) möglich, jedoch keine speziellen Ausnahmen für Anrainer:innen möglich
Nachteile: Umwege für Kfz, Gefahr, dass Verbote missachtet werden

Fahrradstraße
Fahrradstraße© PLANUM Fallast & Partner GmbH

Die Straße ist vorrangig für den Radverkehr. Kfz dürfen zu- und abfahren, aber nicht durchfahren. Es gilt Tempo 30.

Vorteile: Kein Kfz-Durchgangsverkehr, weniger Kfz-Verkehr insgesamt, Radfahrende und E- Scooter dürfen nebeneinander fahren, langsamere Geschwindigkeiten
Nachteile: Umwege für Kfz, ohne baulichen Sperren Gefahr der Missachtung

Wohnstraße
Wohnstraße© PLANUM Fallast & Partner GmbH

Durchfahrt verboten (außer Rad, Müllabfuhr, Einsatzfahrzeuge). Zu- und Abfahrt erlaubt. Schrittgeschwindigkeit. Kinder dürfen auf der Fahrbahn spielen. Nicht für unübersichtliche Straßen geeignet. Mindestanzahl an Kindern und älteren Personen sollte vorhanden sein.

Vorteile: Kein Kfz-Durchgangsverkehr, sehr langsame Geschwindigkeiten, Spielen auf der Fahrbahn erlaubt,
mehr Sicherheit für Kinder und ältere Menschen, bessere Aufenthaltsqualität durch Straßenmöblierung
Nachteile: Umwege für Kfz, eventuell weniger Parkplätze, Schrittgeschwindigkeit wird bei langen Straßen oft missachtet

Gehsteige
Gehsteige© PLANUM Fallast & Partner GmbH

Eigene Wege für den Fußverkehr, getrennt von der Fahrbahn durch Bordsteine oder Markierungen.

Vorteile: Mehr Sicherheit für Fußgänger:innen, bessere Gehwege, schmalere Fahrbahn bedeutet langsamere Kfz
Nachteile: Braucht Platz, ändert den Regenwasserabfluss, lange Umsetzungsdauer möglich

Verschmälerung der Fahrbahn
Verschmälerung der Fahrbahn© PLANUM Fallast & Partner GmbH

Die Fahrbahn wird durch Baumaßnahmen oder Markierungen (Sperrflächen) schmäler gemacht - punktuell oder durchgehend. Die Fahrbahn wird versetzt geführt.

Vorteile: Kfz fahren langsamer, mehr Sicherheit durch aufmerksamere Fahrer:innen, Platz für Möblierung oder Begrünung (weniger Hitzebelastung)
Nachteile: Braucht gewisse Mindeststraßenbreite, Fußgänger:innen oder Radfahrer:innen könnten auf die Fahrbahn gedrängt werden, eventuell geänderter Regenwasserabfluss, nachteilig für ÖV-Linien

Wechselseitiges Parken
Wechselseitiges Parken© PLANUM Fallast & Partner GmbH

Parkplätze werden auf der Fahrbahn abwechselnd rechts und links angeordnet. Kfz müssen Schlangenlinien fahren.

Vorteile: Kfz fahren langsamer, mehr Sicherheit durch aufmerksamere Fahrer:innen
Nachteile: Braucht gewisse Mindeststraßenbreite, Fußgänger:innen oder Radfahrer:innen könnten auf die Fahrbahn gedrängt werden, bei wenig parkenden Autos verpufft die Wirkung

Parkraum- bewirtschaftung
Parkraum- bewirtschaftung© PLANUM Fallast & Partner GmbH

Parken wird gebührenpflichtig (Parkzone/Grüne Zone). Anrainer:innen können vergünstigte Ausnahmegenehmigung beantragen.

Vorteile: Angebot und Nachfrage der Parkplätze im öffentlichen Straßenraum können gesteuert werden. Weniger Parksuchverkehr, weniger gebietsfremde Parker, weniger Lärm und Umweltbelastung, weniger falsch geparkte Autos
Nachteile: Parken kostet Geld, parkende Autos weichen in gebührenfreie Gebiete aus

Markierung von Parkplätzen
Markierung von Parkplätzen© PLANUM Fallast & Partner GmbH

Auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr ist Parken grundsätzlich verboten, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen (mind. 5,20 m) frei bleiben. Durch klare Markierungen kann angezeigt werden, wo geparkt werden darf.

Vorteile: Ordnung beim Parken, sichere Durchfahrtsbreiten, keine verparkten Zufahrten, Stellplätze können dort eingerichtet werden, wo Parken laut StVO verboten wäre
Nachteile: Weniger Parkplätze als bei "wildem Parken", braucht gewisse Mindeststraßenbreite, Fußgänger:innen könnten auf Fahrbahn gedrängt werden

Nicht geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung

Die folgenden Maßnahmen sind zur Verkehrsberuhigung nicht geeignet und werden daher ausgeschlossen: 

  • Verordnung einer Anrainerstraße („Fahrverbot ausgenommen Anrainer"): Wird generell in Graz seit einigen Jahren nicht mehr umgesetzt, da deren Einhaltung nur schwer bzw. nicht kontrollierbar ist.
  • Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 20 km/h: In Graz gilt flächendeckend Tempo 30 in Nebenstraßen (Tempo 30/50), sowie andere Verordnungen zur Verkehrsberuhigung (wie z.B. Begegnungszonen, Wohnstraßen). Von weiteren Regelungen zur Geschwindigkeitsbegrenzung wird daher im Sinne der selbsterklärenden Straße und einer Überreglementierung in Graz abgesehen.
  • Begegnungszone: Flächiges Queren und höhere Anzahl an Fußverkehr muss vorhanden sein; auf Grund der Nutzungen im Gebiet (hauptsächlich Wohnen) sind diese Voraussetzungen nicht vorhanden.

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