Livestream: Die Gemeinderatssitzung wird im Internet übertragen. Der Livestream steht 7 Tage lang zum Nachschauen zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihr Interesse!
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Die volle Tagesordnung sowie die Fragestunde und Dringlichen Anträge findet man hier. Dort findet man auch alle Abstimmungsergebnisse der Sitzung.
TO 3: Teilnahme der Stadt am Interreg-Projekt "Heat resilient cities"
Der Klimawandel wirkt sich im Interreg Programmgebiet Österreich-Ungarn zunehmend in Form häufiger, intensiver und länger andauernder Hitzewellen aus. Städte wie Graz und Győr sind aufgrund dichter Bebauung, hoher Versiegelungsgrade und begrenzter Durchlüftung besonders betroffen. In diesen urbanen Räumen entstehen ausgeprägte Wärmeinseln, die die lokale Temperatur deutlich erhöhen und erhebliche gesundheitliche Belastungen verursachen.
Während Hitzeperioden kommt es vermehrt zu Kreislaufproblemen, Dehydrierung und Erschöpfungszuständen. Die Zahl der Krankenhauseinweisungen steigt nachweislich an, ebenso die hitzebedingte Mortalität. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Kinder, chronisch Kranke sowie sozial benachteiligte Personen, die oft nur eingeschränkte Möglichkeiten haben, sich vor Hitze zu schützen.
Gleichzeitig zeigt sich, dass bestehende kommunale Strukturen in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Stadtplanung und Katastrophenschutz bislang nur teilweise auf diese spezifischen Herausforderungen abgestimmt sind. Vorhandene Maßnahmen - wie Hitzewarnsysteme oder Klimastrategien - sind häufig sektoral organisiert und wenig auf die konkrete Umsetzung in Stadtteilen und Quartieren ausgerichtet. Laut Hitzeaktionsplan der Stadt Graz ist der Bezirk Lend in dem sich auch die Gesundheitsdrehscheibe befindet, besonders von einer hohen Anzahl von Hitzetagen (2024, 49 Tage) und Tropennächten (2024, 38 Nächte) betroffen. Der Bezirk Lend weist einen besonders hohen Anteil an vulnerablen Bevölkerungsgruppen auf.
Das Projekt „Heat resilient cities" reagiert auf eine dringende gemeinsame Herausforderung im Zuge des Klimawandels. Es schützt besonders verletzliche Bevölkerungsgruppen, stärkt Organisationen und Verwaltungen und verbindet Forschung, Praxis und Verwaltung in einer strukturierten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
Die Teilnahme der Stadt Graz als Lead-Partner ermöglicht die Entwicklung und Erprobung innovativer, übertragbarer Lösungen für vulnerable Bevölkerungsgruppen in der Stadt Graz und trägt wesentlich zu einer gesünderen, sichereren und resilienteren Stadt bei.
Einstimmiger Beschluss.
TO 21: Umenennung Augartenbrücke in Alfred-Stingl-Brücke
Es ist vorgesehen, die derzeit benannte Augartenbrücke (siehe Plan), in Alfred-Stingl-Brücke umzubenennen. Die Umbenennung liegt im öffentlichen Interesse, daher konnte das Verfahren zu einer Umbenennung gemäß Z 1 lit b der Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 01.06.1989 in der Fassung vom 17.11.2022 über die Benennung von Straßen, Wegen, Plätzen, Brücken und Parkanlagen zur Anwendung kommen.
Zu diesem Benennungsvorschlag wurden die Stellungnahmen des Bezirksrates Gries, des Bezirksrates Jakomini sowie des Kulturamtes eingeholt. Das Kulturamt ist mit dem Benennungsvorschlag einverstanden.
Die Beschaffung und Anbringung der Benennungs- und Erläuterungstafeln erfolgt über das Straßenamt durch die Holding Graz - Kommunale Dienstleistungen GmbH Spartenbereich Stadtraum über die bestehende Leistungsvereinbarung.
Es wird vorgeschlagen die Fläche bestehend aus Teilen der Grundstücke 2267, 2270/2, 2287, 2288, KG 63105 Gries, sowie aus Teilen der Grundstücke 55/1, 55/2, 2696, 2697/1, KG: 63106 Jakomini, mit 2. Februar 2026 umzubenennen in Alfred-Stingl-Brücke.
Der Beschluss fiel mehrheitlich, gegen die Stimme der FPÖ.
TO 22: Umbenennung Dr.-Karl-Lueger-Straße in Maria-Matzner-Straße
Es ist vorgesehen, die derzeit benannte Dr.-Karl-Lueger-Straße (siehe Plan), in Maria-Matzner-Straße umzubenennen. Karl Lueger, und die nach ihm benannte derzeit bestehende Dr.-Karl-Lueger-Straße, wurde von der Expert:innenkommission Straßennamen als schwer problematisch eingestuft. Daher konnte das Verfahren zu einer Umbenennung gemäß Z 1 lit c der Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 01.06.1989 in der Fassung vom 17.11.2022 über die Benennung von Straßen, Wegen, Plätzen, Brücken und Parkanlagen zur Anwendung kommen.
Die Umbenennung wurde dem Beratungsgremium gemäß Z 7.3 der Richtlinie vorgelegt. Das Beratungsgremium hat für eine Umbenennung gestimmt.
Zu diesem Umbenennungsvorschlag wurden die Stellungnahmen des Bezirksrates Gösting sowie des Kulturamtes eingeholt. Das Kulturamt ist mit dem Benennungsvorschlag einverstanden.
Die Beschaffung und Anbringung der Benennungs- und Erläuterungstafeln erfolgt über das Straßenamt durch die Holding Graz - Kommunale Dienstleistungen GmbH Spartenbereich Stadtraum über die bestehende Leistungsvereinbarung.
Es wird vorgeschlagen die Fläche bestehend aus Teilen des Grundstücks 545/2, KG: 63112 Gösting, mit 2. März 2026 umzubenennen in Maria-Matzner-Straße.
Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen von ÖVP, KFG, FPÖ und Gemeinderat Eustacchio.
TO 24: Neuaufnahme von Kinderkrippen- und gartengruppen ins städt. Tarifsystem
Ziel der Aufnahme von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen ins städtische Tarifsystem ist es, den aktuellen Bedarf an Betreuungsplätzen für 0- bis 6-jährige Kinder unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung sowie der Entwicklung im Wohnbau in Graz abzudecken. Der Bevölkerungszuwachs in Graz beträgt ca. 3000 Personen pro Jahr. Um die Versorgungsgrade von 40,59 % für 0- bis 3-Jährige und 90,98 % für 3- bis 6-Jährige halten zu können, sollen neue und bereits bestehende Einrichtungen von privaten Trägern ins städtische Tarifsystem aufgenommen werden.
Zu den nachfolgend angeführten Einrichtungen liegt jeweils ein Ansuchen um Aufnahme ins städtische Tarifsystem ab dem Betreuungsjahr 2026/2027 vor.
Mit Beginn des Betreuungsjahres 2026/2027 wird um Aufnahme der folgenden Einrichtungen ersucht:
- Geidorf Wiki, WKO-Mini Campus, Lindenweg 31
- Eggenberg GiP, Kindergarten Mälzereigasse 4
- Rettet das Kind, Kindergarten Jauerburggasse 15
Einstimmiger Beschluss.
