Der Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz hat in seiner Sitzung vom 6.11.2018 das Thema des Migrationspaktes der Vereinten Nationen beraten und möchte zu einer sachlichen öffentlichen Diskussion durch die folgende Stellungnahme beitragen:
Vorweg ist festzuhalten, dass die Stadt Graz über eine lange Tradition positiver Maßnahmen im Bereich der Integration verfügt, die bis heute andauert. Dabei hat sich die Stadt unbezweifelbare Verdienste und als erste europäische Menschenrechtsstadt auch einen positiven Ruf im Hinblick auf ihre Integrationsarbeit erworben. Mit der UNESCO vielfältig verbunden, nimmt die Stadt Graz auch an den Anliegen der Vereinten Nationen Anteil, wie dies auch bei der 70-Jahr Feier im Grazer Rathaus am 22.10.2018 sehr wirkungsvoll zum Ausdruck gekommen ist.
Der im Dezember 2018 durch eine Konferenz in Marrakesch anzunehmende und in der Folge durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen zu beschließende „Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ (Migrationspakt) ist das Ergebnis eines internationalen Verhandlungsprozesses unter aktiver Beteiligung Österreichs, der im Juli des Jahres mit einem akkordierten Text endete. Der Migrationspakt stellt, im Bewusstsein, dass internationale Migration durch keinen Staat allein bewältigt werden kann, einen ersten umfassenden Rahmen für die internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet aller relevanten Akteure dar. Dennoch hat die österreichische Bundesregierung aufgrund verschiedener Bedenken verkündet, dem Migrationspakt nicht zustimmen zu wollen. Der Menschenrechtsbeirat möchte zur Vermeidung von Missverständnissen Argumente vorbringen, die für die von den Vereinten Nationen (UNO) vorgeschlagene Zusammenarbeit sprechen.
Die Vereinten Nationen wollen in der im Migrationspakt angesprochenen Zusammenarbeit (Absatz 15j) alle Teile der Gesellschaft, auch die Städte und Gemeinden einbinden. Graz ist als UNESCO-Stadt besonders berufen, zu dieser internationalen Zusammenarbeit beizutragen. Gemäß seiner Präambel soll durch die rechtliche Unverbindlichkeit des Migrationspaktes die Souveränität der Staaten im Umgang mit Migration gewahrt bleiben.
Ein „Menschenrecht auf Migration“ ist im Migrationspakt nicht zu finden und aus diesem auch nicht ableitbar. Dem Migrationspakt geht es darum, dass die „Menschenrechte aller Migranten, ungeachtet ihres Migrationsstatus, [...] wirksam geachtet, geschützt und gewährleistet werden.“ Dies liegt in der Natur der universellen und unteilbaren Menschenrechte, wie sie auch in der seit 70 Jahren bestehenden Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbrieft ist.
Der Migrationspakt will eine Stärkung der Menschenrechte der betroffenen Personen. Dies reicht von der Zurverfügungstellung von Schulressourcen, über den Zugang zum Gesundheitssystem und die Verfolgung von Hassverbrechen bis zum Verbot von Sammelabschiebungen. Dabei handelt es sich um Menschenrechte, die bereits jetzt fest in der österreichischen Rechtsordnung, zumeist im Verfassungsrang verankert sind. Das Recht auf Bildung ist in den Schulgesetzen im Verfassungsrang normiert und durch das erste Zusatzprotokoll der EMRK geschützt, die Verfolgung von Hassverbrechen folgt Artikel 10 EMRK und dem im österreichischen Strafrecht umgesetzten EU Rahmenbeschluss zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, das Verbot von Sammelabschiebungen steht über das vierte Protokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention in Österreich im Verfassungsrang. Ein über das in Österreich hinausgehende Schutzausmaß verlangt der Pakt nicht. Vielmehr strebt der Pakt dieses Maß auch für andere Länder an, um letztlich die Notwendigkeit von Migration und Flucht aufgrund von Menschenrechtsverletzungen hintan zu halten.
Der Migrationspakt unterscheidet ausreichend zwischen regulärer und irregulärer Migration. Bereits im Titel wird geklärt, dass er für eine sichere, geordnete und reguläre Migration steht und hat zum Ziel, die negativen Auswirkungen irregulärer Migration durch internationale Zusammenarbeit zu reduzieren (Abs. 11). Der Pakt bekräftigt die Souveränität der Staaten zwischen regulärer und irregulärer Migration zu unterscheiden (Abs. 15c).
Der Menschenrechtsbeirat hält eine aktive Beteiligung auch der lokalen Ebene an der Lösung der vielfältigen Fragen der Migration für wichtig und will mit seiner Stellungnahme einen Beitrag zur Diskussion in der Stadt Graz leisten, die sich im Rahmen der durch den Migrationspakt gebotenen Möglichkeiten in die internationale Zusammenarbeit einbringen sollte.
Für den Menschenrechtsbeirat
Vorsitzende Mag.a Angelika Vauti-Scheucher

