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Appell für den Erhalt der Antidiskriminierungsstelle Steiermark

14.10.2025
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Der Schutz vor Diskriminierung ist ein grundlegendes Menschenrecht, verankert in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in internationalen Abkommen wie dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form rassischer Diskriminierung sowie in der EUGrundrechtecharta. In der Charta des Zusammenlebens in Vielfalt hat sich das Land Steiermark verpflichtet, Diskriminierung in allen Formen entschieden entgegenzutreten. Auch die Stadt Graz hat sich mit dem Beitritt zur Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus dazu bekannt, konkrete Maßnahmen zur Prävention und zur Unterstützung von Opfern umzusetzen, damit sich Betroffene wirksam gegen Diskriminierung wehren können.

Vor diesem Hintergrund wurde 2012 die Antidiskriminierungsstelle Steiermark als gemeinsames Projekt von Land Steiermark und Stadt Graz gegründet. Seither hat sie tausende Anfragen beantwortet und unzähligen Menschen rasch, effizient und unbürokratisch geholfen. Sie ist eine unverzichtbare Anlaufstelle, wenn etwa Banken aufgrund des Alters keinen Kredit gewähren, Versicherungen wegen einer Vorerkrankung nicht zahlen oder Hasspostings im Internet gemeldet werden sollen. In all diesen Fällen vermittelt die Antidiskriminierungsstelle Steiermark den Kontakt zu den zuständigen Stellen, sorgt für rechtliche Unterstützung und setzt sich direkt und engagiert für die Anliegen der Hilfesuchenden ein. Ihre regelmäßigen Berichte geben einen umfassenden Überblick über die konkrete Menschenrechtslage. Zudem gilt sie als Vorbild für zahlreiche ähnliche Einrichtungen in Europa und wird von der Europäischen Union als bestpractice-Beispiel angeführt: Sie ist leicht zugänglich, verfügt über ein breites Mandat, bietet qualitativ hochwertige Rechts- und Sozialberatung und führt wirksame Kampagnen für ein respektvolles Miteinander durch.

Der Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz empfahl bereits 2008, den Rechtsschutz für Diskriminierungsopfer auszuweiten, und war maßgeblich an der Entwicklung und Gründung der Antidiskriminierungsstelle Steiermark beteiligt. Mit Sorge verfolgt der Beirat daher die aktuelle Entwicklung: Während die Stadt Graz weiterhin Räumlichkeiten und Infrastruktur bereitstellt und die Stelle etwa im Aktionsplan gegen Rassismus als wichtigen Bestandteil des Opferschutzes anerkennt, hat das Land Steiermark im Juli dieses Jahres die finanzielle Unterstützung für den laufenden Betrieb vollständig eingestellt. Damit verlieren Diskriminierungsopfer in der Steiermark eine unabhängige Anlauf- und Beratungsstelle und können sich in vielen Fällen nicht mehr wirksam gegen Diskriminierung zur Wehr setzen. Es fällt ein zentraler Bestandteil des Opferschutzes und der Prävention weg, der über viele Jahre aufgebaut und mit großem Erfolg geführt wurde.

Die Sicherung der Antidiskriminierungsstelle ist keine parteipolitische Frage, sondern Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung von Land und Stadt für den Schutz der Menschenrechte. Der Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz appelliert daher an Öffentlichkeit, Medien, Interessensvertretungen, Berufsverbände, Gewerkschaften, Stadt Graz, Land Steiermark und die Bundesregierung, die Antidiskriminierungsstelle Steiermark zu erhalten und auch künftig einen niederschwelligen, unbürokratischen Opferschutz, Beratung und Konfliktmediation sowie die Meldestelle gegen
Hasspostings zu ermöglichen.

Der Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz
Graz, am 14. Oktober 2025

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