Experten zu Verbund-Projekt: „Derzeit nicht bewilligungsfähig und in erheblichen Teilen nachzubessern" -
Bürgermeisterin Elke Kahr: „Bedenken zu Trinkwasser keineswegs zerstreut - im Gegenteil".
Der Verbund hat im Dezember das Murkraftwerk Stübing behördlich eingereicht, obwohl Experten gewarnt hatten, das Projekt mit enormen Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung der Stadt Graz sei „unausgegorenen". Dies hat sich nun bestätigt: In einer von der UVP-Behörde des Landes eingeforderten Stellungnahme heißt es zusammenfassend, dass „die eingereichten Unterlagen aus fachlicher Einschätzung nicht ausreichen, das Projekt und dessen Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgungsanlage in Friesach hin zu beurteilen. Aus Sicht der Holding ist das eingereichte Projekt derzeit nicht bewilligungsfähig und in erheblichen Teilen nachzubessern."
Für die Stadt Graz ist die Parteienstellung von großer Bedeutung, weil in unmittelbarer Nähe die Brunnen von Friesach liegen, über die rund ein Drittel des städtischen Trinkwassers gefördert wird. Daher sei es absolut vorranging, die quantitative und qualitative Trinkwasserversorgung sicherzustellen, wiederholte Bürgermeisterin Elke Kahr: „Die nun eingereichten Planung hat unsere Bedenken nicht zerstreut - im Gegenteil."
Begleitung durch unabhängige Experten
Für die Stadt Graz begleitet - zusätzlich zu den Experten der Holding - der Hydrogeologe Steffen Birk von der Uni Graz das Projekt. In dem von ihm mitverfassten Stellungnahme heißt es u.a.: „Nachvollziehbare Untersuchungen und Prognosen der Auswirkungen der Bau- und Betriebsphasen auf die Wasserqualität fehlen weitgehend." An anderer Stelle: „Diesbezüglich ist es irritierend, dass keine Überprüfung bakteriologischer Parameter vorgesehen ist. (...) Es kann aber vermutet werden, dass Wässer, die aus dem Stauraum in das Grundwasser infiltrieren, mit einer kurzen Verweilzeit in die Brunnenanlagen gelangen und daher auch bakteriologische Verunreinigungen nicht auszuschließen sind." Für Birk ist klar: „Die Eingriffsintensität des Vorhabens wird sowohl für die Bau- als auch Betriebsphase mit sehr hoch bewertet. Dies ist bei der gewählten fünfteiligen Bewertungsskala die höchste Intensitätsstufe."
Mit Projekteinreichung sind mehr Fragen aufgeworfen als geklärt: So ist keineswegs gesichert, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen geeignet seien, in quantitativer Hinsicht die negativen Auswirkungen auf das Grundwasser weitgehend bis vollständig zu kompensieren. In Bezug auf die Wasserqualität seien aus den Unterlagen keine Untersuchungsergebnisse ersichtlich, die eine Bewertung der Maßnahmenwirksamkeit erlauben würden.
Die Frist für die Stellungnahme läuft bis 9. Februar. Danach wird der von der UVP-Behörde bestellte Sachverständige über die weitere Vorgehensweise entscheiden.
