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Schutzzone im Volksgarten verlängert

16.01.2026

Die Landespolizeidirektion Steiermark verlängert die bestehende Schutzzone im Volksgartenpark um ein weiteres halbes Jahr. Die entsprechende Verordnung tritt mit 18. Jänner 2026 in Kraft.

817 Betretungsverbote, 1.146 Anzeigen

Seit der Einrichtung der Schutzzone am 15. Juli 2024 setzten Polizeikräfte im Volksgartenpark fortlaufend intensive sicherheitsrelevante Maßnahmen um. Die Bilanz der bisherigen Kontrollen untermauert die Notwendigkeit dieser Regelung: Insgesamt sprachen Polizisten 817 Betretungsverbote aus. Im selben Zeitraum erstatteten die Beamten 1.146 Anzeigen. Diese umfassen insbesondere Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz (277), Missachtungen bereits bestehender Betretungsverbote (567) sowie Übertretungen des Fremdenrechts (74).

Im Zuge zahlreicher Schwerpunktkontrollen verzeichnete die Polizei zudem 305 Suchtmittelsicherstellungen. Dabei stellten Polizisten unter anderem mehr als 5,4 Kilogramm Cannabis, knapp 200 Gramm Kokain sowie geringe Mengen Ecstasy und LSD sicher. Auch ein Revolver sowie diverses Diebesgut konnten im Parkbereich aus dem Verkehr gezogen werden.

Fortführung zum Schutz Minderjähriger

Die Schutzzonenregelung gemäß § 36a SPG hat sich somit erneut als wirksames Instrument zur Verbesserung der Sicherheitslage und zum Schutz von Minderjährigen in öffentlichen Parkanlagen bewährt. Vor diesem Hintergrund stellte das Stadtpolizeikommando Graz bei der örtlichen Sicherheitsbehörde (SVA) einen Antrag auf Fortführung. Diese erließ nun nach eingehender Prüfung die neuerliche Verordnung.

Neue Verordnung erlassen

Die Verlängerung der Schutzzone im Volksgartenpark ist ab 18. Jänner 2026 für weitere sechs Monate gültig. Die Polizei wird auch künftig verstärkt Schwerpunktmaßnahmen in diesem Bereich durchführen.

Die Schutzzone im Metahofpark bleibt von dieser Neuregelung unberührt und besteht planmäßig bis Ende März 2026 weiter.

 Quelle: LPD Steiermark

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